Balkonsanierung

Hallo,

bitte künftig Text nicht absetzen, wenn Antwort gesucht wird.

Für die Sanierung eines Balkons ist grundsätzlich der VM zuständig, da es sich um einen Aussenbereich handelt. Allerdings muss der VM nur tätig werden, wenn Verletzungsgefahr besteht oder die Beschaffenheit des Bodens geeignet ist andere Personen zu gefährden. Der Mieter muss mit einer Mängelanzeige die Mängel erklären und deren Beseitigung verlangen.

Gruss Günter