Im Kinderzimmer unserer gemieteten Wohnung ist ohne menschlichen Einfluss das Balkontürfenster gerissen.
Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf ???
mfg
DaywalkerBRD
Im Kinderzimmer unserer gemieteten Wohnung ist ohne menschlichen Einfluss das Balkontürfenster gerissen.
Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf ???
mfg
DaywalkerBRD
Im Kinderzimmer unserer gemieteten Wohnung ist ohne
menschlichen Einfluss das Balkontürfenster gerissen.Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf ???
Die Haushaltsglasversicherung.
Der Vermieter, weil:
Nicht von Dir verursachter Mangel an der Mietsache!
Zumindest, falls die Reparaturkosten größer als evtl. mietvertraglich vereinbarte von Dir zu tragende Bagatell- Reparaturen sind.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Vermieter, weil:
… wenn Du weiß, worüber Du redest.
Der Vermieter hat die Scheibe in intaktem Zustand an den Mieter übergeben und will sie auch in intaktem Zustand wiederhaben. Außerdem wird er kaum annehmen, dass die scheieb „von alleine“ gesprungen ist.
Der Vermieter hat die Scheibe in intaktem Zustand an den
Mieter übergeben und will sie auch in intaktem Zustand
wiederhaben.
Ohne das ich irgendeine Ahnung von der Materie hätte: du begründest nicht, warum es ausgerechnet bei der Fensterscheibe anders als z.B. beim Kühlschrank sein soll. Den hat der Vermieter dem Mieter auch funktionsfähig übergeben, aber wenn er durch gewöhnlichen Verschleiß den Geist aufgibt, wird er durch den Vermieter ersetzt, nicht durch den Mieter.
Grüße,
Sebastian
Ohne das ich irgendeine Ahnung von der Materie hätte: du
begründest nicht, warum es ausgerechnet bei der Fensterscheibe
anders als z.B. beim Kühlschrank sein soll. Den hat der
Vermieter dem Mieter auch funktionsfähig übergeben, aber wenn
er durch gewöhnlichen Verschleiß den Geist aufgibt, wird er
durch den Vermieter ersetzt, nicht durch den Mieter.
… weil ein Kühlschrank durch Verschleiß kaputt gehen kann. Erkläre mal einem Vermieter, die Fensterscheibe sei von alleine kaputt gegangen.
… weil ein Kühlschrank durch Verschleiß kaputt gehen kann.
Erkläre mal einem Vermieter, die Fensterscheibe sei von
alleine kaputt gegangen.
Aber das ist doch eine Sach- bzw. Beweisfrage, keine Rechtsfrage. Und der Sachverhalt war so vorgegeben, dass die Scheibe ohne Zutun einen Schaden bekommen hat.
Also wusste Erdbeerzunge - unter den vom Urposter vorgegebenen Umständen - wohl schon, wovon sie sprach, oder?
Grüße,
Sebastian
Du kannst in den Fall die Scheibe gern bezahlen
Der Vermieter, weil:
… wenn Du weiß, worüber Du redest.
Der Vermieter hat die Scheibe in intaktem Zustand an den Mieter übergeben und will sie auch in intaktem Zustand wiederhaben
Selbstverständlich.
Daß aber normale Abnutzung mit der Miete abgegolten ist, hast Du schon mal gehört, oder? Z.B. wenn sich das Fenster verzogen hat, und dadurch die Scheibe zerrissen ist, zahlt der Vermieter!
Außerdem wird er kaum annehmen, dass die scheieb „von alleine“ gesprungen ist.
Der Vermieter kann annehmen, was er will. Das ist seine Sache.
Als Mieter würde ich eine Frist zur Mängelbehebung setzen, und danach die Miete kürzen. So einfach wäre das für mich.
Und wenn der Vermieter nicht glaubt, daß die Scheibe von alleine gesprungen ist, hilft ein Gutachten weiter.
Ich denke, daß jeder Hilfsgutachter den Grund des Springens der Scheibe feststellen kann. Es ist ein Unterschied, ob die Scheibe ein fußballgroßes Loch hat (oder ob deren Scherben Einwirkung von harten Gegenständen zeigen), oder ganz vom Rand beginnend 1x einreißt…
Aber das ist doch eine Sach- bzw. Beweisfrage, keine
Rechtsfrage. Und der Sachverhalt war so vorgegeben, dass die
Scheibe ohne Zutun einen Schaden bekommen hat.
Da sind wir beim Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Ruf doch mal morgen Deinen Vermieter an (falls Du einen hast) und sag ihm, in Deiner wohnung sei eine Glasscheibe kaputt, er möge doch bitte mal einen Glaser vorbeischicken (und bezahlen). Was glaubst Du, wird er tun ?
Anders herum gefragt, stell Dir vor, Du wärest Vermieter und Dein Mieter ruft Dich wegen einer gesprungenen Glasscheibean ? Was würdest Du tun ? Den Glaser beauftragen und die Rechnung übernehmen ?
Also wusste Erdbeerzunge - unter den vom Urposter vorgegebenen
Umständen - wohl schon, wovon sie sprach, oder?
In Versicherungsangelegenheiten (und dazu gehören auch Haftungsfragen) liegt sie öfters daneben.
Da sind wir beim Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Ruf
doch mal morgen Deinen Vermieter an (falls Du einen hast) und
sag ihm, in Deiner wohnung sei eine Glasscheibe kaputt, er
möge doch bitte mal einen Glaser vorbeischicken (und
bezahlen). Was glaubst Du, wird er tun ?
[…]
Was würdest Du tun ? Den Glaser beauftragen und die Rechnung
übernehmen ?
Ich finde, du machst es dir zu leicht. Nur weil es in der Praxis bei der Durchsetzung eines Anspruchs Probleme mit der Gegenpartei geben *könnte*, heißt das nicht, dass der Anspruch an sich nicht besteht. Nicht umsonst gibt es Gerichte und Gutachter.
Wenn mein Mieter mir absolut plausibel darlegt, dass der Schaden an der Scheibe nicht von ihm, sondern durch Witterung und Verschleiß verursacht wurde, sehe ich eigentlich keine Möglichkeit, wie ich ihm die Reparatur verweigern könnte. Wer würde denn eine Sache vor Gericht kommen lassen, wenn er wüsste, dass er verlöre?
Grüße,
Sebastian
Theoretisch und wenn ich mich an alle gesetzlichen, vertraglichen oder was weiss ich noch für Regelungen halte mag das ja sein das der Mieter hier einen rechtsanspruch auf den Austausch der Scheibe hat.
Wenn er diese sache jetzt über seinen Vermieter regelt was glaubt ihr denn wie die Sache ausgeht…?
Ich persönich glaube nicht das es ein guter Ratschlag wäre einen Bagatellschaden so zu regeln. Unter Umständen könnte die Reaktion des Vermieters unangenehmer sein als die Kosten fürs Fenster.
… und an alle Theoretiker… jetzt nicht auf Sonderkündigungsrecht und Wasweissichnichtnochregelungen verweisen, die Realität sieht da anders aus.
Killvaas
Hallo,
die Diskussion gehört ja mitlerweile schon fast ins Mietrechtforum.
Wenn ich von Fristen, Mietkürzungen, Gutachtern und Gerichten wegen einer Scheibe lese, ist das wohl typisch deutsch.
Wenn mein Mieter mir die Kosten für eine Scheibe aufs Auge drückt, die
ohne menschlichen Einfluss bricht, vergehen zwischen meiner Rechnungszahlung und einer Mieterhöhung keine 24 Stunden.
Gruß
tycoon