Hallo,
der Balkon einer Eigentums Whg. muss saniert werden, um Schäden der Hausfassade durch Wasser zu vermeiden. Der Balkon ist nur durch die Whg. des Besitzers erreichbar und nur der Besitzer kann den Balkon nutzen.
Frage: Trägt der Besitzer die Kosten, die Eigentümergemeinschaft oder teils teils. Gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung?/ Richtersprüche? Oder wird das individuell gehandhabt und man kann keine pauschale Antwort geben?
Danke
Grüße, Thomas
Hallo, ich denke, dass die Sanierung von alle Eigentümern getragen werden muss, denn es ist ja Gemeinschaftseigentum, gehört zum Haus und nicht nur zur Wohnung. Überhaupt sind Hausfassaden-Kosten von allen zu tragen. Gruß Uli
Hallo,
das regelt die Teilungserklärung. Darin ist festgelegt, ob der Balkon Teileigentum oder Sondereigentum ist. In diesem Fall dürfte es sich um eine Sanierung handeln, welche das Teileigentum betrifft. Dann hat die Eigentümergemeinschaft die Kosten zu tragen.
Meistens ist in der Teilungserklärung genau beschrieben, welche Teile der Balkonkonstruktion Gemeinschaftseigentum sind (Brüstung, Geländer, Boden). Für die Sanierung dieser Teile kommt die Eigentümergemeinschaft auf. Hat jedoch der Wohnungseigentümer durch grob fahrlässiges Verhalten den Schaden zu vertreten, kann er haftbar gemacht werden.
Hallo,
kann Dir leider nicht weiterhelfen, aber versuche es doch mal über das Wohnungseigentumsgesetz zu finden. Ist zwar sehr komplex, aber einige Sachen lassen sich daraus ableiten.
Sorry nochmal aber weiterhin viel Erfolg
Hallo,wir haben auch eine Egt.Wohnung,die wird über eine Hausverwaltung verwaltet. Im Haus sind 6 Egt.Wohn.
Alle Eigentümer zahlen jährlich eine Summe in einen Topf, von dem Schäden am Objekt und Grund und Boden getragen werden. Alle Schäden innerhalb der Wohnung tragen wir persönlich,sowie auch neue Fenster. Normal müßtest Du dich an eure Hausverwaltung wenden,die geben das vor,ob der Balkon selbst zu tragen ist oder nicht.Normal gehört er zum Objekt,denn bei undichtigkeit schadet er der Fassade vom Gebäude. Wir haben Jahre lang selbst Egt.Wohn.gebaut (7 Fam Häuser)
Alles was in den Wohnungen verbaut wurde haben die jeweiligen Eigentümer bezahlt, die Balkonbeläge wurden von der Gemeinschaft entschieden. Frage bei der zuständigen Hausverwaltung, aber normal tragen das alle. Die Gesamtsumme wird auf alle Eigentümer über deren m² berechnet. lg Thomas
Hallo, ich bin kein Experte, sondern Interessierter f Eigentumswhg bei werwerisswas?
lg Wimm
Hallo,
in der Teilungserklärung ist geregelt, was Sondereigentum ist und damit durch den einzelnen Eigentümer in Schuß gehalten werden muß und was Gemeinschaftseigentum ist und damit auf Gemeinschaftskosten gewartet werden muß.
Gruß,
Andreas
Die Kosten sind in der Teilugnserklärung geregelt. Die Sanierung erfolgt entwerder durch die Wohnung oder über ein Gerüst! - Je nachdem was sich da anbietet!
Grundsätzlich sind alle Kosten für Balkonsanierungen sowie die Instandhaltung immer von der Eigentümergemeinschaft zu bezahlen, da ein Balkon als Gemeinschaftseigentum angesehen wird.Nachzulesen bei www.helpster.de/balkonsanierung-bei-eigentumswohnung
habe ich Ihnen hiermit geholfen?
Gruß juliuszwo
Hallo Andreas,
danke für Deine treffende Antwort!
Wie komme ich an die Teilungserklärung und kann diese einsehen? Ist das ein Dokument was jeder ET bekommen hat oder muss ich die von wem auch immer verlangen?
Danke
Grüße, Thomas
Hallo Thomas,
Sie ist teil des Kaufvertrages.
Gruß,
Andreas