Hallo an alle,
einem Mieter, der im Haus des Vermieters(!) wohnt, ist folgendes passiert:
Vorab noch die Info, dass der Mieter die Kündigung bereits abgegeben hat und zum 31.10.2009 auszieht, da der Vermieter die Auffassung vertritt: Mieter seien rechtslose Wesen und haben in seinem Haus nichts zu melden!
Beim Einzug im April wurde dem Mieter mitgeteilt, dass das Balkongeländer irgendwann mal erneuert werden soll. Im Juni hieß es dann, dass die Sanierung dieses Jahr nicht mehr stattfindet. Mitte Juli begann der Vermieter in seiner Wohnung im 1. Stock das Geländer wegzuschrauben bzw. zu flexen, was aber nur teilweise gelang und nur den Effekt hatte, dass durch weitere Sägearbeiten Holzspäne auf den Balkon des Mieters, der im EG(Hochparterre) wohnt, flogen wie auch Schraubenteile etc. Der Vermieter teilte dem Mieter nun Anfang August mit, er müsse auch irgendwann einmal auf/an den Balkon des Mieters.
Vorgestern wurde dann OHNE weitere Ankündigung die Leiter vom Vermieter am Balkon des Mieters angelegt und munter mit dem Schrauben und Sägen etc. begonnen, so dass der Mieter vor lauter Schreck fast vom Stuhl flog. Schließlich fragte der Mieter nach, warum der Vermieter nicht wenigstens kurz klingeln kann, bevor er loslegt, schließlich gibt es ja auch noch so etwas wie eine Privatssphäre. Wer hat schon gerne plötzlich jemandem am Balkon stehen? Daraufhin kam nur die pampige Antwort des Vermieters, dass er machen könne, was er wolle, schließlich wäre es sein Haus und er stehe ja nicht auf dem Balkon des Mieters! Nein, aber dafür lehnt er mit dem ganzen Oberkörper über dem Geländer. Schließlich fuhr er mit seiner Arbeit fort, die wiederrum nichts brachte, außer, dass er einen morschen Teil „abgerissen“ hat und nun so ein großes Loch im Geländer ist.
Was kann der Mieter unternehmen? Auf welche rechtlichen Sachverhalte kann er sich berufen ?
Noch eine Info ergänzend: Die Mieter haben ein 11 Monate altes Baby, dieses Loch im Balkon stellt einen unglaublichen Sicherheitsmangel dar, trotz EG(Hochparterre)! Es ist auch nicht klar, wann weitergearbeitet wird bzw. ob der Zustand jetzt 3 Wochen so bleibt bzw. wann mit einem neuen Geländer zu rechnen ist. Wie kann der Mieter diesem handwerklich nicht sonderlich begabten Rentner klar machen, dass es so nicht geht??? Wenn er in diesem Tempo weitermacht steht er das nächste halbe Jahr am Balkon des Mieters???
Oder sollte der Mieter, da er zum 31.10.2009 auszieht frei nach dem Motto „Augen zu und durch“ die Rolläden runterlassen und sich „einfach“ nicht aufregen???
Auch befürchtet der Mieter, dass es mit Besichtigungsterminen ähnlich laufen wird und der Vermieter denkt, er könne wöchentlich und wann er will mit potentiellen Nachmietern bei dem Mieter klingeln. Deshalb noch die Zusatzfrage: Wie oft muss der Mieter dem Vermieter in der Woch Einlass gewähren? Gibt es hierzu Gesetze, auf die der Mieter sich berufen kann?
Danke für die Mühe des Textlesens schonmal im Vorraus und viele Grüße!!!