Hi,
ich wohne in einer Wohngemeinschaft (4 Mieter) und von meinem Zimmer aus geht ein Balkon ab.
Wir haben die Miete je nach Zmmergrößen auf uns 4 aufgeteilt.
Im Mietvertrag sind wir alle genannt, es gibt also keinen Hauptmieter.
Jetzt ist meine Frage, haben die Mitbewohner ein Recht auf die Balkonnutzung?
An sich zahle ich dafür ja nicht extra, weil der Balkon keine Wohnfläche darstellt, aber es würde für mich ja ein Nachteil sein, wenn die immer durch mein Zimmer laufen, um auf den Balkon zu kommen, dann hab ich ja keine Privatsphäre.
Leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen.
Ich kenne mich auf diesem Gebiet selbst nicht aus.
Ich würde aber darauf tippen, dass deine Mitbewohner sicherlich ein Recht haben den Balkon mitzubenutzen.
Allerdings denke ich auch, sie haben kein Recht, dein Zimmer zu betreten ohne deine Erlaubnis.
Folglich müssten sie dich immer fragen wenn sie auf den Balkon wollen.
Ich hoffe du bekommst noch eine Antwort von jemandem, der sich hier wirklich auskennt.
hallo,
wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht. ansonsten lässt sich ja alles absprechen. es müssten ja alle verstehen können, das du nicht möchtest, dass alle fünf minuten jemand durchs zimmer läuft… … …
grüße
biggi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
also, nach meiner laienmeinung habt ihr mit der regelung, die zimmermieten nach qm aufzuteilen, die richtige entscheidung getroffen. aber: ein balkon gilt durchaus als wohnfläche . das heißt: je nach größe wird er deinem zimmer zur hälfte oder zu einem viertel (überdacht, nicht überdacht?) angerechnet.
wenn du dann das alleinige nutzungsrecht möchtest, solltest du eine entsprechende, den balkon berücksichtigende miete zahlen. da die meisten balkone nicht so groß sind, müsste das an qm und mietpreiserhöhung überschaubar sein…
wenn das eine reine zweck-wg ist, könntest du deinen mitbewohnern ja auch anbieten,dass diese auf den balkon dürfen, wenn du nicht da bist. zb: schild an die tür mit „balkon kann genutzt werden“. das wäre vielleicht eine nette geste.
Hi,
ich wohne in einer Wohngemeinschaft (4 Mieter) und von
meinem
Zimmer aus geht ein Balkon ab.
Wir haben die Miete je nach Zmmergrößen auf uns 4
aufgeteilt.
Im Mietvertrag sind wir alle genannt, es gibt also
keinen
Hauptmieter.
Jetzt ist meine Frage, haben die Mitbewohner ein Recht
auf die
Balkonnutzung?
An sich zahle ich dafür ja nicht extra, weil der
Balkon keine
Wohnfläche darstellt, aber es würde für mich ja ein
Nachteil
sein, wenn die immer durch mein Zimmer laufen, um auf
den
Balkon zu kommen, dann hab ich ja keine Privatsphäre.
Würde mich freuen, was von euch zu lesen
Hi
ich glaube du musst dich mit dieser Situation abfinden
oder eine andere Lösung finden z.B. Balkon Benutzung
nur wenn du außer Haus bist. Für eine WG ist es
besonders wichtig gegenseitiges Vertrauen zu haben. Rei
rechtlich kann ich dir leider nicht helfen.
Alle sind Hauptmieter, d.h. jeder ist im Mietvertrag mit dem Vermieter genannt. Sollte ein Mitbewohner also seine Miete nicht bezahlen, müssen die anderen dafür gerade stehen und seinen Anteil begleichen. Diese Gesamthaftung gilt in allen Bereichen: Bei Schäden in der Wohnung stehen alle Mieter dafür gerade. Im Umkehrschluss können m.E. rechtlich auch alle Mieter alle Teile der Wohnung nutzten. Es ist wie bei der Vermietung an eine Familie. Allerdings bespricht man ja vor Abschluss des Mietvertrags, ob z.B. der Balkon von allen genutzt werden soll. Ein Balkon wird i.d.R. der Wohnfläche mit 1/2 der Fläche hinzugerechnet. Sollten alle ihn nutzen wohllen, muss entsprechend von Jedem ein Anteil bezahlt werden, denke ich.
eigentlich gehört der Balkon zu 25% mit zur Wohnfläche! Also entweder mehr
Miete zahlen oder vernünftige Absprachen mit den Mitbew. treffen!
Tut mir leid, dir nix anderes sagen zu können
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Hody,
ich kenne leider nicht so gut in der Mierrecht aus, aber wie Du mir erzählt hast, ich befürchte, dass jeder Mitbewohner das Recht auf die Balkonnutzung hat. Es ist aber wirklich ein Nachteil für Dich dass die Privatsphäre dadurch beeinträchten sind. Ich werde versuchen mit die Mitbewohner für die Nutzung der Balkon für eine bestimmte Uhrzeit vereinbart oder das balkon von der Vermieter einfach sperren lassen dass keine benutzen kann.
Ich bin erst 2 Tage hier deshalb kann ich noch nicht so gut aus, bitte sei mir nicht böse.
ja die anderen Mieter haben ein Recht auf die Balkonutzung, denn ein Balkon gehört mit zur Wohnung und nicht speziell zu einem Raum der Wohnung.
Wenn unter Euch im Vorfeld bei Zuteilung der Räume was anderes (auch müdlich) vereinbahrt wurde dann gilt natürlich das.Ansonsten darf jeder Mieter der Wohnung auch auf diesen Balkon.
Da greift dann auch nicht mehr die sogenannte Privatsphäre.Denn es wurde bei Auswahl des Zimmers mit Balkon billigend in Kauf genommen, dass auch andere das Zimmer durchlaufen. Da kann ich hinterher nicht mehr ankommen und einen auf Privatsphäre plädieren.
Gruß Sabine
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ja, Balkonflächen werden in der Wohnfläche (anteilig) berücksichtigt und somit auch in der Grundmiete.
Daher haben eigentlich alle Mieter der Wohnung Anspruch auf Balkonnutzung. Evtl. wurde den Bewohner des entsprechenden Zimmers mit Balkonzugang INTERN ein Vorzug gegeben (?)