Bank akzeptiert den Kaufpreis der Immobilie nicht

Hallo

Ich hab da ein Problem vielleicht kann mir ja da jemand helfen. Ich habe mir vor 2 Wochen eine Wohnung gekauft und natürlich zu einem Schnäppchenpreis. Ja jetzt sollte man sich freuen können dass man was eignes hat. Aber es wäre ja zu einfach wenn alles immer glatt laufen würde. Die Wohnung war bei einem Immobilienmakler ausgeschrieben, hab sie mir angeschaut und gekauft. Er hatte dann die ganzen unterlagen vorbereitet und wurden unterzeichnet, für die Notarielle Beurkundung.
Gestern am 10 Februar kam dann das Schreiben vom Notar wann die Notarielle Beurkundung stattfindet. Hört sich noch alles gut an.

Aber jetzt kommt es:
In der letzten Woche sind dann 2 Bankmitarbeiter bei meinem Immobilienmakler (der aber im Urlaub ist) aufgetaucht und haben gemeint dass sie den Verkaufspreis der Wohnung nicht akzeptieren. Ihrer Meinung nach sei der Kaufpreis zu niedrig und man könnte für diese Wohnung einen höheren Kaufpreis erzielen. Anscheinend hat der Verkäufer der Wohnung Schulden bei der Bank. Aber ich denke mir, was mischt sich die Bank ein. Hätten sich ja gleich um den Verkauf der Wohnung kümmern können. Außerdem hat der Eigentümer ja den Vertrag auch unterschrieben.

Ja jetzt steh ich schön dumm da:
Meine Wohnung gekündigt!!! (in 3 Monaten dann auf der Strasse ohne Dach übern Kopf)
Laminat für Kaufobjekt bestellt ca. 100 qm

Was kann man da am besten machen und wie ist die Rechtslage?
Kann die Bank das noch zum scheitern bringen und den Kaufvertrag anfechten?
Soll ich klagen?
Schadensersatzforderungen stellen?
Wie stehen meine Chancen?

Hoffe auf eine Schnelle Antwort von euch
Danke im Voraus
Grüßchen Erich

Hallo Erich,

  1. Doppelpostings werden hier nicht gerne gesehen.
  2. Was steht denn im Grundbuch (Abteilung 2 und Abt. 3)?

Thilo

Hallo,

aua, aua, kann man da wohl nur sagen. Sollte es wirklich Menschen geben die so naiv sind, und das Grundbuch nicht einsehen? Nicht auf lastenfreie Übertragung bestehen, und vor der Kündigung der eigenen Wohnung nicht auf Löschungszusage der bisherigen Grundpfandgläubiger warten?

Oh, oh, die Geschichte kann böse nach hinten los gehen, und ich würde mir schleunigst einen Fachmann zur Seite holen. Das ist kein Thema für ein Forum.

Ein netter Anwaltskollege wäre da schon mal keine schlechte Wahl.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

wozu soll denn der Anwalt gut sein?

Häuser werden beim Notar verkauft. Man hat vorher also nur eben mal nett darüber gesprochen.
Die Bank hat auch kein Mitspracherecht beim Verkauf. Aber der Verkäufer kann die Grundschulden nicht ablösen, wenn er das Geld dafür nicht hat. Das wäre - nach dem Notarvertrag - sein Problem gewesen.

Der Verkäufer hat glücklicherweise eine engagierte Bank, die ihn warnt, wenn er seine Immobilie verschleudert. Das ist super - für ihn.

Ich würde raten zum Verkäufer zu gehen und nachzuverhandeln und zum Vermieter zu gehen, dass sich der Auszug etwas verzögert. Das ist weder für den Vermieter schlimm: schließlich will er ja vermieten und da weiß er, dass er Geld bekommt.

Gruß

Peter

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Hallo,

wozu soll denn der Anwalt gut sein?

da der Käufer offenbar nicht in der Lage war, den Sachverhalt rechtlich zu durchdringen, sollte er sich einen Fachmann dazu holen, der etwas von Recht und Gesetz versteht, ein Grundbuch zu lesen weiß, die jetzt ggf. bestehenden Ansprüche kennt, in der Lage ist diese durchzusetzten, und insbesondere darauf achtet, dass hier nicht noch zusätzlich vermeidbarer Schaden entsteht.

Häuser werden beim Notar verkauft. Man hat vorher also nur
eben mal nett darüber gesprochen.

Was hat dies mit den aktuellen Problemen des Käufers zu tun? Der Notar ist keine Partei, darf also hier nicht die Interessen des Käufers wahrnehmen. Und eine solche Interessenwahrnehmung ist jetzt dringend nötig.

