Balkonkraftwerk und Solaranlage

Hallo, ich möchte gerne ein Balkonkraftwerk Richtung Westen mit 800w auf dem Carport aufstellen. Ich habe allerdings seit 2012 eine Solaranlage 8 kwp mit Eigenverbrauch auf dem Hausdach. Kann ich mir einfach das Balkonkraftwerk anschaffen beim Marktstammdatenregister anmelden und dann in Betrieb nehmen?
Vielen Dank

Das ist kein Balkonkraftwerk, sondern eine Erweiterung der bestehenden PV Anlage.

Ein BKW mit den dazugehörigen Erleichterungen setzt eine unentgeltliche Abgabe des Überschusses voraus (§ 5, Abs. 5a EEG). Das trifft bei dir nicht zu.

Die Erweiterung muss unter Beachtung des ganz normalen Weges erfolgen; Einspeiseanfrage, Errichtung, Inbetriebnahmeprotokoll, …

Eine Vergütung des selbstverbrauchten Stroms, wie Anfang 2012 noch möglich, gibt es dafür natürlich nicht mehr.

Je nach deinem Verbrauch ist eine Erweiterung dennoch sinnvoll - aber doch bitte nicht mit popeligen 800W. Die Modulpreise sind niedrig wie nie zuvor.

Eigentlich wollte ich, wie mein Nachbar der keine Solaranlage hat, einfach das Balkonkraftwerk auf dem Carport stellen und gut. Meine Solaranlage möchte ich somit nicht erweitern. Auf die Solaranlage von 2012 bekomme ich eh kein Geld für den selbst verbrauchten Strom. Nur die Einspeisevergütung des Überschusses.

Warum eigentlich,wenn du bereits eine „echte“ PV-Anlage hast deren kostenlosen Strom du selbst nutzt und für den Überschuss sogar Geld bekommst ?
Balkonkraftwerk mit ihrer geringen zugelassenen Leistung (600 W Einspeisung,) sind für Haushalte gedacht,die eben keine PV haben und so mit geringem Kostenaufwand die Möglichkeit haben wenigstens ihre Grundlast zu decken und wenn es passt auch einen Teil des Tagesbedarfs (wenn man zuhause ist und tatsächlich Verbraucher passend zum PV-Ertrag gezielt einschalten kann).

Also rein rechtlich geht es bei dir nicht. Es ist auch wirtschaftlich sinnlos,

MfG
duck313

Hierzu mal eine Frage: Du gehst bei deiner Antwort vermutlich davon aus, dass man den über das BKW erzeugten Strom zu 100% ins Hausnetz einspeist und dadurch dann ein Überschuss entstehen kann, der dann über den Zähler ins öffentliche Netz fließt, wobei er als erzeugter Strom unterschiedslos zum Strom, den die große Anlage erzeugt, gemessen und vergütet wird. Soweit so klar.

Aber man könnte natürlich auf die Idee kommen, das BKW mit Nulleinspeisung zu betreiben, wie das z.B. mit der Geräteserie von Ecoflow durchaus möglich wäre. Z.B. über das Smarthome-Panel, das zunächst mal einen Akku lädt und dann auf Anforderung hin einzelne Stromkreise vom öffentlichen Netz trennt und aus dem Akku versorgt. D.h. für diese Stromkreise besteht dann keinerlei Verbindung zum öffentlichen Netz mehr, wenn sie aus dem Akku versorgt werden. Somit ist keinerlei Einspeisung ins öffentliche Netz möglich (es handelt sich um eine Art Inselanlage). Alternativ kann man an die Smartplugs denken, mit denen ebenfalls sichergestellt ist, dass die Anlage nicht mehr ins Hausnetz einspeist, als gerade durch die mit den Smartplugs verbundenen Geräten verbraucht wird (Rest landet im Akku). Eine Verbindung zum öffentlichen Netz ist dann zwar gegeben, aber sichergestellt, dass unter dem Strich keine Einspeisung stattfindet. Wäre so etwas in deinen Augen auch unzulässig?

Ich frage, da mich gerade das Thema auch umtreibt. Eine große Anlage ist bei unserem Haus und Grundstück wirtschaftlich sehr grenzwertig. Aufgrund der gesunkenen Preise aber so langsam doch interessant, und will ich in den nächsten Jahren nicht ausschließen. Andererseits habe ich ein vom Rest des Dachs unabhängiges kleines Stück Stummeldach über unserer Terrasse, das man mit sehr schmalen Modulen (muss ich auch erst einmal schauen, was man überhaupt bekommen kann) für recht kleines Geld mit einem BKW durchaus sinnvoll nutzen könnte. Würde daher gerne dieses Thema recht kurzfristig angehen, aber möchte dann nicht später alles umbauen müssen und ggf. auch noch recht neuwertige Teile wieder abbauen müssen.

Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.
Sinnlos finde ich es jedoch nicht, da das Balkonkraftwerk nach Osten ausgerichtet werden würde und die PV-ANLAGE nach Westen ausgerichtet werden ist.
Was wäre nun die einfachste Lösung?

Einfach geht’s gar nicht, außer die möchtest das BKW illegal betreiben und nicht anmelden.

Sonst bleibt nur der Antrag auf Erweiterung der bestehenden PV durch neue Module, die dann auch nach Osten ausgerichtet werden . Oder gruppiere die vorh. Module ohne Erweiterung um und richtet es z.B. halb nach Osten, halb nach Westen aus Das bedarf m.E. nach keiner neuen Genehmigung, da sich die Anschlussleistung nicht ändert (wäre aber doch noch abzuklären).

MfG
duck313

Ich habe da ja an den Kollegen @X_Strom schon eine Gegenfrage in Bezug auf zwei Szenarien gestellt, die mE zulässig sein dürften (zumindest die Variante mit dem Smarthome-Panel von Ecoflow ist mE vollkommen unproblematisch, da es keine Möglichkeit gibt, aus dem BKW ins öffentliche Netz einzuspeisen, wenn man immer nur Solaranlage -> Akku und Akku-> konkreter und in dem Moment vom öffentlichen Netz getrennter Verbraucher arbeitet. Der Akku muss natürlich groß genug sein und dann auch immer wieder rechtzeitig geleert werden.

Meldet das Marktstammdatenregister eigentlich das angemeldete Balkonkraftwerk automatisch immer an den zuständigen Netzbetreiber?

Ich kann nicht sagen, wie das dann gewertet wird.
Bei der Sonderregelung für BKW werden ja zwei sachlich vollkommen zusammenhangslose Dinge verknüpft: Verschenke den eingespeisten Strom, dann darfst du die Anlage ohne Anfrage und fachmännische Inbetriebnahme anschließen.
Keine Ahnung, wie es zu dieser Bedingung ka - das wäre ja so, als wenn man sagen würde „Du darfst den Anbau ohne Baugenehmigung durchführen, wenn du auf die Mieteinnahmen verzichtest.“
Daher kann man nicht mit Logik begründen, wie man in Sonderfällen vorgehen würde.

Aber es sagt ja niemand, dass ich gezwungen bin Strom über meinen Eigenbedarf hinaus zu produzieren und eine gewisse Mindestmenge kostenfrei einspeisen müsste. Es verbietet mir doch niemand mit meinem selbst produzierten Strom zunächst einmal mein Handy, die Akkus für meine Werkzeuge und auch eine größere Power-Station zu laden. Und wenn dann selbst in Spitzenzeiten der Eigenproduktion nichts zum Einspeisen mehr anfällt, ist das ja nicht verboten. Nulleinspeisung ist ja in diversen Foren, Videos, … immer wieder ein Thema.

Stellt sich eben nur die Frage, inwieweit man nachweisen müsste, dass es tatsächlich zu keiner Einspeisung kommen kann, die dann ggf. über den Zähler mit Vergütung läuft. Das ist mit dem Smarthome-Panel kein Problem, weil es da eine physikalische Trennung gibt, es also zu keinerlei Vermischung der Stromflüsse kommen kann. Bei der Geschichte mit den Smartplugs ist es ein Thema der Konfiguration, die natürlich auch Missbrauchspotential hat. Andererseits kann man über die Apps durchaus nachweisen, wie die Stromflüsse tatsächlich sind und damit belegen, dass unter dem Strich nichts aus dem vom BKW erzeugten Strom eingespeist worden ist.

Ich bin da aber selbst auch noch ziemlich am Anfang mit dem ganzen Thema, weil ich aktuell noch andere Baustellen habe.

Ich kann nicht vorhersagen, wie so ein Vorhaben bewertet wird. Von der Logik her heißt es ja: „Schenk deinem Netzbetreiber den Strom und genieße den Vorteil der nicht benötigten Anmeldung beim Netzbetreiber.“
Nun zu sagen: „Ich verschenke nichts, aber ich speise ja auch gar nichts ein“ dürfte zu Stirnrunzeln führen.
Vielleicht sollte @Partyratte1 einfach mal im Markstammdatenregister durchspielen, was bei der Anmeldung passiert. Kommt eine Fehlermeldung „Es ist schon eine EEG-Anlage registriert“, dann könnte man noch die Clearingstelle EEG anrufen und um Klärung bitten.

