Hallo!
Ohne hier eine Rechtsberatung leisten zu wollen (oder zu können), empfehle ich, sich bei Ablehnung des Vorhabens durch die WEG auch mit Urteilen zu Fällen zu beschäftigen, in welchen einzelne Eigentümer solche Maßnahmen dennoch haben durchführen lassen.
M.W. wird von einer wachsenden Anzahl Richter ein vernünftiges (!!!) Anliegen eines einzelnen auch im nachhinein häufig „abgenickt“.
Ausserdem besteht ja auch die Möglichkeit, sein Vorhaben gegen die WEG im Vorfeld einzuklagen.
Denn es ist keineswegs so, dass die anderen Eigentümer sich einfach querstellen können und somit die aktuelle Situation auf alle Ewigkeit zementieren können, nur weil es ihnen „einfach nicht passt“, was der Nachbar vorhat.
Es muss eine wirkliche Beeinträchtigung im Sinne von optischer oder akustischer Störung bzw. Wertminderung des Wohneigentums vorliegen, um ein solches Ansinnen dauerhaft und endgültig ablehnen zu können.
Bei der Versetzung einer Terrassentür kann ich persönlich eine solche Beeinträchtigung pauschal nicht erkennen. Was geht es die anderen Bewohner an, ob man nun 3m links oder rechts in den Garten geht?
Optimal ist es natürlich, wenn man eine Kultur des Miteinanders und der vernünftigen Interessenausgleiche innerhalb einer WEG pflegt. Aber manchmal gibt es eben einzelne „Stinktiere“, die sich generell gegen alles stellen.
Meine persönliche Erfahrung in zwei Fällen zeigt, dass man dies keinesfalls so hinnehmen muss.
Einer davon war der Aushub einer Böschung im zur Wohnung gehörigen Garten mit Sondernutztungsrecht, um ein Sousterrain-Zimmer aufzuwerten. Die Klage zweier WEG-Mitglieder von insgesamt 8 Eigentümern dagegen wurde gerichtlich abgeschmettert.
Der andere beschäftigte sich mit hohen Bäumen im 3 Meter „tiefen“ Garten. Die Bewohner der Gartenwohnung wollten mehr Licht, die Bewohner der oberen Wohnungen wollten Sichtschutz. Letztere unterlagen.
In beiden Fällen wurden die Vorhaben zunächst in der WEG-Versammlung abgelehnt, dann vom Eigentümer der Gartenwohnung dennoch auf eigene Gefahr und Kosten durchgeführt und in der nachfolgenden Klage gerichtlich legitimiert.
Es gibt also Chancen, sich gegen die ewigen bremser durchzusetzen, allerdings braucht es ggf. etwas „Chuzpe“, Selbstvertrauen und Geduld.
Viel Glück!
M.