Hallo,
mein Freund hat einen schweren Bandscheibenvorfall im Lendenbereich.
Es reibt Knochen auf Knochen und die Besagte Bandscheibe ist nur noch
zur hälfte vorhanden. Er wird im Krankenhaus mit CT gesteuerter
Injektion von einer OP wurde ihm abgeraten, dass Infektionsrisiko
wäre zu groß. Er kann seinen Beruf nicht mehr ausführen.
Ursache ist definitiv seine Arbeitsstelle, dies Bescheinigt auch der
behandelnde Arzt kann man auf Schadensersatz bzw. Entschädigung
plädieren oder was bringt mir diese Bescheinigung? (er hat sich quasi
durch die Arbeit kaputt gemacht)
Wie sieht das mit Krankengeld bzw. Übergangsgeld aus? (Er ist seit
dem 29.05 Krank geschrieben und bei der BKK versichert)
Wie viel % (Kranken- oder Übergangsgeld) vom Bruttogehalt erhält man?
Kann er jetzt gekündigt werden?
Entschuldigt die Rechtschreibfehler, ich bin sehr aufgelöst, ich
mache mir große Sorgen.
MFG und Danke für jeden Tipp und jede Antwort.
LG DAWN
Ursache ist definitiv seine Arbeitsstelle, dies Bescheinigt
auch der
behandelnde Arzt kann man auf Schadensersatz bzw.
Entschädigung
plädieren oder was bringt mir diese Bescheinigung? (er hat
sich quasi
durch die Arbeit kaputt gemacht)
Möglicherweise ist dies ein Fall für die Berufsgenossenschaft, da es sich möglicherweise im einen Berufserkrankung handelt. Dies wird aber mittels Gutachten und nicht durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes überprüft. Hier sollte er sich an die zuständige BG wenden!
Hat er eine Berufsunfähigkeitsversicherung, falls ja, melden Sie sich auch dort?
Wie sieht das mit Krankengeld bzw. Übergangsgeld aus? (Er ist
seit
dem 29.05 Krank geschrieben und bei der BKK versichert)
In der Regel hat er Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung, danach greift das Krankengeld seiner Krankenkasse!
Wie viel % (Kranken- oder Übergangsgeld) vom Bruttogehalt
erhält man?
http://www.wer-weiss-was.de/faq167/entry679.html
Kann er jetzt gekündigt werden?
Dazu verweise ich Sie an das Arbeitsrechts-Brett nebenan!
Entschuldigt die Rechtschreibfehler, ich bin sehr aufgelöst,
ich
mache mir große Sorgen.
Alles wird gut!!!
Möglicherweise ist dies ein Fall für die Berufsgenossenschaft,
da es sich möglicherweise im einen Berufserkrankung handelt.
Dies wird aber mittels Gutachten und nicht durch eine
Bescheinigung des behandelnden Arztes überprüft. Hier sollte
er sich an die zuständige BG wenden!
Hallo,
das muß der Versicherte aber nur, weil offensichtlich der behandelnde Arzt seine Vorschriften nicht kennt. Ist der Arzt nämlich der Meinung, daß die Erkrankung berufsbedingt ist, muß er das von sich aus der BG melden (§ 202 SGB VII):
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__202.html
&Tschüß
Wolfgang