Bandbreite Internet

Hallo,

das Folgende ist rein fikiv und spiegelt keinen realen Fall wieder! Dient rein der Studie.

Mal angenommen, schließt mit einer Firma, ich nenne sie mal fiktiv 2&2, November 2009 einen Vetrag über einen Telefonanschluß und Internetzugang mit einer Bandbreite von 16.000 . Tags drauf erhält man einen Anruf der Firma 2&2 mit dem Wortlaut, dass man die 16.000 bei der Anschrift nicht liefern werden könne. Es sei jedoch eine stabile 6.000er Leitung nötig. Diesem müsse der Nutzer aber explizit zustimmen. Diesem wird eingewilligt und man hat stabile 6.000er Verbindung.

Im Dezember 2011, zwei Jahre später bricht chronologisch nachvollziehbar das Ganze zusammen. Es besteht nicht mal mehr eine 1.000er Leitung. Der Kunde wendet sich freundlich an das Unternehmen 2&2. Diese nehmen eine Störung auf.

Der User erhält eine email - wie gesagt alles fiktiv - „Wir haben den Zugang reduziert auf 2.000“ - Dem wurde aber nie zugestimmt!

Darf die Firma 2&2 das einfach, also einen bestehen Vertrag ändern mit der Reduzierung der Leistung?

Selbst jetzt werden nicht mal die 2.000 eingehalten - sind so um die 900.

Muss man jetzt immer noch 39,–€ pro Monat zahlen? Oder kann man das kürzen wegen Nichterfüllung.

Ist wie gesagt rein fiktiv - würde aber gerne Meinungen haben

LG

Hallo,

Mal angenommen, schließt mit einer Firma, ich nenne sie mal
fiktiv 2&2, November 2009 einen Vetrag über einen
Telefonanschluß und Internetzugang mit einer Bandbreite von
16.000 .

Dabei handelt es sich um eine bis zu 16000er Bandbreite.
Mit einer Reduzierung der Bandbreite hat der Kunde sich bei Vertragsabschluss einverstanden erklärt.
Diese Reduzierung tritt bei 2&2 meist auf, wenn das Bandbreitenkontingent, die es bei dem Netzbetreiber erworben hat, mit anderen Kunden geteilt werden muss.

Tags drauf erhält man einen Anruf der Firma 2&2 mit
dem Wortlaut, dass man die 16.000 bei der Anschrift nicht
liefern werden könne. Es sei jedoch eine stabile 6.000er
Leitung nötig. Diesem müsse der Nutzer aber explizit
zustimmen. Diesem wird eingewilligt und man hat stabile
6.000er Verbindung.

Dies ist richtig. Widerspricht der Kunde der Leistungsreduzierung nicht innerhalb von 4 Wochen, ist die Vertragsänderung genehmigt.

Im Dezember 2011, zwei Jahre später bricht chronologisch
nachvollziehbar das Ganze zusammen. Es besteht nicht mal mehr
eine 1.000er Leitung. Der Kunde wendet sich freundlich an das
Unternehmen 2&2. Diese nehmen eine Störung auf.

Wobei es sich widerum nicht um eine Störung handeln sollte, sondern um eine Teilung der Bandbreite mit anderen, neuen Kunden.

Der User erhält eine email - wie gesagt alles fiktiv - „Wir
haben den Zugang reduziert auf 2.000“ - Dem wurde aber nie
zugestimmt!

Wurde dem den schriftlich innerhalb von 4 Wochen widersprochen?

Darf die Firma 2&2 das einfach, also einen bestehen Vertrag
ändern mit der Reduzierung der Leistung?

Laut deren Agb, die bei Vertragsabschluss akzeptiert wurden darf sie das.

Selbst jetzt werden nicht mal die 2.000 eingehalten - sind so
um die 900.

Weil es sich auch hier um eine bis zu Leitung handelt.

Muss man jetzt immer noch 39,–€ pro Monat zahlen? Oder kann
man das kürzen wegen Nichterfüllung.

Normalerweise bietet diese Firma von sich aus eine Reduzierung des Preises um 5,-€ an.

Hast du dir dies http://dsl.1und1.de/DetailsAgbs?linkOrigin=AgbUebers…

bei Vertragsabschluss durchgelesen?
Auch dies wäre ganz interessant. http://dsl.1und1.de/AgbUebersicht?__rd=ac170c23nwIw8…

Kommt darauf an inwiefern der Änderung zugestimmt, bzw. innerhalb der 4 Wochen Frist widersprochen wurde.

Gruß
Roland

Danke Dir - owT