Balkonsanierung

Ein geräumiger Balkon wird er als Gemeinschaftseigentum bei einer Sanierung berechnet oder für den jeweiligen Eigentümer?? Es handelt sich um eine neue Fassade, Anstrich, Bodenbelag.
Vielen Dank.

Ein geräumiger Balkon wird er als Gemeinschaftseigentum bei
einer Sanierung berechnet oder für den jeweiligen Eigentümer??
Es handelt sich um eine neue Fassade, Anstrich, Bodenbelag.

Hi,

beim Anstrich bin ich mir nicht sicher (das kommt wohl auf die lokalen gegebenheiten an). Aber der Bodenbelag ist Sondereigentum.

Viele Grüße
HylTox

Ein geräumiger Balkon wird er als Gemeinschaftseigentum bei
einer Sanierung berechnet oder für den jeweiligen Eigentümer??
Es handelt sich um eine neue Fassade, Anstrich, Bodenbelag.
Vielen Dank.

Balkon ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Was meinst du mit Bodenbelag? Der Bodenaufbau incl. Estrich ist auch Gemeinschaftseigentum. Der aufliegende PVC, die nicht fest mit dem Untergrund verbundene Holzauflage ist Sondereigentum.
gruß n.