am 29.8.2011 fährt Hypotheticus in den Urlaub. Am 3.9.2011 erfolgt seitens seines Vermieters eine schriftliche Info, daß am 31.8.2011 (also an einem Termin vor dieser Info!) Balkonsanierungsarbeiten beginnen, mit dem Gerüstbau wurde auch tatsächlich am 31.8.2011 begonnen.Er wohnt im 3. Stock und hat seit Januar eine Wohnung mit kompletten Wasserschaden, die Wohnung ist unbewohnbar und wurde bisher nicht saniert, Klage läuft. Deshalb lässt er die Balkontür spaltbreit und mit Haken gesichert offen (Luftzirkulation). Aus dem Urlaub zurück (16.9.2011) muss er feststellen, daß sich die Arbeiter der Sanierungsfirma über seinen Balkon Zutritt zu seiner Wohnung verschafft haben und alles, was auf dem Balkon stand, mal eben da rein geschafft haben. Überdies ist über das Gerüst JEDEM VORBEIKOMMENDEN der Zutritt zu seiner Wohnung möglich.
Er möchte nun nicht die Mitarbeiter der Sanierungsfirma anzeigen, obwohl die natürlich streng genommen Hausfriedensbruch oder evtl. gar Einbruch begangen haben, die wollten aber ja nur den Balkon freimachen , um arbeiten zu können, in der Wohnung fehlt auch nix. Gibt es eine Möglichkeit, den Vermieter dran zu kriegen? Er hat durch sein unrechtmäßiges Verhalten ja die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß JEDER diese Wohnung betreten KANN. WAS genau kann er unternehmen? Auch wenn nicht wirklich etwas FEHLT, muss er davon ausgehen, daß Fremde aufgrund des Verhaltens seines Vermieters ca. 3 Wochen lang ungehindert Zutritt zu seiner Wohnung hatten.
Echt? Der Vermieter hat die Balkontür offen gelassen und die Wohnung mit der geöffneten Tür dann 3 Wochen unbeaufsichtigt gelassen? Dem würde ich ja etwas erzählen, aber zum Glück sprechen wir hier ja nur über fiktive Fälle …
Hallo? Wie kann ein VERmieter die Balkontür des MIETERS offen lassen, die hat der aus sehr sinnvollen Gründen selber offen gelassen ( Wohnung feucht/nass-BELÜFTUNG)…es ist auch wenig hilfreich, wenn Du schreibst, daß Du dem Vermieter „was erzählen würdest“, das bringt echt keinem was.
ähm nö! du schriebst, dass der VERmieter die vorraussetzungen für den „einbruch“ geschaffen hat. vna wollte mit einem gewissen schuss ironie darauf hinweisen, dass nicht der VERmieter die möglichkeit eröffnet hat, die wohnung zu betreten und selbige drei wochen lang unbeaufsichtigt gelassen hat, sondern der mieter indem er verreist ist und die tür offen gelassen hat.
eine wohnung im erdgeschoss würde man ja auch nicht drei wochen offen stehen lassen.
aber eigentlich ist das ein nebenkriegschauplatz. sicher hat der vermieter das rechtzeitig anzukündigen, aber der mieter darf soweit ich weiß eigentlich auch nicht die wohnung so stehen lassen - vor allem nicht offen.
Gott…wo bin ich hier gelandet?? Was soll dieses Sinnlos-Geschwätz?
Natürlich hat der VERmieter die Vorausetzungen dafür geschaffen, denn wir reden hier nunmal nicht vom ERDGESCHOSS, sondern von einer NASSEN/KOMPLETT GEFLUTETEN Wohnung im DRITTEN Stock, die eine ständige Belüftung braucht (ansonsten Schimmelbildung etc.). Und es ist dem Mieter ja wohl auch OHNE nasse Wohnung in Eigenverantwortung zu überlassen, wann er wie und wie lange seine Wohnung belüftet, dabei spielt die persönliche Abewesenheit eher GAR keine Rolle, dieselbe Belüftung wäre legitim, bei täglicher Anwesenheit, in den DRITTEN Stock KANN keiner, wenn da nicht ein Gerüst steht, von dem der Mieter nix weiß.
… na, wenigstens einer hat es begriffen.
Ich kann es auch deutlicher sagen: Wie kann ich - aus welchen Gründen auch immer - eine Balkontür bei 3 Wochen Abwesenheit einfach geöffnet lassen? Dazu gehört schon eine gehörige Portion … Fantasie, sich so etwas auszudenken und hier einzustellen.
Und dann natürlich andere dafür verantwortlich machen wollen …
Wo du gelandet bist? Im Rechtsbrett.
