Liebe/-r Experte/-in,
wenn ein Sachbearbeiter jemand bei einer anderen Krankenkasse anmeldet, diese aber ablehnt- den Betreffenden dann weder bei der vorherigen noch sonst einer Kasse meldet und ihm das auch nicht mitteilt, ist das rechtens?? Im Vorfeld hatte er € 50.- an der Mietzahlung gestrichen- ohne Mitteilung an den Betrffenden und ihm dann auf Anfrage gesagt, er könne ja hin gehen wo er weg käme. Sollte er sich beschweren, würde diese sowieso auf seinem Tisch landen!
Können die machen was sie wollen??? Ermessensspielraum?? Jemanden abwertend behandeln??
Gruß Ingo
Hallo Ingo,
zuerst sollten wir einmal festhalten, dass Hartz4 so unsinnig ist wie Fußpilz oder ein Kropf.
Zu Ihrer Angelegenheit bin ich der Meinung, dass der Sachearbeiter Sie nicht einfach bei einer anderen GKV anmelden kann, ohne Ihre Zustimmung. Denn letztendlich entscheiden Sie über die GKV.
Der weitere Verlauf erscheint mir bedenklich. Eine GKV hat ansich jeden aufzunehmen, deshalb ist diese gesetzlich. Rechtens vom Ablauf her kann es nicht sein.
Setzen Sie sich mit der GKV in Verbindung.
Die weitere Situation mit der Mietzahlung, wenn so eingetreten, ist nicht rechtens. Zumindest musss der Sachbearbeiter auch eine schriftlich Begründung abgeben. Der dann folgende Wortverlauf zeigt ansich, dass die kleinen Sachbearbeiter hinsichtlich Ihrer Ausbildung für deartige Tätigkeiten nicht eingesetzt werden dürften. Sie handeln also entsprechend inkompetent. Dieses dürfen sie natürlich nicht.
Natürlich können und sollten Sie sich in solchen Fällen über diesen kleinen Sachbearbeiter beschweren.
Senden Sie eine Beschwerde einmal zu den Geschäftsführer der KAS oder ARGE in Ihrem Bereich und gleichzeitig eine Beschwerde an das Arbeitsministerium, direkt an der Arbeistminister in Düsseldorf. Und sollte dieses nicht ausreichen, dann machen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde über dem Vorgesetzten des kleinen Möchtegern-Sachbearbeiter.
Der Ausgang der Beschwerden ist schwer abzuschätzen.
Wichtig ist, dass man an geeigneter Stelle immer wieder den Namen bestimmter Mitarbeiter im negativen Sinne hört.
Der letzte Weg, vielleicht auch parallel ist, dass Sie einen Rechtsanwalt einsetzen, mit Beratungshilfeschein. Kostet Ihnen 10€.
Viel Erfolg
opa200950
Hallo Ingo!
Nein, das dürfen die auf keinen Fall. Paß mal auf, wie man diesen „B…“ auf die Sprünge hilft.
Stelle immer sehr klare und schriftliche Anträge. Zur Not, per Einschreiben!
Diese müssen dann innerhalb eines Viertel Jahres beantwortet werden.
Nach Beantwortung legst Du innerhalb von vier Wochen einen schriftlichen Widerspruch ein und begründest Diesen ordentlich und wenn möglich nur mit Fakten. Hast Du noch keine Gründe, so lege Widerspruch ein, mit dem Zusatz, daß die Begründung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Wichtig: die Einhaltung der vier Wochen. Dann auch in ca. 4 Wochen ordentlich begründen und auf den Widerspruchsbescheid warten.
Dieser wird dann wieder gegen Dich sein und dann mußt Du auch wieder innerhalb von vier Wochen beim Sozialgericht klagen. Entweder mit einem RA +(Prozeßkostenhilfe)oder alleine; Sozialklagen sind noch Kostenfrei.
Bei der Klageverfassung helfen Dir ansonsten auch die Mitarbeiter des Sozialgerichtes.
Nun das ist immer viel Zeit aber hat immer volle Wirkung. Das machst Du immer und immer wieder, wenn Du Recht hast oder Du meinst Recht zu haben. Dann verstehen die „Kollegen“ Dich und arbeiten das nächste Mal besser mit Dir zusammen. Beachte! Immer alles nur schriftlich und immer schön alle schriftlichen Aussagen aufheben und mündliche mit Datum Aussagen quittieren lassen.
Laß Dich auf keinen Fall in die Enge treiben. Nimm zur Not immer einen Zeugen mit.
Dasselbe kannst Du auch mit den Krankenkassen machen.
Denke immer daran:
Dummheit ist ansteckend, Verstand wird kaum zur Seuche!
Du mußt immer besser sein als Dein Gegner!
Viele Grüße
Die Beschreibung ist leider recht ungenau. Die Miete und die Krankenversicherung sind 2 getrennte Dinge. Die Kürzung der Miete muß begründet sein in einem Bescheid.
Zum Thema Krankenkasse würde ich mich mal nicht auf den Sachbearbeiter verlassen. Gehe zu der Krankenkasse und lasse dir erklären was du machen sollst.
Gruss
Benni
Vielen Dank- er hatte heute einen Termin bei dem Vorgesetzten und erfuhr, das wohl alles seine Richtigkeit hat und Dienstaufsichtsbeschwerden „Dienstintern“ geregelt werden! Gruß Ingo
Vielen Dank- er hatte heute einen Termin bei dem Vorgesetzten und erfuhr, das wohl alles seine Richtigkeit hat und Dienstaufsichtsbeschwerden „Dienstintern“ geregelt werden! Gruß Ingo.
Vielen Dank- er hatte heute einen Termin bei dem Vorgesetzten und erfuhr, das wohl alles seine Richtigkeit hat und Dienstaufsichtsbeschwerden „Dienstintern“ geregelt werden! Gruß Ingo…
Wie überall! Nur Verarsche!
Du wirst es erleben!!!
In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „formlos, fristlos und fruchtlos“.
Viele Grüsse