Bank als Makler - dubioses Kaufangebotsformular

Hallo @all

bin gerade an einer Immobilie dran, die ich evtl erwerben möchte.
unteres Preissegment, also ist auch die Maklerprov. entsprechend gering.

nach der erstmaligen Besichtigung, zu der der Makler gleich alle 6 Interessenten bestellt und uns in einer halben Stunde durch’s Haus und über’s Grundstück gejagt hat, hat er jedem ein Formular in die Hand gedrückt, das ich versucht habe, möglichst orginalgetreu abzuschreiben.

Ist sowas üblich bei den Maklern?
Ist sowas überhaupt bindend? (da nicht notariell beurkundet)
wenn ja, ist dann nicht mindestens eine Frist zu setzen, innerhalb derer der Verkäufer annehmen muss?

vll hat von euch ja schon jemand Erfahrungen mit der Abgabe von nichtnotariellen Kaufangeboten
wenn ich mit meiner Unterschrift keine grosse Verpflichtung eingehe, insbes. was den voreingedruckten Kaufpreis anbelangt, dann würde ich das gerne ohne Zusätze und Einschränkungen einreichen.
(wenn ich da 5 Bedingungen reinschreibe, dann werde ich bestimmt nachrangig berücksichtigt)

hat da jemand vll eigene Erfahrungen?

FORMULAR:

Kaufangebot

Der Kaufinteressent gibt gegenüber der Bank[Makler] ein Kaufangebot für das unter Ziffer 2 genannte Objekt ab und beauftragt die Bank [Makler] das Kaufangebot an den Verkäufer weiterzugeben.

Kaufinteressent:
Name:
Adresse:
Eigenkapital: Kredit von:

Objektbeschreibung:
Renovierungsbed. 1-Fam.-Haus in [Ort], [Strasse][Hausnummer]
Verkäüfer:
[Vorname] [Nachname]

Verkaufspreis:
XYZ.000 €

Der Kaufinteressent wurde darauf hingewiesen, dass die Bank [Makler] als Vermittler zwischen ihm und dem Verkäufer auftritt. Notarieller Vertragspartner ist der Verkäufer

An das Kaufangebot ist der Kaufinteressent bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags mit dem Verkäufer gebunden.
Bei Abschluss des notatiellen Kaufvertrags wird eine Provision von 3,57% des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer fällig.
Sollte der Abschluss des notariellen Kaufvertrags aus Gründen unterbleiben, die der Kaufinteressent zu vertreten hat, hat der Kaufinteressent die im Zusammenhang mit diesem Auftrag entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Es wird ein pauschaler Aufwendungsersatz von 350,–€ + Mehrwertsteuer vereinbart.

Für das Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrags haftet die Bank [Makler] weder dem Verkäufer noch dem Kaufinteressenten


Ort, Datum: Unterschrift(en) Kaufinteressent(en)


Ist sowas üblich bei den Maklern?

Habe ich noch nicht allzu häufig angetroffen, aber was ist daran auszusetzen ?

Ist sowas überhaupt bindend? (da nicht notariell beurkundet)

Nein.

wenn ja, ist dann nicht mindestens eine Frist zu setzen,
innerhalb derer der Verkäufer annehmen muss?

Warum ?

wenn ich mit meiner Unterschrift keine grosse Verpflichtung eingehe,

Ich würde mich daran stören, dass ich bis zum Notartermin an den Betrag gebunden bin. Ich würde da einen Vorbehalt reinschreiben.

dann würde ich das gerne ohne Zusätze und Einschränkungen einreichen.

Auf jeden Fall würde ich den Finanzierungsvorbehalt reinschreiben. Es wäre ärgerlich die 350 € bezahlen zu müssen, weil die Finanzierung nicht zustande kommt.

(wenn ich da 5 Bedingungen reinschreibe, dann werde ich bestimmt nachrangig berücksichtigt)

Wäre das so schlimm ? Gibt es tatsächlich so viele Kauf-Interessenten für das Objekt ?

Ich würde erst mit einer (der?) Bank die Finanzierung klären etc. und erst wenn Du ganz sicher bist, dass du das Haus wirklich haben willst, unterschreiben und dann auch gleich zum Notar gehen.

Das Problem ist, dass die Bank dreisterweise bei jedem Interessenten 350 Euro kassiert aber nur einer am Ende das Haus bekommt. Find ich unverschämt.