Balkonsanierung/ET-Whg./Kosten selbst tragen?!

Hallo,
der Balkon einer Eigentums Whg. muss saniert werden, um Schäden der Hausfassade durch Wasser zu vermeiden. Der Balkon ist nur durch die Whg. des Besitzers erreichbar und nur der Besitzer kann den Balkon nutzen.
Frage: Trägt der Besitzer die Kosten, die Eigentümergemeinschaft oder teils teils. Gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung?/ Richtersprüche? Oder wird das individuell gehandhabt und man kann keine pauschale Antwort geben?
Danke
Grüße, Thomas

Moin, Thomas,

das müsste sich alles aus der Teilungserklärung ergeben. Dort steht drin, was Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist.

Gruß Ralf

Morgen,

Der Balkon an sich ist Gemeinschaftseigentum (Bestandteil der Fassade). Der Bodenbelag des Balkons in der Regel Sondereigentum.