Hallo,
das Folgende ist rein fikiv und spiegelt keinen realen Fall wieder! Dient rein der Studie.
Mal angenommen, schließt mit einer Firma, ich nenne sie mal fiktiv 2&2, November 2009 einen Vetrag über einen Telefonanschluß und Internetzugang mit einer Bandbreite von 16.000 . Tags drauf erhält man einen Anruf der Firma 2&2 mit dem Wortlaut, dass man die 16.000 bei der Anschrift nicht liefern werden könne. Es sei jedoch eine stabile 6.000er Leitung nötig. Diesem müsse der Nutzer aber explizit zustimmen. Diesem wird eingewilligt und man hat stabile 6.000er Verbindung.
Im Dezember 2011, zwei Jahre später bricht chronologisch nachvollziehbar das Ganze zusammen. Es besteht nicht mal mehr eine 1.000er Leitung. Der Kunde wendet sich freundlich an das Unternehmen 2&2. Diese nehmen eine Störung auf.
Der User erhält eine email - wie gesagt alles fiktiv - „Wir haben den Zugang reduziert auf 2.000“ - Dem wurde aber nie zugestimmt!
Darf die Firma 2&2 das einfach, also einen bestehen Vertrag ändern mit der Reduzierung der Leistung?
Selbst jetzt werden nicht mal die 2.000 eingehalten - sind so um die 900.
Muss man jetzt immer noch 39,–€ pro Monat zahlen? Oder kann man das kürzen wegen Nichterfüllung.
Ist wie gesagt rein fiktiv - würde aber gerne Meinungen haben
LG