Hallo,
der Balkon einer Eigentums Whg. muss saniert werden, um Schäden der Hausfassade durch Wasser zu vermeiden. Der Balkon ist nur durch die Whg. des Besitzers erreichbar und nur der Besitzer kann den Balkon nutzen.
Frage: Trägt der Besitzer die Kosten, die Eigentümergemeinschaft oder teils teils. Gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung?/ Richtersprüche? Oder wird das individuell gehandhabt und man kann keine pauschale Antwort geben? Wo kann man darüber nachlesen?
Danke
Grüße, Thomas
Hallo,
was genau zur Wohnung gehört (also zum Sondereigentum)steht in der Teilungserklärung
(jedenfalls meistens)
Hier kann man ersehen, wer für welche Teile verantwortlich ist.
Häufig ist der Balkon-Belag (Fliesen) Sondereigentum und der Rest dann Gemeinschaftseigentum.
Grüße
Aira92