hallo,
ich habe gehört, dass banken nicht eingelöste lastschriften nicht mit gebühren auf kosten der kontoinhaber berechnen dürfen!
1.) ist das richtig?
2.) wenn ja, gibt es dazu ein gerichtsurteil?
3.) für welchen zeitraum gilt diese regelung, auch rückwirkend?
4.) was muss ich tun, damit ich die gebühren zurückbekommen kann?
bitte um eure hilfe.
vielen dank im voraus.
gruß
Hallo!
2.) wenn ja, gibt es dazu ein gerichtsurteil?
Brandneu! So neu, dass es noch nicht veröffentlicht ist. Ich warte täglich auf die Veröffentlichung und habe deshalb dies hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
als Startseite in meinem Browser…
also sind solche geb. unzulässig!?
darf ich alle geb., die mir in der vergangenheit berechnet wurden, zurückverlangen?
auch bereits bei erloschenen konten?
danke.
gruß
mal eine allgemeine Aufklärung
Hallo,
die Bank darf den Kunden nicht DIREKT mit Gebühren belasten. Sie darf aber dem Einreicher der Lastschrift (dem Zahlungsempfänger) eine Gebühr von 3 Euronen aufschlagen. Seine Bank langt auch nochmal zu. Diese Gebühren sind erlaubt und wahrlich keine Abzocke der Bank, denn diese Beträge sind noch nicht einmal kostendeckend.
Wenn der Einreicher = Zahlungsempfänger die Lastschrift „unschuldig“ zurüclbekommt (mangels Deckung oder wegen eines unberechtigten Widerspruchs) kann er Gelüste bekommen, die ihm in Rechnung gestellten Gebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen. Auch das ist erlaubt.
Dieses Verbot der Direktbelastung ist so neu nicht, das gibt es schon seit einigen Jahren. Eine deutsche Grossbank („mit dem grünen Band der Sympathie“) hat sich aber nicht dran gehalten und trotzdem direkt Gebühren genommen. Das wurde ihr jetzt verboten.
Wer solche direkten Lastschriftgebühren bezahlt hat, kann sie bei seiner Bank zurückfordern - Zinsen oder „Bearbeitungsaufwand“ müssen die Banken aber nicht ersetzen.
Gruss Hans-Jürgen
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