Bandscheibenvorfall wird nicht anerkannt :-(

Hallo, hier mal eine medizinische Frage:

aufgrund eines Wegeunfalles bekam jemand sofortige Schmerzen und ist sofort zum Orthopäden gefahren. Dieser stellte monatelang nichts Gravierendes fest, trotz vieler Untersuchungen.

Der Patient selbst hat dann die Befunde gegenübergestellt und festgestellt, dass in der HWS - anders als bei der letzten Untersuchung 3 Jahre zuvor - nun ein Bandscheibenvorfall vorliegt.
Dieses möchte der Patient nun gerne von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt bekommen, da daraus ggf. eine Invalidität für die berufliche Zukunft etc. die Folge sein kann.

Diese Versicherung begründt ihre Absage damit, dass zwar eine Distorsion der HWS durch den Unfall anerkannt wird, aber ein neuer Bandscheibenvorfall in C5/6 keine Unfallfolge sei, da keine begleitenden knöchernen oder Bandverletzungen in diesem Bereich vorlagen. Es wäre lediglich ein isolierter Bandscheibenvorfall ohne Begleiterkrankungen dokumentiert und somit würde dies nicht vom Unfall entstammen, obwohl seit dem massive Schmerzen vorhanden sind, die alle einem Bandscheibenvorfall zugeordnet werden können lt. Internetrecherche. Zudem wäre der neue (2.) Bandscheibenvorfall wohl entstanden, da Vorerkrankungen vorlägen wie mäßig abgeflachte HWS-Lordose, Unkovertrebralarthrosis und Prolaps in C6/7.

Die Fragen:
Aufgrund der 5 Monate Fehldiagnose kam es u.a. zu einer schweren Depression. Kann diese ebenfalls als Unfallfolge gegenüber der Unfallversicherung zum Tragen kommen?
Muss ein frischer durch Sturz zugezogener Bandscheibenvorfall zwangsläufig solche Begleiterscheinungen (knöchern / Bandverletzung) mit sich bringen?

Besten Dank & viele Grüße

Hallo Icehell,

der größte Teil deiner Fragen wäre ein Fall für das „Rechtebrett“ und der andere nicht so ohne weiteres zu beantworten.
Eine Beurteilung der Befunde sollte in der Regel auch nicht der Patient vornehmen,es sei denn er ist vom „Fach“.
Selbst dann wird die Unfallversicherung eigene Gutachten erstellen und diese dann in die Bewertung für die Gewährung einer Invalidität einfliessen lassen.

Mir selbst ist ein Fall bekannt,wo ein Fensterbauer bei der Arbeit verunfallt ist,sich einen schweren Bandscheibenvorfall zugezogen hat und
die Unfallversicherung Änsprüche abgelehnt hat.

Ich wünsche dem Patienten trotz meiner Schwarzmalerei alles Gute und
ein hohes Stehvermögen mit den Versicherungen.

mfg Bollfried

Hallo,

von Versicherungs-Experten wirst du hier keine Hilfe bekommen.

Du solltest dich an einen Fachanwalt mit medizinischen Kenntnissen wenden.

Gruß Merger

Sofort zum spezialisierten Anwalt!
Ich kann in solchen Fällen (z.B. Personenschäden mit unklarem Verursacher) immer wieder nur raten, umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund der 5 Monate Fehldiagnose kam es u.a. zu einer schweren Depression. Kann diese ebenfalls als Unfallfolge gegenüber der Unfallversicherung zum Tragen kommen?

Nervlich Vorgeschädigte hätte die Unfallversicherung nicht aufgenommen. Das Nachmelden der Depression könnte also komplett nach hinten losgehen. Z.B dann, wenn der Geschädigte in der Vergangenheit wegen Nerven- Sachen beim Arzt war…

Nochmal mein Rat: Nicht selber mit der Versicherung weiter verhandeln, sondern ab zum Anwalt!

Erdbeerzunge

Hoi.

  1. Ja, grundsätzlich kann auch eine Depression mittelbare Unfallfolge sein. Nach der Schilderung klingt es jedoch so, dass nicht der Unfall der Auslöser war, sondern weil der Arzt die Ursache nicht finden konnte. Warum soll das dann auf den Unfall geschoben werden?

  2. Bin auch nur medizinischer Laie, aber aus der Erfahrung heraus…in der Regel treten die (versicherten) Verletzungsfolgen durch starke Kräfte auf die Muskeln, Bänder, Knochen etc. auf. Daher hat die BG eine Stauchung der Wirbelsäule durch den Unfall anerkannt.
    Aber wenn eben keine besonderen, durch den Unfall verursachten Begleitumstände wie die knöchernen oder Bandverletzungen als Indiz für den Bandscheibenvorfall vorliegen, prüft man, ob nicht fremde Ursachen wie Vorschäden zum Tragen kommen.
    Dann hätte der Bandenscheibenvorfall eben (überwiegend) eine natürliche Ursache und nichts mit dem Unfall zu tun bzw. wäre keine Spätfolge des Unfalls.