Oder man packt sich das Carport einfach maximal voll, dengelt einen richtigen WR dran, genießt die volle Power und die volle Vergütung (*).

(*) Der Vergütungssatz der Gesamtanlage wird neu berechnet. Bekam ich zuvor aus einer 10 kWp Anlage 30 Cent und baue nun 2,5 kWp dazu, für die ich 8 Cent bekommen würde, so wird gemittelt:
(10 x 30 Cent + 2,5 * 8 Cent) / 12,5 = 25,6 Cent.
Erreicht der Zubau wegen schlechter Ausrichtung deutlich weniger kWh / kWp als die Altanlage, so schießt man sich damit ins Bein.

Es gibt in aller Regel nur einen einzigen Zähler. Und der unterscheidet nicht zwischen großer Solaranlage und BK.
Wenn du jetzt eine ältere Solaranlage mit hübsch großer Vergütung besitzt, begehst du einen Betrug, wenn du das BK zum selben Tarif abrechnen lässt.
Und genau deshalb kann man eine alte Anlage auch nicht einfach erweitern, sondern muss den neuen Teil als eigenständige Anlage eintragen.
Auch sollte man schon mal genauer rechnen, ob sich das BK wirklich lohnt, wenn schon der Großteil des Eigenbedarfs durch die große Anlage abgedeckt ist.

Dann lies doch bitte noch mal meine Beiträge aufmerksam durch! Darin geht es gerade darum, mit technischen Lösungen sicherzustellen, dass der Strom vom BKW nicht im öffentlichen Netz landet, sondern ausschließlich im eigenen Haushalt (gespeichert und) verbraucht wird. Das Ganze bezeichnet man als Nulleinspeisung. Und wo nichts eingespeist wird, wird auch kein Betrug begangen!

Die beiden von mir beschriebenen Varianten nutzen dabei zwei unterschiedliche Verfahren, die Nulleinspeisung sicherzustellen. Beim Smarthome-Panel von Ecoflow gibt es eine physikalische Umschaltung einzelner Stromkreise, die in dem Zeitraum, in dem sie vom gespeicherten Solarstrom versorgt werden, komplett vom öffentlichen Netz getrennt sind. Da kann also gar kein Strom vom BKW ins öffentliche Netz fließen, weil es da schon an der Verbindung fehlt! Das ist nichts anderes, als wenn Du den Stecker eines Verbrauchers aus der Steckdose in der Wand ziehst und in die Steckdose eines hinter dem Haus stehenden Diesel-Generators steckst. Die beiden Netze haben nichts miteinander zu tun. Das Smarthome-Panel nimmt Dir nur das manuelle Umstecken ab, und schaltet einzelne Stromkreise mittels sehr schneller Schalter von dem einen auf den anderen Versorgungspfad um.

Die Variante mit den Smartplugs ist eine virtuelle Nulleinspeisung, weil zwar eine physikalische Verbindung der Netze besteht, aber durch das Energiemanagement sichergestellt wird, dass nicht mehr ins Hausnetz eingespeist wird, als dort auch von den in das System integrierten Verbrauchern aktuell verbraucht wird. D.h. der Stromzähler kann maximal zum Stillstand kommen. Mehr als aktuell verbraucht wird, wird dem Hausnetz durch das BKW bei dieser Lösung schlicht nicht zur Verfügung gestellt. D.h. selbst wenn gerade vergütungsfähiger Strom aus der großen Anlage im heimischen Netz landet und dort bereits einen Überschuss erzielt, der im öffentlichen Netz landet, ändert die Einspeisung durch das BKW an diesem Überschuss nur insoweit etwas, dass einzelne, tatsächlich in Betrieb befindliche Verbraucher rein rechnerisch jetzt eben als gesondertes Netz zu betrachten sind, weil genau ihr Verbrauch über das BKW zur Verfügung gestellt wird. D.h. in Bezug auf die Einspeisung in das öffentliche Netz existiert dieser Verbrauch dann einfach nicht mehr und daher kann und darf die große Anlage ganz legal diesen erzeugten aber im Haus nicht verbrauchten Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Sorry aber wo gibt’s ich so einen Smartplugs für eine virtuelle Nulleinspeisung zu Kaufen?
Hört sich nach einer einfachen Lösung an, auch wenn dann natürlich der überschüssige Strom nicht verbraucht oder Eingespeist wird? Zumindest wenn ich das richtig verstanden habe.