Und im deutschen Rechtssystem hat halt nun mal jeder Vertragspartner Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten des Mieters gehört nun mal, auch im 3.Stock, die ordnungsgemäße Sicherung der Wohnung bei Abwesenheit.
Dass der VM die Pflicht hat Schäden zu beseitigen, steht hier nicht zur Debatte. Und wenn der Mieter nicht weiß wie er zu seinem Recht kommt, muss er halt einen Anwalt oder sonst eine Person die sich auskennt, fragen.
Er möchte nun nicht die Mitarbeiter der Sanierungsfirma
anzeigen, obwohl die natürlich streng genommen
Hausfriedensbruch oder evtl. gar Einbruch begangen haben, die
wollten aber ja nur den Balkon freimachen , um arbeiten zu
können, in der Wohnung fehlt auch nix. Gibt es eine
Möglichkeit, den Vermieter dran zu kriegen? Er hat durch sein
unrechtmäßiges Verhalten ja die Voraussetzungen dafür
geschaffen, daß JEDER diese Wohnung betreten KANN. WAS genau
kann er unternehmen? Auch wenn nicht wirklich etwas FEHLT,
muss er davon ausgehen, daß Fremde aufgrund des Verhaltens
seines Vermieters ca. 3 Wochen lang ungehindert Zutritt zu
seiner Wohnung hatten.
Was meinst Du denn überhaupt mit „den Vermieter dran zu kriegen“?
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen und sehe ich nicht, was der Vermieter maßgeblich falsch gemacht hat. Der Aufbau des Gerüsts war nicht langfristig genug angekündigt?! Mir ist hier keine gestzliche Regelung bekannt aber du kannst ja mal suchen oder vllt steht was in Deinem Mietvertrag.
Dass der Vermieter nach einem Wassersachaden in einer Wohnung das Haus nicht unangekündigt einrüsten darf, würde mich überraschen.
Ja, hat er. Schriftlich. Wenn auch in anderem Zusammenhang, nämlich wegen eines Besichtigungstermins der Wohnung bezüglich des Wasserschadens, der verschoben werden musste, weil Mieter da im Urlaub war (ergo teilte er mit von-bis). Der Wasserschaden der Wohnung hat nichts mit der Sanierung der Balkons zu tun, das sind 2 völlig getrennte Dinge. Die Info über die Balkonarbeiten kam am 3.9., der Aufbau des Gerüstes begann am 31.8., Mieter seit 29.8. nachweislich abwesend.
Sorry, jetzt kommt Einiges völlig durcheinander…der Gerüstaufbau/Balkonsanierung hat mit dem Wasserschaden nix tun tun. Das sind getrennte Vorgänge, die Balkonsanierung betrifft ja das GANZE Haus und nicht nur den Mieter. Der Wasserschaden in der Wohnung besteht schon länger, die Wohnung muss dauerbelüftet (!!!) werden, da KOMPLETT abgesoffen=derzeit nicht bewohnbar, damit sich kein Schimmel bildet ( den der Vermieter nur allzu gerne dem Mieter in die Schuhe schiebt, der hat dann nämlich „falsch“ bzw. „zu wenig“ gelüftet). Natürlich gibt es gesetzliche Fristen, in denen ein Vermieter Sanierungsarbeiten anzukündigen hat, immerhin muss der Mieter für die Zeit der Nichtbenutzung des Balkons ja auch noch seine Mietminderung schriftlich zu Protokoll geben.
Wie „man“ seine Fenster und Türen zu öffnen hat, ist hier nicht relevant. Selbst bei 24-stündiger Abwesenheit des Mieters (er geht zum 24-Stunden-Dienst, soll es ja bei der Feuerwehr sogar geben), tritt diese Situation ein: es kommt von der Arbeit, da steht ein Gerüst und JEDER konnte in seine Wohnung, da sein Vermieter diese Sanierungsarbeiten erst 3 Tage später ankündigt. Kann ja wohl nicht Rechtens sein.
Natürlich gibt es gesetzliche Fristen, in denen ein Vermieter
Sanierungsarbeiten anzukündigen hat…
Wenn Du das sagst… Wie sind denn diese Fristen?
Wie „man“ seine Fenster und Türen zu öffnen hat, ist hier
nicht relevant. Selbst bei 24-stündiger Abwesenheit des
Mieters (er geht zum 24-Stunden-Dienst, soll es ja bei der
Feuerwehr sogar geben), tritt diese Situation ein: es kommt
von der Arbeit, da steht ein Gerüst und JEDER konnte in seine
Wohnung, da sein Vermieter diese Sanierungsarbeiten erst 3
Tage später ankündigt. Kann ja wohl nicht Rechtens sein.
Allerdings auch deswegen, weil der Mieter seine Tür nicht vernünftig gesichert hat, das sollte er schon einsehen, finde ich.