Hallo,
folgendes Problem wenn Fr. X für ein gemeinsames Kind ( geteiltes Sorgerecht ) ein Konto auf den Namen des Kindes eröffnet, muss die Bank meines Wissen ebenfalls die Erlaubnis und das Einverständnis von Hr. Y haben ( aufgrund des geteilten Sorgerechts ). Jedoch hat die Bank das Konto ohne Einverständnis des Vaters das Konto eröffnet.
Dies ist meines Erachtens nach nicht rechtens oder ?
Wie kann man sich in so einem Fall verhalten. Hr. Y möchte nicht das, dass Geld des Kindes bei einer Bank ist wovon er nicht einmal weiss das es dass konto gibt.
Ich bin der Meinung das sich in so einem Fall die Bank strafbar macht,da
Sie ein Konto eröffnen ohne Einverständniserklärung beider Elternteile
( wie gesagt geteiltes Sorgerecht )
MfG