Bank fordert 30.000 € für nicht benutzten Kredit?!

Hallo Leute,
ich habe folgende Frage.

Wir haben vor ca. 9 Jahren ein Haus gebaut und dieses finanziert bei der BHW. dieser kredit sollte noch bis 2013 laufen und danach wollten wir bei einem anderen Kreditinstitut einen neuen Kredit in Anspruch nehmen.

Da wir nun aber aus persönlichen Gründen unser Haus verkauft haben, haben wir den Kredit inkl. Vorfälligkeitszinsen (Vorfälligkeitszinsen ca. 11.000) an die BHW zurückgezahlt.

Da wir nun den neuen bereits beantragten Kredit nicht mehr nutzen wollen bzw. müssen fordert das Kreditinstitut nun 30.000 € für die nicht Nutzung des Kredits.

Meine Frage ist nun ist das in Ordnung?
Dürfen die Banken so etwas?
Oder gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld nicht zu zahlen??

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

Banken sind ein Wirtschaftsunternehmen und haben sehr viele Klauseln in Ihren Verträgen.

Zu Deiner Frage:
Dürfen die Banken das?

JA - wenn nichts anderes vereinbart wurde. So wie die Vorfälligkeitszinsen, Sondertilgung, etc. gibt es auch Klauseln mit „Abstandssummen“ falls das Geschäft (für die Bank ist es eines), nicht zu Stande kommt. So wie bei einem Autokauf, dort liegt die Abstandssumme i.d.R. bei 10%

Bei den meisten Banken ist es ähnlich. Wenn der Kreditvertrag bereits radifiziert (rechtsgültig unterschrieben) ist, dann kann die Bank auf alle Fälle auf eine Abstandszahlung bestehen. Handelt es sich um einen Vorvertrag, so ist es Verhandlungssache.

Die einzige Möglichkeit aus dem Vertrag unbeschadet heraus zu kommen besteht darin, dass der beantragte Kredit „weiterverkauft“ wird. Dies bedarf der Zustimmung der Bank und Du musst selbst einen Kreditnehmer finden, der den Vertrag zu den bestehenden Konditionen übernimmt. In diesem Fall sind meist nur geringe Bearbeitungsgebühren zu leisten.

Ich hoffe, dass ich mit der Antwort helfen konnte.
Manfred Hester

kannst du mal nähere Infos zum neuen Kredit geben?
wann wurde der beantragt und wann solltest du das Geld bekommen? und wie hoch soll der Kredit sein dass die 30.000 entschädigung wollen?

Also der Kredit wurde 2009 beantragt.
Wir sollten Ende 2011 den ersten Teil und Ende 2012 den zweiten Teil bekommen.
Die Kredithöhe sollte ca. 290.000 € betragen.

kannst du mal nähere Infos zum neuen Kredit geben?
wann wurde der beantragt und wann solltest du das Geld
bekommen? und wie hoch soll der Kredit sein dass die 30.000
entschädigung wollen?

hallo,
euer kredit läuft 2013 aus und ihr habt jetzt schon einen neuen beantragt? du kannst ja von jeden vertrag innerhalb zwei wochen zurücktreten. und bei hauskrediten mußt meisten nach 6 monaten bereitstellungszinen zahlen. aber die dürften nicht so hoch sein. ich würde alles vom anwalt prüfen lassen…
mfg

Wenn es so vereinbart war, dann dürfen die das!!

Hallo vil12345,

die gemachten Angaben reichen leider für eine richtige Einschätzung der Sachlage nicht aus.

