Hallo leute , nehmen wir an jemand hat auf ebay mitte dezember ein iphone eingestellt welches zunächst aber nicht verkauft wurde. In der auktion war auch seine handynummer angegeben worauf sich jemand nach ablauf der auktion gemeldet hat und sie sich geeinigt haben auf einen Betrag den der interessent überweisen wollte und der verkäufer ihm daraufhin seine kontodaten mitgeteilt hat per sms.Der interessent wollte das der verkäufer ihm bescheid gebe wenn das geld drauf ist, und sagte das er in den nächsten tagen sowieso in der nähe wäre und er das iphone gerne dann abholen würde.geld war drauf und iphone nach anruf abgeholt.
Nun zum problem, verkäufer hat nun von seiner bank ein anruf bekommen das es sich um eine fehlüberweisung handelt bzw.das es sich um ein betrug wohl handelt und das konto von dem die 950€ überwiesen wurde garnicht vom abholer war sondern wohl geknackt wurde.
Die bank wollte die 950€ schon zurück senden aber dies hat der verkäufer erstmal verneint, nun hat der verkäufer inzwischen auch ein brief von der polizei und soll sich zum fall äussern.
Muss der verkäufer das Geld zurück zahlen bzw.werden die 950€ zurück überwiesen und bleib der verkäufer am schaden hängen oder wie wird das nun geregelt ?? Woher kann der verkäufer denn wissen ob die leute die nun behaupten deren konto wurde geknackt nicht mit unter einer decke stecken mit dem betrüger. Der verkäufer hat nichts schriftliches ausser die Handynummer und die sms wo er die Bankdaten übermittelt hat an den Betrüger , da geht natürlich keiner dran.
Hi,
würdest du bitte deinen ersten Vresuch weiter unten löschn? Ich glaube nicht, dass Du möchtest, dass all diese Informationen sichtbar sind.
Artikel anklicken -> rechte Seite gucken -> „Artikel löschen“ anklicken
die Franzi
Gibt mal paar antworten ab bitte…
Hallo,
nicht so ungeduldig, kommt schon noch was. Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, ich lese hier mit, um was zu lernen.
die Franzi
Hallo,
also zunächst mal bleibt festzuhalten, dass es für den Verkäufer ein leichtes gewesen wäre mal die Personalien festzuhalten und theoretisch wenn es abgeholt wird, auf barzahlung zu bestehen.
Wenn der Kontoinhaber nicht der Käufer ist und auch sonst nicht in die Sache verstrickt, so wird der Verkäufer auf seinem Schaden sitzen und das Geld ist zurück zu erstatten.
Gruss highQ
Muss der verkäufer das Geld zurück zahlen bzw.werden die 950€
zurück überwiesen und bleib der verkäufer am schaden hängen
oder wie wird das nun geregelt ?? Woher kann der verkäufer
denn wissen ob die leute die nun behaupten deren konto wurde
geknackt nicht mit unter einer decke stecken mit dem betrüger.
Ich selber würde das Geld nur dann zurücküberweisen, wenn mich eine Behörde dazu auffordert (z.B. ein Gericht, welches erstmal klärt, ob Käufer und Kontoinhaber zusammenhängen und ob die Überweisung nicht tatsächlich vom Kontoinhaber getätigt wurde).
Einfach so, nur weil die Bank irgendwo gehört hat, daß es Betrug sein könnte, würde ich nichts machen. Da könnte ja jeder kommen .
BTW: Zu einer Überweisung wird eine Transaktionsnummer benötigt, und an die muß der Käufer irgendwie gelangt sein. Wenn der Kontoinhaber diese ihm gegeben hat, hat er schlechtere Karten…
Extrem blöd war vom Verkäufer natürlich, daß er keine Ausweisdaten vom Käufer aufgenommen hat.
nicht autorisierter Zahlungsvorgang
Hallo,
Nun zum problem, verkäufer hat nun von seiner bank ein
anruf bekommen das es sich um eine fehlüberweisung handelt
bzw.das es sich um ein betrug wohl handelt und das konto von
dem die 950€ überwiesen wurde garnicht vom abholer war sondern
wohl geknackt wurde.
und den Verkäufer hat es nicht gewundert, daß a) der Name des Kontoinhabers von Namen des Käufers abwich, b) der Kunde für ein Telephon 950 Euro bezahlen wollte, das es im online-Versand deutlich günstiger gibt und c) der Käufer das Geld vorab überweist, obwohl er dann den Käuferschutz von Ebay nicht hat, anstatt bei Übergabe bar zu bezahlen?
Muss der verkäufer das Geld zurück zahlen bzw.werden die 950€
zurück überwiesen und bleib der verkäufer am schaden hängen
oder wie wird das nun geregelt ??
Das ist erst einmal eine Sache zwischen dem geschädigten Kontoinhaber und dessen Kreditinstitut (vgl.§§ 676u ff. BGB). Da der Betrag groß genug ist, wird das Kreditinstitut des Kontoinhabers versuchen, das Geld von Dir zurückzuerhalten. Da Du dieses objektiv ohne rechtlichen Grund erhalten hast, greifen hier die Regelungen zur ungerechtfertigten Bereicherung.
Woher kann der verkäufer
denn wissen ob die leute die nun behaupten deren konto wurde
geknackt nicht mit unter einer decke stecken mit dem betrüger.
Und genau aus diesem Grunde würde ich die Zustimmung zur Rückbuchung nicht erteilen und abwarten, was da auf mich zukommt. Sofern der angeblich geschädigte Kontoinhaber mit dem Haupttäter unter einer Decke steckt, wird der kaum aktiv tätig werden und ein Gerichtsverfahren riskieren.
Im übrigen sind genau solche Vorgänge der Grund dafür, warum es sowohl für Käufer als auch Verkäufer sinnvoll ist, Plattformen wie Ebay, Hood o.ä. zu nutzen. Während das früher der einzige Weg war, online eine größere Zahl von Käufern zu erreichen, steht heute der Sicherheitsaspekt im Vordergrund.
Auch wenn man immer wieder von Ebay-Betrug hört, sind das tatsächlich meist Fälle, in denen die Artikelbeschreibung nicht richtig gelesen wurde oder der Geschädigte nicht alle seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Der verkäufer hat nichts schriftliches ausser die Handynummer
und die sms wo er die Bankdaten übermittelt hat an den
Betrüger , da geht natürlich keiner dran.
Ich würde diese Nummer mal der Polizei mitteilen. Je mehr Zeit verstreicht desto schwieriger wird es, den Täter über die Rufnummer zu ermitteln.
Gruß
Christian