Ballspielende Kinder im Gemeinschaftsgarten

Dürfen Kinder zwei bis drei Kinder im Alter von 6-9 Jahren im Gemeinschaftsgarten mit einem Ball spielen?
Mein Nachbar verbietet meinem Kind und seinem Besuchskind das Ballspielen im Gemeinschaftsgarten lt. WEG. Er selbst nutzt den Gemeinschaftsgarten für seine Wäschespinne (einbetoniert) und seinen selbst angelegten Kräutergarten.
Wir waren 15 Jahre gut befreundet und haben seine Streitlust mit den anderen 9 Eigentümern immer unterstützt, aber nach einigen Zwischenfällen, die immer nur uns betrafen, haben wir beschlossen Mit den andren Frieden zu schließen. Seit dem haßt er uns und schikaniert unser Kind, daß er von Baby an kennt. Wir haben einen RA, der sagt unser Kind soll standhaft bleiben und weiter spielen. Da unser Kind sehr sensibel ist und nach jedem verbalen Angriff einen Asthmaanfall bekommt, habe ich es jetzt vorerst vorgezogen, mein Kind vom Gemeinschaftsgarten fernzuhalten.
Was soll ich tun? Ist dies rechtens?

Die „Softtour“ ist hier leider nicht angebracht.
Ich würde die Verwaltung beauftragen, nach der Gemeinschaftsordnung dem Nachbarn mitzuteilen, was die rechtliche Grundlage ist. Die Entfaltung des Kindes steht oben an. Außerdem würde ich das zuständige Jugendamt bitten, hier zur Unterstützung des Kindes zu vermitteln. Falls alles nichts hilft, ein Anwalt zur Klärung einbeziehen.

Hallo Wendyhippele,

Recht haben und dieses Recht durchsetzen ist leider zweierlei!

Zunächst Deine Rechte:

Zitat: "Wenn der Lärm das Maß der gewöhnlichen Belästigung nicht übersteigt und im wesentlichen die allgemeinen Ruhezeiten beachtet werden, müssen die berechtigten Interessen der sich von Kinderspiellärm in einem reinen Wohngebiet gestört fühlenden Nachbarn zurücktreten Dies folgt schon aus der im Interesse der Allgemeinheit stehenden kinderfreundlichen Umwelt.

In einer Wohnungseigentumsanlage gilt nichts anderes. Eine Bestimmung in der Hausordnung, wonach sämtliche Hausbewohner zur gegenseitigen Rücksichtnahme, insbesondere zur Aufrechterhaltung von Ruhe verpflichtet sind, kann bei einer interessengerechten Auslegung nur dahingehend verstanden werden, daß die durch die Nutzung der Anlage entstehenden ortsüblichen Geräusche nicht zu unterbinden sind.

Zu den ortsüblichen Geräuschen gehört auch der Spiellärm, den die zu Besuch weilenden Kinder im Verein mit den Hausbewohnern erzeugen."

(Quelle „www.kanzlei-prof-schweizer.de”)

Das heißt also, dass Dein Kind und der Besuch beanstandungslos dort spielen und auch laut sein dürfen, wenn das nicht gerade zwischen 12 und 13 oder 14 Uhr geschieht!

Der Nachbar hat KEINE Möglichkeit, das zu verbieten!!!

So, wie kannst Du das durchsetzen?! Im Hinblick auf den allgemeinen Frieden würde ich mit dem bewussten Nachbarn reden, ich vermute mal, das bringt nichts - okay? Dann wirf ihm ein Briefchen ein und schildere die Situation ganz sachlich, ohne alle Beschuldigungen, zitiere ihm auch die o.g. Quelle und bitte ihn höflich, mit seinen Aktionen aufzuhören.

Jetzt kommt die Hauptsache! Was er betreibt kann als Mobbing bezeichnet werden. „Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen.“

Ein Kind, das nach den von Dir geschilderten Angriffen Asthma-Anfälle bekommt, leidet sehr darunter, und jeder Asthma-Anfall ist einer zu viel! Ich bin zwar kein Jurist, aber m.E. ist hier die Grenze zu Körperverletzung nicht fern!

Ich persönlich würde - wäre es mein Kind - die Sache keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen!!! Schreibe ihm in dem Brief, dass Du, sollte sich so ein Vorfall wiederholen, sofort Anzeige erstatten würdest. Es geht um das Wohl Deines Kindes und das habe absoluten Vorrang!

Natürlich musst Du dann auch konsequent sein! Aber da sich dieser Nachbar vollkommen in’s Unrecht gesetzt hat, braucht es für Dich ja keine Bedenken wegen des Ausganges zu geben!

Viel Erfolg
pieter

Hallo,
das ist eine frage für den rechtsanwalt, dazu kann ich nicht viel sagen. Zu klären wäre, ob die rasenfläche in ihrer gesamtheit der gemeinschaft zur verfügung steht oder ob evtl. teilbereiche als sondernutzungsrecht vergeben wurden (die wäschespinne lässt so etwas vermuten). Das ist in der teilungserklärung geregelt. Dort wären evtl. auch vorschriften zur nutzung des gartens zu finden. Also am besten, den anwalt drüberschauen lassen.
mfg
JAB1

Hallo,
das Gemeinschaftseigentum kann jeder, auch die Kinder, nutzen. Dafür ist es Gemeinschaftseigentum. Theoretisch hat der Nachbar ohne Zustimmung der Gemeinschaft kein Recht einen Kräutergarten zu errichten. Fasst einen Beschluß auf Entfernung des Beetes und lasst ihn aus Kulanz weitermachen. Das sollte ihn zur Vernunft bringen. Nicht bange machen lassen. Das Recht ist auf eurer Seite.
Gruß Michael

Stelle gegen den schwachkopf straf antrag wegen nötigung und es wird ruheveinkehren!