Ich kann hier nur Mutmaßungen äußern z.B. dass es sich um eine Anschlussfinanzierung mit einem so genannten Forwarddarlehen handelt usw… Sofern ein Forwarddarlehen abgeschlossen wurde ist und war das neue Kreditinstiut verpflichtet, die beantragte Summe zum Auszahlungstermin zu den vereinbarten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der Betrag war daher bereits Bankseitig zu disponieren. Insofern wurde der Kredit bereits (wenn auch nicht ausgezahlt) genutzt. Es könnte sich hieraus schon ein Anspruch herleiten. Aus Kreditverträgen resultieren immer auf beiden Seiten Pflichten. Sofern von Deiner/Ihrer Seite nun Änderungen gewünscht sind, sind die Konditionen hierfür neu miteinander abzustimmen.

Ich empfehle einen Termin bei einem Berater/in der neuen Bank.

Hallo vil12345,

ja, das ist leider so. Die BHW berechnet einen Zinsschaden, da ihr das Darlehen vorzeitig zurück zahlt. Und die neue Bank verlangt eine Nichtabnahmeentschädigung. Was man nun natürlich überprüfen lassen kann, ist die Höhe des Zinsschadens/der Nichtabnahmeentschädigung. So etwas bietet normalerweise die Verbraucherzentrale in Eurer Nähe an. Schaut mal im Internet nach, wo bei Euch die nächste ist und ob die so etwas anbieten. Es wird etwas kosten, rechnet mal mit 100 Euro.

Kauft ihr denn nun eine andere Immobilie oder wohnt Ihr wieder zur Miete?

Wenn es Euch hilft, kann ich mir die Zahlen gerne mal ansehen. Schaut einfach mal auf meinem Blog nach Informationen oder schreibt mir eine Email:

http://www.stefanschulze.info

Hallo Verträge-Abschließer,

wenn man einen Vertrag abschließt muss man diesen üblicherweise auch erfüllen. Wenn ein Partner aussteigt muss er die Kosten daraus tragen. Darlehen die mit Grundschulden besichert sind kann man nicht kündigen. Deshalb musstet ihr für die vorzeitige Ablösung eines Kredites die 11.000 bezahlen. So weit so klar.

Nun zu dem ‚Nachfolge-Kredit‘: hat dieser Kredit heute schon eine Festzinsvereinbarung ??? (wenn nein, fällt kein Zinsverlust an). Wichtiger jedoch: sind für diesen Kredit Grundschulden eingetragen?? Sicher nicht!!! Und wenn nicht, dann kann man den mit 1/4-jähriger Frist kündigen - und fertig. Zwar ist vermutlich vereinbart, dass die Grundschulden auf dem Haus an die Nachfolge-Bank übergehen sollen - dies ist aber durch den Verkauf völlig unmöglich geworden.

Lies Dir mal § 609a BGB durch, besonders Absatz 2.

Somit: Nix zahlen !

Grüßle André

Da hast du aber weit voraus geplant.
Nun der Vertrag steht ja, somit soll die Leistung also der Kredit erbracht werden. Dieser bezieht sich aber auf eine Grundschuldabsicherung, die jetzt ja nicht mehr vorhanden ist, da das Haus verkauft ist. Von daher könntest Du darauf warten dass die Bank einen Rückzieher macht. Die wird Dir das Geld nicht mehr geben wollen ohne diese Sicherheit. Bislang will sie ja 30.000 weil Du den Kredit nicht mehr willst, was kann sie wohl fordern wenn sie nicht mehr will? Eigentlich müsste das im Kreditvertrag bzw. den Geschäftbedingungen irgendo stehen.
Ich würde Dir aber angesichts der Höhe der Forderung dazu raten Dich rechtlich beraten zu lassen.

Antwort:
Das nennt sich „Nichtabnahmeentschädigung“. Die Bank hat sich vermutlich bereits refinanziert. Ich vermute, Sie haben einen langlaufenden Festzinssatz vereinbart.
Ob deren Berechng. richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Gehen Sie zur Verbraucherzentrale. Die rechnet gegen eine kleine Gebühr nach.

Grüsse
Bracco

ja, die dürfen das (steht auch im vertrag)

gruß
http://www.der-banker.de