Bank berechnet Mahngebühren

Meine Hausbank, die Sparkasse, hat mir vor einigen Tagen ein Schreiben geschickt, in dem es mich aufforderte, meinen Berater zwecks Ausgleich des Soll-Standes aufzusuchen.

Für dieses Schreiben hat die Sparkasse meinem Konto Mahngebühren in Höhe von 20 Euro belastet.

Der Witz der Sache ist der, dass ich bereits im März ein Gespräch mit meinem zuständigen Berater in der Geschäftsstelle hatte und diese Angelegenheit geklärt wurde. Also war kein Anlass für dieses Schreiben gegeben.

Darf die Sparkasse diese Gebühren grundsätzlich erheben, wobei man bei 20 Euro Gebühren die Goldkante am Papier vermisst :o) ? Und in meinem Fall, bei dem die Angelegenheit bereits geklärt wurde: kann ich davon ausgehen, dass die Gebühren erstattet werden müssen?

Hallo Daniel,

wenn ich es richtig verstanden habe hast Du Dein Konto überzogen und Deine Bank hat Dich um Kontoausgleich gebeten. Dieses Schreiben kann als erste Mahnung gelten. Der BGH hat im Urteil III ZR 57/87 vom 28.04.1988 ein Urteil im Zusammenhang mit Darlehen gefällt welches Dir ggf. bei der Argumentation gegen die Berechnung der Mahngebühr helfen kann:

Für die Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung darf noch keine Mahngebühr erhoben werden. Grundsätzlich können Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Das bedeutet, erst ab der zweiten Mahnung dürfen dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung gestellt werden. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 5 DM je Mahnung betragen.

Ich empfehle Dir daher Dich gegen die Berechnung dieses Betrages zu wehren. Argumentiere mit Hilfe des Urteils und verweise darauf, dass Dir für geduldete Kontoüberziehungen neben den Sollzinsen zusätzlich Überziehungszinsen berechnet werden und Du mit dem Mitarbeiter bereits eine Absprache hattest.

Auch Banken machen Fehler, ein nettes Gespräch führt in so einem eindeutigem Fall sicher zum Erfolg.

Mfg

Falk

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hi,

na, die bedienen sich ja echt grosszügig:smile:
je nach mahnstatus mag es zwar sein, dass eine „mahngebühr“ zulässig ist (also ab der 2, mahnung) aber der betrag erscheint mir deutlich zu hoch.
hast du ein preisverzeichnis von denen?

im prinzip ist ja schon alles vereinbar, aber hier fällts mir schwer die 20 euro zu verstehen.

grüße
uwe