Als Betroffener muß man nun nachweisen, dass es bereits damals einen Bandenscheibenvorfall gab bzw. die Wirbelsäule durch den Unfall so geschädigt wurde, dass daraus dieser Bandscheibenvorfall resultiert. Das können aber nur Mediziner anhand von sogn. „Zusammenhangsgutachten“ beurteilen.

Wurde den gegen die Ablehnung Widerspruch oder sogar Klage eingereicht? (Im Klageverfahren wird in der Regel durch das Gericht ein solches Gutachten in Auftrag gegeben)

Ciao
Garrett

Nervlich Vorgeschädigte hätte die Unfallversicherung nicht
aufgenommen. Das Nachmelden der Depression könnte also
komplett nach hinten losgehen. Z.B dann, wenn der Geschädigte
in der Vergangenheit wegen Nerven- Sachen beim Arzt war…

Im UP war die Rede von der gesetzlichen Unfallversicherung

Gruß Keki

Hallo, hier mal eine medizinische Frage:

Wieso wird die medizinische Frage im Versicherungsbrett gestellt? Und wieso wurden die ganzen folgenden Fragen nicht mal einem Mediziner gestellt?

Der Patient selbst hat dann die Befunde gegenübergestellt und
festgestellt,
dass in der HWS - anders als bei der letzten
Untersuchung 3 Jahre zuvor - nun ein Bandscheibenvorfall
vorliegt.

Und nun meint der nicht med. vorgebildete Patient alleine beurteilen zu können, wie sich das verhält?

Dieses möchte der Patient nun gerne von der gesetzlichen
Unfallversicherung anerkannt bekommen, da daraus ggf. eine
Invalidität für die berufliche Zukunft etc. die Folge sein
kann.

Was der Patient möchte, spielt hier eine sehr untergeordnete Rolle.

Diese Versicherung begründt ihre Absage damit, dass zwar eine
Distorsion der HWS durch den Unfall anerkannt wird, aber ein
neuer Bandscheibenvorfall in C5/6 keine Unfallfolge sei, da
keine begleitenden knöchernen oder Bandverletzungen in diesem
Bereich vorlagen. Es wäre lediglich ein isolierter
Bandscheibenvorfall ohne Begleiterkrankungen dokumentiert und
somit würde dies nicht vom Unfall entstammen, obwohl seit dem
massive Schmerzen vorhanden sind, die alle einem
Bandscheibenvorfall zugeordnet werden können lt.
Internetrecherche
.

Und der Patient meint jetzt, dass eine Internetrecherche seiner Symptome ausschlaggebend dafür sein sollte, dass die Versicherung bezahlt?

Zudem wäre der neue (2.)
Bandscheibenvorfall wohl entstanden, da Vorerkrankungen
vorlägen wie mäßig abgeflachte HWS-Lordose,
Unkovertrebralarthrosis und Prolaps in C6/7.

Ich bin keine Mediziner! Aber ich habe - nicht zuletzt auch, aber nicht nur aus eigener Erfahrung ausreichend Kenntnisse über Bandscheibenvorfälle, um die Behauptung in den Raum zu werfen, dass die Versicherung nicht ganz falsch liegen könnte, bei der Behauptung, dass die Ursache für den Bandscheibenvorfall nicht Unfallbedingt ist - umgekehrt müssen die Beschwerden nicht vom Vorfall kommen.

Die Fragen:
Aufgrund der 5 Monate Fehldiagnose kam es u.a. zu einer
schweren Depression.

Sagt wer - der Patient? Nach Recherche im Internet? Wirklich SCHWERE Depression? Weiß der Patient überhaupt, was das ist? Oder hat das ein Internettest ergeben?

Falls wirklich die Diagnose von einem Fachkundigen gestellt worden sein sollte, dürfte es mit der Monokausalität Unfall schwer werden, angesichts eines Patienten, der offenbar monatelang trotz Schmerzen nicht auf die Idee gekommen ist, einen Arzt zu wechseln.

Muss ein frischer durch Sturz zugezogener Bandscheibenvorfall
zwangsläufig solche Begleiterscheinungen (knöchern /
Bandverletzung) mit sich bringen?

Dem Patienten ist dringend zu empfehlen, sich in die Hände eines gescheiten Mediziners zu bewegen. Orthopäde, ggf. Neurochirurg. Dem sollten dann die Fragen gestellt werden.

Wobei mich am meisten irritiert, dass der Patient offenbar keinerlei Interesse an der Behebung der med. Probleme zu haben scheint, die mir rein subjektiv nicht als unlösbar erscheinen.