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Hallo,

ich habe bei der Targobank im Mai 2010 eine Umschuldung bzw.neuen Kredit + Kreditlebensversicherung vorgenommen.
Dadurch wurde der alte Kredit +Kreditlebensversicherung abgelöst.
Nun wurde ich Mitte August arbeitslos.Laut Aussage der Bank habe ich eine Arbeitslosenversicherung für das Girokonto und den Kredit.
Frage:Lt.Vertrag gilt der Arbeitslosenversicherungschutz ab dem 6.Monat des Vertragsabschlusses. Wird da auch mit berücksichtigt,das ich voher einen Kredit mit Kreditlebensversicherung hatte?
Frage:Bin im Dispo bei dem Girokonto.greift da auch die Arbeitslsoenversicherung?

Viele Grüße

Jens

weiß ich nicht, lesen sie im vertrag nach.

hallo
diese frage ist sehr speziell und ich kann sie nur ungenügend beantworten.
ich vermute, daß die laufzeit bei der abgebenden bank von deiner neuen bank nicht angerechnet wird.
gehe unbedingt bald zu deiner bank und lass dich beraten.
zumindest könnte das darlehen tilgunsfrei gestellt werden daß du momentan nur die zinsen zahlst und später wieder voll deine raten erfüllst.

lass deine kontoüberziehung in das darlehen mit einbeziehen… dispo ist sehr teuer und keine dauerlösung

gruß
petra

Hallo Jens,

ohne genaue Vertragsdurchsicht, (Studium des Kleingedruckten) und genauem Sachverhaltsstudium, wird niemand eine genaue Antwort geben können. Falls Du von der Targobank keine befriedigende Lösung bekommst, würde ich die Angelegenheit evtl. der Verbraucherberatung vorlegen.
Auch wenn das ein paar Euro kostet.

ich habe bei der Targobank im Mai 2010 eine Umschuldung
bzw.neuen Kredit + Kreditlebensversicherung vorgenommen.
Dadurch wurde der alte Kredit +Kreditlebensversicherung
abgelöst.
Nun wurde ich Mitte August arbeitslos.Laut Aussage der Bank
habe ich eine Arbeitslosenversicherung für das Girokonto und
den Kredit.
Frage:Lt.Vertrag gilt der Arbeitslosenversicherungschutz ab
dem 6.Monat des Vertragsabschlusses. Wird da auch mit
berücksichtigt,das ich voher einen Kredit mit
Kreditlebensversicherung hatte?
Frage:Bin im Dispo bei dem Girokonto.greift da auch die
Arbeitslsoenversicherung?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,
dies ist leider überhaupt nicht mein Gebiet; aber es müßte doch eindeutig von der Bank beantwortet werden können zumal dies auch deren Interessen berührt! Ich rate, ungeniert nachzufragen.
Viel Erfolg
HJR

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen. einfach mal direkt an die versicherung wenden und dort nachfragen, die können das mit sicherheit beantworten. viele grüße, markus.

Hallo Jens,

sorry meine Stärke ist mehr die Wertpapier-Anlage (bin Aktienhändlerin). Für Kredite bin ich nicht die richtige Ansprechpartnerin.

Viele Grüsse
Nicole

Hallo Jens!

Deine Fragen kann man nur beantworten, wenn man sich die Verträge anschaut. Eine
pauschale Aussage - ohne Einsicht in die Verträge - ist nicht möglich, da jede
Vertragsgestaltung anders ist.
Sofern Du Dich mit den Verträgen nicht zurecht findest, lasse Dich in der Targobank
beraten. Wenn Dir das nicht reicht, nutze eine Schuldnerberatung oder eine
professionelle Rechtsberatung. Ein Beratungstermin bei einem Anwalt sollte
bezahlbar sein.

Entschuldige bitte, dass ich Dir konkret nicht weiterhelfen kann.

Viele Grüße
Stephan

Hallo,
leider kann ich Dir nicht viel weiterhelfen,
denn es gibt ganz unterschiedliche Bedingungen zu
so einer „Arbeitslosenversicherung“.
Ich kenne aber bisher nur die Konstellation (aber ich
bin schon sehr lange nicht mehr „voll aktiv“ im Bankkundengeschäft), eine Arbeitslosenversicherung über einen bestimmten monatlichen Betrag abzuschließen.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit würde dann dieser Betrag monatlich ausbezahlt werden.
Aber vielleicht ist die Arbeitslosenversicherung auch an Deinen Kreditvertrag gekoppelt und wird dann wirklich nur für diesen Kredit und ggf. die Versicherung hergenommen.
Mein Tip wäre, dass Du einmal zu einer freien Schuldnerberatung oder zur Verbraucherzentrale gehst.
Viele Grüße

Hallo, tut mir Leid. Von versicherungsrechtlilchen Fragen habe ich keine Ahnung. Ich würde mich sofort an eine Schuldnerberatrung wenden …
Gruß
F

Arbeitslosenversicherung
hallo Jens!

Lt.Vertrag gilt der Arbeitslosenversicherungschutz ab dem 6.Monat des Vertragsabschlusses.
Wird da auch mit berücksichtigt,das ich voher einen Kredit mit Kreditlebensversicherung hatte?

nein, neuer Vertrag neue Regeln, was davor war zählt nicht. denke die versicherung greift nicht, da man mind. 6 monate gearbeitet haben muss. das wird so angeboten, einfach um missbrauch vorzubeugen.

Bin im Dispo bei dem Girokonto.greift da auch die
Arbeitslsoenversicherung? -> hast du selbst beantwortet: Laut Aussage der Bank habe ich eine Arbeitslosenversicherung für das Girokonto und den Kredit. wenn die versicherung auch für das girokonto gilt, sollte auch der dispo mitabgesichert sein. aber da fragst du besser bei deinem berater nach, da ich den vertrag nicht kenne.

darli

Guten Tag, eine sichere Antwort ist ohne Kenntnis der Verträge nicht möglich.

Gruß
L.