Die Bank hat auch kein Mitspracherecht beim Verkauf. Aber der
Verkäufer kann die Grundschulden nicht ablösen, wenn er das
Geld dafür nicht hat. Das wäre - nach dem Notarvertrag - sein
Problem gewesen.

Aua, nein, Grundschulden sind leider eben nicht alleine ein Problem des Verkäufers, und nein, Banken haben durchaus ein ganz gehöriges Mitspracherecht bei einem Verkauf. Und zwar rein faktisch. Wenn eine Immobilie höher abgesichert ist, als der Kaufpreis und der Verkäufer offensichtlich finanzielle Probleme hat, dann kann man sich an einer Hand abzählen, wie die Sache ausgehen wird. Die Banken werden die Löschungsbewilligung verweigern, weil sie nicht ausreichend bedient werden, und schon hat man den Salat. Denn mit anderweitig vorrangig eingetragenen Grundschulden bekommt man keine eigene Finanzierung hin. Ganz abgesehen davon, dass natürlich auch diese Verbindlichkeiten am Grundstück und nicht an irgendeiner Person hängen. D.h. wenn es hier zu keinem lastenfreien Übergang kommt, darf der Verkäufer diese auch noch bedienen. Dies kann u.U. sogar auch durchaus Sinn machen, allerdings sind hier jede Menge schnell teuer werdende juristische Untiefen versteckt, die wohl nur ein Fachmann (Jurist) in der Lage ist, zu erkennen und zu umschiffen.

Der Verkäufer hat glücklicherweise eine engagierte Bank, die
ihn warnt, wenn er seine Immobilie verschleudert. Das ist
super - für ihn.

Noch mal aua. Du hast offenbar den Sachverhalt überhaupt nicht durchdrungen. Die Bank agiert hier nicht aus Nettigkeit, sondern aus Angst um ein schlechtes Kreditrisiko.

Ich würde raten zum Verkäufer zu gehen und nachzuverhandeln
und zum Vermieter zu gehen, dass sich der Auszug etwas
verzögert. Das ist weder für den Vermieter schlimm:
schließlich will er ja vermieten und da weiß er, dass er Geld
bekommt.

Und schon wieder aua. Wer sagt denn, dass der Vermieter nicht schon längst einen neuen (dauerhaften) Mieter gefunden hat. Und da sollte er dann ein Interesse daran haben, den wieder laufen zu lassen, um mit einem Mieter auf Monatsbasis neue Verträge zu schließen, weil schließlich bekannt ist, dass dieser so schnell als möglich ausziehen möchte? Soll er dann aus reiner Mitmenschlichkeit das Risiko übernehmen, später nicht so schnell wieder einen dauerhaften Mieter zu finden?

Gruß vom Wiz

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Hallo,

du hast noch nie ein Haus ver- oder gekauft, oder?

Gruß

Peter

du hast noch nie ein Haus ver- oder gekauft, oder?

Ich muss dich enttäuschen. 1. natürlich auch schon für mich selbst, und 2. begleite ich regelmäßig Mandanten (darunter auch institutionelle) durch die Tiefen des Immobilienrechts.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Hallo naochmal
Danke erst mal für die Belehrungen und Informationen.

Meiner Meinung nach sollte man normalerweise bei einem Immobilienmakler gut aufgehoben sein. Er hat auch das Grundbuch am Grundbuchamt eingesehen. Und ich denke auch er weiß was er macht, schließlich macht er diesen Job schon ziehmlich lange und macht zudem auch noch Hausverwaltungen.
So zum Datennachtrag.
Das objekt das ich (gekauft) habe, hat die Blatt Nr. 4454 / 4470

Im Schreiben vom Notar Abteilung II des Grundbuches lasten folgende Rechte:
Grenzbaurecht, Kfz-Stellplatzrecht und Kellerrecht.

Im Schreiben vom Notar Abteilung III des Grunbuches lasten folgende Grundpfandrechte:
550.000DM Grundschuld ohne Brief bei einer Bank und darunter steht in Klammer (Mithaft: Blätter 4482,4483 und 5364)
Und eine Zwangssicherungshypothek mit 3.1150 DM
Also denke ich mal das da noch mehrere Objekte vorhanden sind
Desweiteren steht im schreiben noch :
Der Löschung dieser Grundpfandrechte wird heute bereits durch den Eigentümer mit dem Antrag auf Vollzug auf seine Kosten zugestimmt.
Der beurkundende Notar wird beauftragt, die Löschungsbewilligung der Gläubiger einzuholen.

Danke im Voraus für weitere Tipps und Belehrungen
Grüßchen Erich