Hallo, hier mal eine medizinische Frage:
aufgrund eines Wegeunfalles bekam jemand sofortige Schmerzen und ist sofort zum Orthopäden gefahren. Dieser stellte monatelang nichts Gravierendes fest, trotz vieler Untersuchungen.
Der Patient selbst hat dann die Befunde gegenübergestellt und festgestellt, dass in der HWS - anders als bei der letzten Untersuchung 3 Jahre zuvor - nun ein Bandscheibenvorfall vorliegt.
Dieses möchte der Patient nun gerne von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt bekommen, da daraus ggf. eine Invalidität für die berufliche Zukunft etc. die Folge sein kann.
Diese Versicherung begründt ihre Absage damit, dass zwar eine Distorsion der HWS durch den Unfall anerkannt wird, aber ein neuer Bandscheibenvorfall in C5/6 keine Unfallfolge sei, da keine begleitenden knöchernen oder Bandverletzungen in diesem Bereich vorlagen. Es wäre lediglich ein isolierter Bandscheibenvorfall ohne Begleiterkrankungen dokumentiert und somit würde dies nicht vom Unfall entstammen, obwohl seit dem massive Schmerzen vorhanden sind, die alle einem Bandscheibenvorfall zugeordnet werden können lt. Internetrecherche. Zudem wäre der neue (2.) Bandscheibenvorfall wohl entstanden, da Vorerkrankungen vorlägen wie mäßig abgeflachte HWS-Lordose, Unkovertrebralarthrosis und Prolaps in C6/7.
Die Fragen:
Aufgrund der 5 Monate Fehldiagnose kam es u.a. zu einer schweren Depression. Kann diese ebenfalls als Unfallfolge gegenüber der Unfallversicherung zum Tragen kommen?
Muss ein frischer durch Sturz zugezogener Bandscheibenvorfall zwangsläufig solche Begleiterscheinungen (knöchern / Bandverletzung) mit sich bringen?
Besten Dank & viele Grüße