Schau Dir mal das Ökosystem von Ecoflow an. Die Smartplugs sind Teil des Energiemanagement Systems dieses Herstellers. Sie funktionieren nur im Zusammenhang mit dem Wechselrichter und ggf. Speicher aus dem selben Haus. Vergleichbare Lösungen kommen jetzt auch von anderen Herstellern in den Markt. Einige greifen dabei auf die Zwischenstecker und Stromzähler von Shelly zurück.

Naja. Dein Balkonkraftwerk stellt dann stets nur soviel Leistung zur Verfügung, wie von den mit Smartplugs ausgestatteten Verbrauchern gerade benötigt wird.
Elektroherd und andere fest angeschlossene Verbraucher werden gar nicht erfasst.

Zudem sehe ich die rechtliche Bewertung kritisch, da es natürlich zu einer Vermischung der Leistungen von Alt- und Neuanlage kommt und du dank BKW tatsächlich mehr Strom von der Altanlage einspeisen wirst, der lediglich rechnerisch nicht vom BKW zu kommen scheint.

Ja, das funktioniert. Nein, das kann der Netzbetreiber nicht kontrollieren.

Genau. Verplombt und vom Netzbetreiber abgenommen. Ganz bestimmt.

Die alte Anlage dann demontieren oder wie hat man sich das vorzustellen?

Ergo: so geht es eben gerade nicht und ist deshalb schlicht und einfach verboten.

Ein Wechselrichter wird auch nicht verplombt. Wenn Du da noch einen Anschluss für einen weiteren String hast und da weitere Panels ohne Anmeldung dran hängst, hindert Dich technisch daran auch nichts. Es hindert Dich technisch auch nichts daran drei oder vier BKW in beliebige Steckdosen deines Hauses zu stecken. Die sind auch nicht verplombt. Du kannst auch problemlos beliebige Zusatzzähler im Haus betreiben, daran stört sich auch niemand. Und wenn Du Dir in Analogie zu einem BKW zusätzlich zur großen PV-Anlage einen Diesel-Generator hinters Haus stellst, und einige Geräte künftig hiermit betreibst, ist das ebenso problemlos möglich, wie wenn Du den mit einem physikalischen Umschalter bei Bedarf die Versorgung einzelner Stromkreise in deinem Haus übernehmen lässt (das Smarthome-Panel ist nicht anderes als genau so ein Schalter).

Wenn mir jemand einen Betrug nachweisen will, muss er Beweise vorlegen, und dann spricht der erste Anschein einer solchen Lösung mit sauberen Messdaten, die die Nulleinspeisung belegen, erst einmal für mich. Manipulationen abseits dieses ersten Anscheins müssten konkret belegt werden. Die reine Möglichkeit, dass man mit Vorsatz ein Sytem mit beliebigem Aufwand manipulieren könnte, reicht dafür nicht ansatzweise aus.

Nur so zwei kleine Anekdoten zum Thema Plomben: Hier fehlte die Plombe am E-Zähler ewig. Aufgrund einer „Auffälligkeit“ wegen plötzlich massiv gesunkenem Stromverbrauch vor einigen Jahren (Schwiegermutter war verstorben und ihre Wohnung stand leer) kam jemand vorbei um „nach dem Rechten“ zu schauen und stellte die fehlende Plombe fest. Mehr als ein: „Oh, da fehlt ja auch die Plombe“, kam nicht. Die wurde einfach erneuert. Für den exakten Minderverbrauch der leerstehenden Wohnung gab es genau Null Nachweis. Aber um aufgrund der fehlenden Plombe mir auch nur eine einzige kW/h am Zähler vorbei bezogenen Strom nachweisen zu können, fehlte ebenso jeglicher Beweis. Der Todesfall war als Ursache des Mindestverbrauchs grundsätzlich plausibel, und insoweit hat man nicht mal ansatzweise versucht, aus der fehlenden Plombe irgendeinen Vorwurf zu konstruieren.

Neulich wurde der Wasserzähler ausgetauscht. Beim ersten Griff fiel die Plombe vom Draht. Der Monteur legte sie kommentarlos zur Seite und schob sie hinterher wieder drauf und drückte sie mit der Wasserpumpenzange etwas fest.

Wie schön, dass deine Welt so einfach ist und all die Hersteller und Leute, die momentan das Thema Nulleinspeisung sehr differenziert bearbeiten und heiß diskutieren, hierzu Geräte in den Markt bringen und geeignete Fremdkomponenten in ihre Systeme einbinden, alle keine Ahnung haben.

