Bank

Hallo,

Person X hat ein Darlehen bei Bank A. Die Bank B übernimmt nun A. Von A kommt ein Schreiben mit der Mitteilung der Übernahme und mit dem Zusatz, dass falls bis xx.Januar 07 nicht widersprochen wird, so gilt, dass X einverstanden ist. Was soll dieser Zusatz bedeuten? Wogegen kann man widersprechen? Evtl. im Züge der Übernahme die restliche Darlehenssumme komplett zurückzahlen bzw. umfinanzieren?

Natürlich wird X auch mit der Bank telefonieren, nur es wäre schön zu wissen, ob es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt. Danke für die Infos.

Gruß

Hallo,

Person X hat ein Darlehen bei Bank A. Die Bank B übernimmt nun
A. Von A kommt ein Schreiben mit der Mitteilung der Übernahme
und mit dem Zusatz, dass falls bis xx.Januar 07 nicht
widersprochen wird, so gilt, dass X einverstanden ist. Was
soll dieser Zusatz bedeuten? Wogegen kann man widersprechen?

mal abgesehen davon, daß der Titel Deines Artikels den Inhalt perfekt wiedergibt: Du kannst Widerspruch dagegen einlegen, daß Du einen neuen Gläubiger bekommst.

Evtl. im Züge der Übernahme die restliche Darlehenssumme
komplett zurückzahlen bzw. umfinanzieren?

Ist doch logisch: Nach der Übernahme gibt es den alten Kreditgeber nicht mehr, den neuen willst (sofern Du widersprichst) nicht mehr, bleibt also nur die Rückzahlung, solange es den alten noch gibt.

Gruß,
Christian