Guten Tag, liebe User dieses Forums!
Betrachten wir diesen theoretischen Fall einmal genauer:
Der Hebel einer Balkontür am Scharnier ist gebrochen. Die Tür ist schon sehr, sehr alt - es handel sich um einen Hebe-Mechanismus. Der Hebel selbst ist nur in der Vertikalen bewegbar. Legt man ihn nach unten um, so kann man die Tür aufziehen. Schließt man die Tür und legt den Hebel nach oben, bleibt die Tür verschlossen. Nun ist rein theoretisch, wie bereits beschrieben, der Hebel am Scharnier gebrochen.
Der Vermieter schaut sich die Sache an und meint, der Mieter hätte ihn kaputt gemacht und müsse ganz für den Schaden aufkommen. In dem Mietvertrag ist eine eigene Übernahme der Reparaturkosten bis zu 80 Euro festgehalten. Dennoch meint der Vermieter, dass diese Bestimmung in diesem Falle nicht greifen würde, da der Schaden vom Mieter hätte abgewendet werden können - wie auch immer?! Aus Sicht des Mieters ist die Tür mit über 30 Jahre auf dem Buckel höchst anfällig, wie auch alles andere in der Wohnung. Das Argument der „Materialermüdung“ will der Vermieter nicht durchgehen lassen.
Nun steht der Mieter da und weiß nicht, was er machen soll. Er ist leider nicht Mitglied im Mieterverein.
Was meinen Sie, macht es Sinn, die Kosten für die Anschaffung des neuen Hebels einfach von der nächsten Miete abzuziehen und sich so auf einen Streit mit dem Vermieter einzulassen?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antworten, die vielleicht sogar auf ähnliche Fälle basieren.
Mit freundlichen Grüßen,
der_Sandy