Bank eröffnet konto ohne zustimmung

Hallo,
folgendes Problem wenn Fr. X für ein gemeinsames Kind ( geteiltes Sorgerecht ) ein Konto auf den Namen des Kindes eröffnet, muss die Bank meines Wissen ebenfalls die Erlaubnis und das Einverständnis von Hr. Y haben ( aufgrund des geteilten Sorgerechts ). Jedoch hat die Bank das Konto ohne Einverständnis des Vaters das Konto eröffnet.
Dies ist meines Erachtens nach nicht rechtens oder ?
Wie kann man sich in so einem Fall verhalten. Hr. Y möchte nicht das, dass Geld des Kindes bei einer Bank ist wovon er nicht einmal weiss das es dass konto gibt.
Ich bin der Meinung das sich in so einem Fall die Bank strafbar macht,da
Sie ein Konto eröffnen ohne Einverständniserklärung beider Elternteile
( wie gesagt geteiltes Sorgerecht )

MfG

In Österreich muss sich ein Elternteil ausweisen bei unmündig minderjährigen (u14). Mündig minderjährige dürfen alleine Konten eröffnen, ohne Kenntnis der Eltern (auf Habenbasis).

Blöde Frage - was interessiert die Bank Sorgerechtsunbill seitens der Eltern?

lG aus Wien

Hallo,

Einverständnis des Vaters das Konto eröffnet.
Dies ist meines Erachtens nach nicht rechtens oder ?

darüber kann man diskutieren. Ich sehe in dem Vorgang keine erhebliche Bedeutung, so daß m.E. die Eröffnung von Elternteil durchgeführt werden kann, bei dem das Kind gewöhnlich wohnt.

Ich bin der Meinung das sich in so einem Fall die Bank
strafbar macht,da
Sie ein Konto eröffnen ohne Einverständniserklärung beider
Elternteile
( wie gesagt geteiltes Sorgerecht )

Strafbar schon mal gleich gar nicht. Wenn überhaupt, dann ist die Eröffnung nicht wirksam durchgeführt worden.

Wie kann man sich in so einem Fall verhalten.

Gespräch suchen und Sache klären. Wenn erfolglos, dann Anwalt für Familienrecht aufsuchen und sich dann am Ende vor dem Familiengericht streiten, vorher allerdings ggfls. noch Sat.1 informieren. Vielleicht können die mal eine unglaubliche Story gebrauchen, die tatsächlich passiert und nicht erfunden ist.

Gruß
Christian

Für Deutschland hast du recht… es wäre die Zustimmung von beiden Vertretern notwendig.

Strafbar? Weiss ich nicht.

wie wäre es wenn Herr Y. der Bank mal einen Brief schreibt, dass er der Kontoeröffnung nicht zustimmt und daher das Konto wieder aufgelöst werden muss?

Wozu es auch immer gut sein mag…

Einverständnis des Vaters das Konto eröffnet.
Dies ist meines Erachtens nach nicht rechtens oder ?

darüber kann man diskutieren. Ich sehe in dem Vorgang keine
erhebliche Bedeutung, so daß m.E. die Eröffnung von Elternteil
durchgeführt werden kann, bei dem das Kind gewöhnlich wohnt.

Dies sehe ich nicht so.
Er benötigt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Dies sind - ohne alleiniges Sorgerecht - bei Elternteile gemeinsam.
Daher müssen sich die Streithähne eben zusammenraufen und das beste für das Kind beschliessen…

Ein Alleinvertretungsrecht gegenüber der Bank kann m.E. erst mit der Kontoeröfnnung vertraglich geregelt werden und nicht zuvor.

Gruss Ivo

Einverständnis des Vaters das Konto eröffnet.
Dies ist meines Erachtens nach nicht rechtens oder ?

darüber kann man diskutieren. Ich sehe in dem Vorgang keine
erhebliche Bedeutung, so daß m.E. die Eröffnung von Elternteil
durchgeführt werden kann, bei dem das Kind gewöhnlich wohnt.

Dies sehe ich nicht so.
Er benötigt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Dies
sind - ohne alleiniges Sorgerecht - bei Elternteile gemeinsam.^

Außer bei unerheblichen Sachverhalten und ob das hier einer ist, kann man diskutieren, was ich ja auch schrieb.

Gruß
C.

vielen dank Christian für die schnelle antwort
und für die hilfreichen tipps

RE^2:bank eröffnet konto ohne zustimmung
Guten Tag,

Hallo,

das hat damit etwas zu tun, weil Minderjährige bei uns nur beschränkt geschäftsfähig sind und deswegen auch nur rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte für sich selbst abschließen dürfen. Bei einer Kontoeröffnung kann es rein theoretisch auch zu Benachteiligungen für den Mdj kommen und deswegen müssen die Eltern ausdrücklich zustimmen.
Zum Topic-Thema:
Eine Kontoeröffnung ohne Zustimmung des zweiten Elternteils bei geteiltem Sorgerecht ist ungültig, jedoch soweit ich weiß nicht strafbar für die Bank. Erst nach der Kontoeröffnung (wenn beide zugestimmt haben) kann entschieden werden, ob beide Eltern gemeinsam oder jeder getrennt verfügen darf.

lg Verena

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand bedeutet geteiltes Sorgerecht, daß das Sorgerecht in Teilgebiete aufgeteilt wird, d.h. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht für die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens u.s.w. stimmt das so?

Für welchen Teilbereicht hast du das Sorgerecht? Wenn ich das weiß, kann ich dir vermutlich besser helfen. Die anderen Beiträge haben alle, bezogen auf eine bestimmte Annahme, recht aber was trifft für dich zu?!