Bank erwirbt Eigentum über Zwangsversteigerung?

Hallo,

mir ist bekannt, dass eine Person ihr Haus bei einer best. Bank finanziert hat.
Die Person musste ihr Haus aufgeben. Das Haus wurde von der Bank zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum Verkauf angeboten.
Bei Nachfrage bei besagter Bank, ob das Haus zum Verkauf steht, bzw. dass ich daran Interesse habe rief man mich nach einiger Zeit zurück.

Auf Nachfrage zum Preis, wurde mir der Preis lt. Gutachten (total überhöht und in der Gegend nicht erzielbar) genannt. Auch würde man sich nochmals melden, wenn das Haus leer geräumt wäre und zum Verkauf gestellt wird.
Nachdem ich anmerkte, dass dieser Gutachterpreis bestenfalls eine grobe Grundlage für eine Zwangsversteigerung wäre wird mir mitgeteilt, dass die Bank durch eine Zwangsversteigerung zum Eigentümer geworden wäre.

?? Üblich ist doch, dass die Bank im Grundbuch eingetragen ist und bei Nichtzahlung der Restschuld die Immobilie zunächst versucht auf dem freien Markt zu verkaufen, bzw. leitet nach gewisser Zeit die Zwangsversteigerung ein?

Es ist mir jedenfalls neu, dass eine Bank eine immobilie die bei ihr finanziert ist, selbst durch eine Zwangsversteigerung erwirbt.

Denkbar scheint mir, dass Banken (die ja oft selbst auch als Makler auftreten) evtl. Immobilien im Wege der Zwangsversteigerungen erwerben, um sie dann gewinnbringend zu verkaufen.
Seltsam erscheint mir allerdings, dass dies auch getan wird, wenn die Bank selbst im Grundbuch steht und somit ja bereits zumindest teilweise Eigentümer ist. Geht sowas überhaupt?

Wer macht mich schlau?

Danke und Gruß Mariella

Hallo,

im Grundbuch als Grundschuldgläubiger zu stehen ist etwas vollkommen anderes, als da als Eigentümer eingetragen zu sein. Und es steht einer Bank insoweit frei, im Wege der ZV angesichts einer erwarteten Marktentwicklung und eines aktuell als zu niedrig empfundenen Preises auch selbst das Eigentum zu erwerben, und dann das geräumte Objekt freihändig zu verkaufen. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass die ZV-Situation den Kreis der Interessenten massiv einschränkt, und üblicherweise dadurch auch den Preis negativ beeinflusst, zumal der Sache auch immer ein „Gschmäckle“ anhängt und damit auch Risiken verbunden sind, die nicht jeder Interessent tragen möchte (z.B. dass die Hütte als Ruine übergeben wird).

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

danke für deine Antwort. Nach weiteren Recherchen habe ich jetzt gefunden, dass der Gläubiger mitbieten kann und es da anscheinend div. „Spielchen“ seitens der Banken gibt.

Und es steht einer Bank insoweit frei, im Wege der ZV
angesichts einer erwarteten Marktentwicklung und eines aktuell
als zu niedrig empfundenen Preises auch selbst das Eigentum zu
erwerben, und dann das geräumte Objekt freihändig zu
verkaufen.

Wie sieht das dann in der Praxis aus? Warum wird das Objekt dann überhaupt zur ZV gegeben? Im 1. Termin wird die Bank offenbar so gestellt, als hätte sie es zu 70 % des VKW erworben, wenn sie mitbietet? Das wäre ja eher ein Nachteil für die Bank, es so „teuer“ kaufen zu müssen. Zumal die Verkaufsaussichten in dieser Gegend extrem gering sind und die Preise total im Keller.
Die Bank hat doch die Finger drauf und muss ja nicht gleich vollstrecken, sondern kann das Haus auch direkt vom Kunden kaufen, den Kredit wohl auch verkaufen, bzw. versucht es doch zunächst eher, das Haus vor der ZV frei zu verkaufen, da dies idR höhere Erlöse bringt?

Dabei darf man auch nicht vergessen, dass die
ZV-Situation den Kreis der Interessenten massiv einschränkt,
und üblicherweise dadurch auch den Preis negativ beeinflusst,

Der Preis geht meist runter, ok, aber dass das die Kaufinteressenten minimiert, bin ich mir nicht so sicher. ZV sind ja auch recht beliebt, da man meist günstig erwerben kann (Schnäppchenwahn mit Fallstricken :wink: )
Auch wenn man mitunter die Katze im Sack kauft. Oft kann man die Immo vor der ZV aber auch besichtigen und es liegt ja ein Gutachten vor.

Aber ok, die Grundsatzfrage hat sich beantwortet. Danke!
Es ist theoretisch möglich, dass die Bank das Haus in einer ZV erworben hat. (Wenn auch unwahrscheinlich in diesem Fall, da der „Bankrott“ der Schuldnerin gerade mal vor ein paar Wochen eingetreten ist und der Kaufpreis der Bank viel zu hoch wäre)

Grüße Mariella

in Abwandlung eines Bibelzitates:
„denn sie wissen was sie tun“

Sobald mit dem aktuellen Gebot die Schuld des Schuldners nicht getilgt werden kann, denkt der von der Bank Bevollmächtigte grundsätzlich über ein eigenes Gebot nach. Wie hoch das Bankgebot sein wird, wird letztlich von einer Verwertbarkeit des Objektes und dem Rest der Bonität des Schuldners abhängig sein. Die Bank wird auf jeden Fall in Richtung maximale Gewinnerzielung bzw. Verlustminimierung handeln.

vnA