Das Thema ist noch lange nicht final geklärt, sondern steht noch ziemlich am Anfang. Der politische Wille geht eindeutig in Richtung Vereinfachung der Eigenproduktion von Strom und Dinge wie die Akzeptanz rückwärts laufender alter Zähler, Verzicht auf Wiegand-Stecker, Erhöhung der zulässigen Leistung von BKW, … zeigen klar, in welche Richtung es nach jahrelanger Blockadehaltung geht. Aber es muss natürlich jeder selbst wissen, ob er Lust darauf hat, so eine Geschichte im Zweifelsfall dann auch mal durchzufechten.

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Nicht nur die, sondern auch alle weiteren Geräte, die nicht hinter einem der Smartplugs hängen. Die Sache mit den Smartplugs ist zwar laien- und insbesondere auch mieterfreundlich, macht aber mE nur begrenzt Sinn, wenn man sie mit einigen größeren Verbrauchern kombiniert oder die Zwischenstecker auch im Rahmen einer Hausautomatisation nutzt (oder eher umgekehrt, man die Funktionalität im Rahmen des EMS als Nebennutzen zu den Möglichkeiten im Smarthome betrachtet, wenn man sie kleineren Verbrauchern vorschaltet).

Das Argument verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Tausche das BKW einfach durch eine andere, x-beliebige Energiequelle aus, mit der Du Geräte versorgst, die Du auch über das Hausnetz (inkl. großer PV-Anlage) versorgen könntest. Wenn ich heute meinen Rasen mit einem Elektromäher mähe, dann kann ich den dafür verbrauchten Strom natürlich nicht einspeisen und vergütet bekommen. Was wäre problematisch daran, morgen auf einen Benzinmäher umzusteigen, und den so gesparten Strom gegen Vergütung einzuspeisen? Was soll problematisch daran sein, wenn heute Abend Freunde für eine Gartenparty vorbei kommen und für die Versorgung der Musikanlage eine voll aufgeladene Powerstation mitbringen, damit ich nicht quer über das Grundstück fliegende Kabel vom Hausanschluss verlegen muss, und der so nicht aus dem Hausnetz bezogene Strom als Überschuss ins öffentliche Netz wandert? Einige Leute bauen sich/lassen sich einbauen aufgrund diverser Naturkatastrophen der letzten Zeit inzwischen Umschalter (mit bravem Nulldurchgang) für eine alternative Versorgung besonders wichtiger Stromkreise über Dieselgenerator o.ä. ins Haus ein. Diese Stromkreise sind dann während der Alternativversorgung physikalisch vom öffentlichen Netz getrennt. Jetzt mag es sein, dass nach einem zwischenzeitlichen Ausfall der öffentlichen Stromversorgung der Generator weiter vor sich hindieselt, weil die Bewohner noch nicht mitbekommen haben, dass am Hausanschluss wieder Spannung anliegt und die PV auch schon wie einspeist. Der Überschuss, der daraus entsteht, dass die wichtigsten Stromkreise im Haus noch über den Generator versorgt werden, landet natürlich im öffentlichen Netz. Und jetzt lass den Umschalter aus der Geschichte raus und stecke den Gefrierschrank, … frei fliegend unmittelbar in den Generator ein. Hättest Du jetzt ein Problem damit, dass der Minderverbrauch des nicht mehr an der Steckdose hängenden Gefrierschranks vergütungspflichtig im öffentlichen Netz landet?

Natürlich ist eine Lösung mit physikalischer Trennung leichter verständlich und auch leichter gegenüber kritischen Leuten beim EVU erklärbar in dem Sinne, dass der Schalter nur auf öffentlichem Netz oder auf Alternativversorgung (BKW) stehen kann, und sich da rein physikalisch nie Ströme mischen können. Aber die saldierende Lösung kommt bei korrekter Implementierung zum exakt selben Ergebnis, wobei ich statt auf Smartplugs für einzelne Endgeräte da lieber auf einen zusätzlichen saldierenden Stromzähler in der Verteilung setzen würde, der dann alle Verbraucher erfasst (muss aber natürlich von jemand eingebaut werden, der weiß, was er da tut). Dem Vorwurf eines Betruges würde ich ehrlich gesagt sehr gelassen entgehen sehen. Der erste Anschein einer sauber die Stromflüsse dokumentierenden Lösung mit namhaften Komponenten, die eine hohe Messgenauigkeit haben, dürfte schwer zu widerlegen sein.