Hallo an alle,
hier eine Situationschilderung:
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Im Mai wurde angekündigt, dass ab Juni für 4 Wochen ein Gerüst aufgestellt wird, da die Balkonbeschichtung erneuert und Geländer bemalt werden müssen.
Alle Sachen (Fahrräder, Stühle, Balkonpflanzen) wurden daraufhin in die 2 Zimmer Wohnung reingeholt.
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Gerüst wurde Ende Mai aufgestellt
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Anfang Juni wurde die alte Balkonbeschichtung entfernt…3 Wochen später die neue Beschichtung unfachmännisch aufgetragen.
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Auf dieser Baustelle ist immer sporadisch ein Handwerker anzutreffen, manchmal wochenlang auch niemand.Es wurde gesagt, das hat damit zu tun, dass die Fa.
mehrere Baustellen gleichzeitig zu bearbeiten habe. Mal kommt ein Handwerker auch nur an einem Samstag vorbei.
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Mitte Juli wurde die unfachmännisch aufgetragene Beschichtung wieder komplett entfernt, nachdem über die Qualität (Blasenbildung und starke Unebenheiten) und über den langen Zeitrahmen bei der Hausverwaltung beschwert worden ist.
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Der Eigentümer sagte daraufhin letzte Woche, dass die Arbeiten in 2 Wochen komplett abgeschlossen sind und das Gerüst dann wieder entfernt wird. Es wurde nun als Stichttag jetzt der 5.8 notiert.
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Seitdem hat sich auf der Baustelle wieder nichts getan und man hegt starke Zweifel, dass die Arbeiten in 2 Wochen komplett abgeschlossen werden können.
Fakt ist, es steht seit ca. 9 Wochen vor der Wohnung ein Gerüst , obwohl es zuerst für ca. 4-6 Wochen angekündigt wurde. Würden die Handwerker dort täglich Ihre Arbeit machen, dann hätte man dieses Gerüst auch schon nach 4 Wochen wieder entfernen und den Balkon normal nutzen können.
Was kann man hier genau tun ?
Besteht eigentlich hier die Möglichkeit eine Mietminderung in Anspruch zu nehmen ? Evtl auch nachträglich ?
Wie hoch darf der Abschlag sein, wie geht man
richtig gegen den Eigentümer vor, gibt es hierzu ein Formblatt für eine Mietminderung ?
Danke und Gruß, Marsi
Mietminderungen sind bei Bauarbeiten grundsätzlich möglich. Sie dürften jedoch nicht sehr hoch ausfallen, da der Balkon nur 25-40% der Wohnfläche beträgt. Eine Mietminderung muss immer vorher angekündigt werden und eine Frist gesetzt werden. Bei derartigen Arbeiten sollte man die Frist von 4 Wochen einhalten.
Da Mietminderungen vor Gericht immer eine Einzelfallentscheidung ist, sollte man das nicht ohne Anwalt durchführen. Der Schuss könnte sonst nach hinten losgehen.
Langsam nervt es
Hi!
Sie dürften jedoch nicht sehr hoch ausfallen,
Es gibt Beispiele von 50% der Kaltmiete nur wegen des Lärms (AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93), da halte ich Deine These von „nicht allzu hoch“ für recht gewagt…
Eine Mietminderung muss
immer vorher angekündigt werden
Ergibt sich woraus?
und eine Frist gesetzt werden.
Ergibt sich woraus?
(ich stelle mir gerade vor, dass ein Dach wegen falscher Bauarbeiten abrutscht und man ohne selbiges im Halbfreien sitzt)
Langsam genervter Gruß
Guido
Hi!
Moin,
Sie dürften jedoch nicht sehr hoch ausfallen,
Es gibt Beispiele von 50% der Kaltmiete nur wegen des Lärms
(AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93), da halte
ich Deine These von „nicht allzu hoch“ für recht gewagt…
Eine Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden hypothetischen Fall ist für mich nicht erkennbar, da gerade ‚kein‘ Lärm erzeugt wurde. Ein Urteil eines AG hier als Grundsatzurteil hinzustellen ist zudem äußerst fragwürdig.
Eine Mietminderung muss
immer vorher angekündigt werden
Ergibt sich woraus?
und eine Frist gesetzt werden.
Ergibt sich woraus?
Mietminderungen sind Einzelfallentscheidungen, so dass dies mE. nicht pauschal bejaht oder verneint werden kann.
(ich stelle mir gerade vor, dass ein Dach wegen falscher
Bauarbeiten abrutscht und man ohne selbiges im Halbfreien
sitzt)
gutes Beispiel.
Langsam genervter Gruß
warum? 
Guido
vnA
Hi!
Ein Urteil eines AG hier als Grundsatzurteil
hinzustellen ist zudem äußerst fragwürdig.
Du, nicht ICH stelle hier GRUNDSÄTZLICHE Thesen auf.
Mein Beispiel war ein Beispiel - und NUR ein Beispiel um mal eine unbelegte Aussage belegt in Frage zu stellen…
Langsam genervter Gruß
warum? 
Weil mir die Qualität des Forums am Herzen liegt - ich melde mich hier nun wirklich selten zu Wort…
LG
Guido