h i l f e
wir haben eine eigentumswohnung in einem haus mit noch 3 weiteren eigentümern. nun soll an unserem sondernutzungsrecht ?? sprich balkon -die balkonverkleidung - jetzt holz - erneuert werden. es wurde gesagt , dass eine hälfte wir zu zahlen hätten und die andere hälfte die anderen eigentümer. glaube ich nicht. ich denke die kosten sind von allen eigentümern anteilig zu zahlen. wo kann ich das nachlesen im internet. danke schön an alle die helfen.
Hallo,
ein Balkon ist teilweise Sodnereiegntum und teilweise Gemeinschaftseigentum.
Sondereigentumsfähig sind:
- der Balkonraum, d.h. nicht etwa konstruktive und der Sicherheit des Gebäudes dienende Bauteile von Balkonen
- der Bodenbelag
- der Innenanstrich einer Balkontüre
- Pflanzentröge
zwingemd Gemeinschaftseigentumsfähig sind:
- die Balkondecke,
- Balkongeländer
- Balkongitter
- Bodenplatten
- Balkonbrüstung einschließlich der Decken-/Kronenbleche
- Balkonaußenwände
So, nun nimm die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung zur Hand und dann hast Du ganz schnell den Kostenschlüssel.
Christian