Band als GbR.. ab wann nötig?!

Hallo Leute,

ich spiele in einer Band und nun stehen wir vor der Frage zur Gründung einer Gbr.
Noch verdienen wir damit kein Geld, bzw. was wir evtl. verdienen steht in keinem Maßstab zu dem Kosten die wir damit haben. Soweit wohl als Liebhaberei einzustufen.

Demnächst wollen wir jedoch ein Crowdfunding starten und damit unser Album finanzieren. Gehen wir dafür mal um 5000€ aus.
Das Geld geht ja dann wieder komplett für die Produktion des Albums und der Zugaben des Crowdfundings drauf, in dem Sinne also auch kein Gewinn der da übrig bleibt.

Wie sieht das aber nun mit der Steuer aus? Da wir ja eine Gruppe sind, können wir es ja nicht als Einzelperson verrechnen Aber deswegen gleich eine GbR gründen die dann vermtlich vom Amt wieder gesclossen wird da wir kein gewinn erzielen? Dafür dann noch die Gebühren an den Steuerberater usw. also im Endeffekt ziemlich unsinnig nach meinem Gefühl.

Aber was sagt der Gesetzgeber?!

Vielen Dank! :slight_smile:

Servus,

Der sagt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html

Kurz: Eure GbR ist in dem Moment entstanden, wo Ihr Euch auf den gemeinsamen Zweck geeinigt habt. Es gibt keine besondere Formvorschrift für den Vertrag, den Ihr geschlossen habt.

Eine GbR ohne Gewinnerzielungsabsicht muss keine Steuererklärungen abgeben. Gemeinsam betriebene Liebhaberei wird nicht besteuert.

Es ist allerdings zweckmäßig, Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren (z.B. geordnet abgelegte Kontoauszüge oder Zusammenstellung auf einer Excel-Tabelle), so dass gezeigt werden kann, dass nicht bloß keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, sondern tatsächlich kein Gewinn erzielt wird. Obwohl das eine mit dem anderen nur sehr vage zusammenhängt, ist der einfachste Weg, zu erläutern, dass es keine Gewinnerzielungsabicht gibt, wenn man zeigt, dass es keinen Gewinn gibt.

Einen Steuerberater braucht so eine GbR, die keine Einkünfte erzielt, die der ESt unterliegen, nicht.

Schöne Grüße

MM

Danke. Zwei fragen hätte ich noch:

Das trifft auch zu wenn man sich über Crowdfunding finanzieren lässt?

Wenn man nun aber 100 CD’s presst und die mit Gewinn verkauft, dann wäre ja die Gewinnerzielung da und demnach auch die Versteuerung nötig. Richtig?
Alternativ: wenn ich alle CD’s verschenke, dann wiederum nicht, oder?

Danke :slight_smile:

Servus,

entscheidend ist die Absicht, Gewinn zu erzielen. Ob die Einnahmen aus dem Verkauf oder aus freiwilligen Zuwendungen stammen, ist dabei gleichgültig - hätte allenfalls für die Besteuerung der Umsätze Konsequenzen.

Wenn das Konzept von vornherein so ausgelegt ist, dass mindestens so viel, wie insgesamt (Crowdfunding und Verkauf) reinkommt, auch für die Produktion ausgegeben werden soll, geht es um Liebhaberei. Wenn geplant ist, einen egal wie kleinen Überschuss zu erzielen, und wenn er auch erst in zwei Jahren mit dem nächsten Album oder mit Gigs, die erst durch das Album entsprechenden Zulauf haben, unterliegen die Einkünfte (auch zu Beginn negative) von vornherein der Einkommensteuer, es müssen entsprechende Aufzeichnungen oder Bücher geführt werden, Überschussrechnungen oder Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt werden und Erklärungen zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Steuererklärungen abgegeben werden.

Sobald irgendwas nicht nur einmalig verkauft wird oder Honorare eingenommen werden, liegt übrigens für die Umsatzsteuer ein Unternehmen vor, unabhängig von der Einkommensbesteuerung. Du kennst das vielleicht von Betreibern von Photovoltaikanlagen, die umsatzsteuerlich Unternehmer sind, aber einkommensteuerlich einer Liebhaberei nachgehen.

Schöne Grüße

MM

Ok, vielen Dank soweit.