Bank behauptet Urkundenfälschung liegt vor

Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgendes an:Ein Senior hat 30000,-€ auf dem Konto, er selbst ist in Pflegestufe I im Altenheim und hat jemandem eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt.
Der Bevollmächtigte ist ein Verwandter und will ihm nichts Böses; jedoch kommt der Bevollmächtigte mit den Angestellten der Hausbank des Seniors nicht klar und will die Bank wechseln, es gab mehrfach diverse „Streitereien/ Nicklichkeiten“.
Er reicht einen Überweisungsträger (mit Unterschrift des Seniors ein und will die 30000,-€
auf ein neu eingerichtetes Konto (auf Namen des Rentners) anweisen.

Die Banl geht jedoch mit zwei Personen ins Altenheim und fragt den verwirrten Rentner, ob
er die Überweisung überhaupt tätigen will und ob er den Überweisungsträger unterschrieben habe??! Der Rentner ist verwirrt und weiß von nichts.

Die Banker informieren den Bevollmächtigen, daß Sie Unterschriftenfälschung vermuten, die Überweisung nicht ausführen und den Fall an die Rechtsabteilung weiterleiten, um gegebenfalls Strafanzeige stellen.
Auch behaupten Sie, daß Sie eine Unterschriftenprobe des Rentners eingeholt haben und diese nicht mit dem des Überweisungsträgers übereinstimmt.
Der Rentner weißt davon allerdings auch nichts.
Was soll das? Was beabsichtigt der Banker? 

Bitte um schnelle Infos

Danke

0m0

Hallo,

was will die Bank. Ganz einfach sie will nicht evtl in Regress genommen werden.
Der Rentner weiß von allem nichts. Wenn der nicht mal weiß, ob er er den Auftrag erteilt hat. Ist er in diesem Zustand überhaupt noch geschäftsfähig?
Vielleicht vermutet das die Bank.
Im Übrigen, warum gibt der Bevollmächtigte nicht einfach aufgrund der notariellen Vollmacht den Auftrag.

Gruß

divo

Hallo,

ich vermute einmal

jemandem eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilt.

dass es sich hier um eine notarielle Vorsorgevollmacht handeln soll
und es auch nicht vergessen wurde diese Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.

Dann kann es doch auch bewiesen werden und man muss sich keine Gedanken über diese Geschichte machen.

Gruß Merger

hallo divo,
mit Regress stimme ich dir zu, obwohl das Geld nicht den Besitzer wechselt, nur die bank wird gewechselt
klar, der bevollmächtigte hätte unterschreiben sollen, hat er aber nicht…der Rentner ist manchmal klar (vor allem wenn Ärzte, anwälte oder halt banker da sind)
als der rentener einen tag später befragt wurde, sagte er habe nichts unterschrieben, man will ihn aber nicht „entmündigen“
aber ist das von den bankern nicht ganz schön mies gewesen, hätten die nicht die bevollmächtigte informieren MÜSSEN?

owT

ja richtig, vorsorgevollmacht, alles ist ordnungsgemäß hinterlegt

ja, der banker will ja nur ärger machen, da es in der Vergangenheit doch immer stress gab und nun will er nicht daß der kunde zu ner anderen bank geht und er auch noch (wegen der Unfreundlichkeit etc) schuld haben soll

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was heißt das?

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Hallo,

was heißt das?

das Du die Frage im Brett Banken & Finanzen schon eingestellt hast.

LG Bollfried

Hallo,

, der Rentner steht nicht unter Betreuung.Für die Bank ist der Rentner Kontoinhaber und Ansprechpartner. Daher haben sie ihn auch gefragt. Lag die notarielle Bevollmächtigung überhaupt der Bank zu diesem Zeitpunkt vor? Wusste die Bank, dass es einen Bevollmächtigter gibt.

Was würden Sie sagen, wenn ihre Bank über ihre Kontoangelegenheiten mit jemand spricht, dem Sie nur Vollmacht erteilt haben.

Gruß

divo