Person X hat ein Darlehen bei Bank A. Die Bank B übernimmt nun A. Von A kommt ein Schreiben mit der Mitteilung der Übernahme und mit dem Zusatz, dass falls bis xx.Januar 07 nicht widersprochen wird, so gilt, dass X einverstanden ist. Was soll dieser Zusatz bedeuten? Wogegen kann man widersprechen? Evtl. im Züge der Übernahme die restliche Darlehenssumme komplett zurückzahlen bzw. umfinanzieren?
Natürlich wird X auch mit der Bank telefonieren, nur es wäre schön zu wissen, ob es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt. Danke für die Infos.
Person X hat ein Darlehen bei Bank A. Die Bank B übernimmt nun
A. Von A kommt ein Schreiben mit der Mitteilung der Übernahme
und mit dem Zusatz, dass falls bis xx.Januar 07 nicht
widersprochen wird, so gilt, dass X einverstanden ist. Was
soll dieser Zusatz bedeuten? Wogegen kann man widersprechen?
mal abgesehen davon, daß der Titel Deines Artikels den Inhalt perfekt wiedergibt: Du kannst Widerspruch dagegen einlegen, daß Du einen neuen Gläubiger bekommst.
Evtl. im Züge der Übernahme die restliche Darlehenssumme
komplett zurückzahlen bzw. umfinanzieren?
Ist doch logisch: Nach der Übernahme gibt es den alten Kreditgeber nicht mehr, den neuen willst (sofern Du widersprichst) nicht mehr, bleibt also nur die Rückzahlung, solange es den alten noch gibt.