Bank-Gebühren & MWSt

Hi all… ne kurze Frage zu den Bankgebühren… enthalten die denn auch MWst., und wenn ja, wie hoch ist der MWSt.-Satz?
Vielen Dank,
schöne Grüsse,
Euer Lucky

Hi all… ne kurze Frage zu den Bankgebühren… enthalten die
denn auch MWst., und wenn ja, wie hoch ist der MWSt.-Satz?

Ja, und zwar 16%. Gegenüber Privatkunden wird diese allerdings meist nicht ausgewiesen, weil diese die MWSt. natürlich nicht mit Vorsteuer verrechnen können.

Gruß,
Christian

Hallo,

die Bankgebühren sind überwiegend umsatzsteuerbefreit, ein Vorsteuerabzug ist daher nicht möglich.

Grüsse aus dem Norden.

Björn

§ 4 UStG / Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 [1] fallenden Umsätzen sind steuerfrei:

  1. a) die Gewährung und die Vermittlung und die Verwaltung [13] von Krediten sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten [14] ,

b) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden,

c) die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie [bis 31.12.2001: Geldforderungen und] [15] die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen,

d) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze [16] im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren,

e) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,

f) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen,

g) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze,

h) die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes [17] ,

i) die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert,

j) die Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen oder an dem Gesellschaftsanteil eines anderen;

k) [18] die Umsätze im Geschäft mit Goldbarren, mit Goldmünzen, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten, mit unverarbeitetem Gold und die Vermittlung dieser Umsätze;

Hi all… ne kurze Frage zu den Bankgebühren… enthalten die
denn auch MWst., und wenn ja, wie hoch ist der MWSt.-Satz?
Vielen Dank,
schöne Grüsse,
Euer Lucky

Hallo Lucky,

hier muss mit einem klaren Jein geantwortet werden. Das Umsatzsteuergesetz sagt dazu:

§ 4 Nr. 8 a) bis i): Von den unter § 1 Nr 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:

  • die Gewährung und Vermittlung von Krediten
  • die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln (…)
  • die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren (…)

Es folgt noch eine Aufzählung aller für das Bankgeschäft typischen Leistungen.

und dann gehts weiter bei § 9 Abs. 1 UStG: "Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a) bis g) (…) steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. (…)

Also: Im Privatkundengeschäft grundsätzlich Umsatzsteuerbefreiung, auch keine Option zur USt-Pflicht möglich. Option zur USt-Pflicht (etwa wegen Vorsteuerabzug als Finanzierungsbeitrag für einen bescheidnen kleinen Neubau) bei Leistungen, die für USt-pflichtige Unternehmer ausgeführt werden.

Wie man hier bei Mischnutzung, die die Regel sein wird, einen Schlüssel findet, um die Vorsteuer auseinanderzufummeln, kann Dir sicher ein Banker erklären.

Schöne Grüße

MM

die Bankgebühren sind überwiegend umsatzsteuerbefreit, ein
Vorsteuerabzug ist daher nicht möglich.

Das ist im Prinzip schlichtweg falsch, der Strohhalm ist das Wort „überwiegend“. Die Frage ist, was man unter durchweg überwiegend versteht. „Natürlich“ sind Zinsbuchungen usw. von der MWSt. befreit, die meisten Provisionen jedoch ganz sicher nicht.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

wenn du schon Haarspalterei betreibst (die meisten Banken leben nach wie vor vom Zinsergebnis an Stelle 1), dann richtig.

Wenn nach Gebühren gefragt ist bezieht sich dass doch zumeist auf die Kontoführung und die ist USt-frei.

Alles wo USt anfällt sollte eigentlich gegenüber dem Kunden als Provision ausgewiesen sein.

Nebenbei: Den Ausdruck „Gebühren“ dürfen nur Anstalten des öffentlichen Rechts benutzen. Solltet Ihr das irgendwo im Preisverzeichnis stehen haben und ein Kunde reklamierts - besser gleich zahlen, weil Ihr den Prozess verlieren würdet.

Gruß Ivo

Guten Morgen,

Wenn nach Gebühren gefragt ist bezieht sich dass doch zumeist
auf die Kontoführung und die ist USt-frei.

das ist jetzt so ein bißchen ein Stochern im Nebel, denn wir wissen ja nicht, worum es dem Fragesteller ging. Die Kontoführungsgebühr ist jedenfalls hier (in dieser Bank) ganz sicher nichts, worüber irgendjemand ein Wort verliert.

Alles wo USt anfällt sollte eigentlich gegenüber dem Kunden
als Provision ausgewiesen sein.

Ich habe das Wort „Gebühr“ hier gar nicht in den Mund genommen, sondern immer von Provision gesprochen. Dies nur nebenbei bzw. vor dem Hintergrund des Vorwurfs der Haarspalterei bemerkt. :wink:

Nebenbei: Den Ausdruck „Gebühren“ dürfen nur Anstalten des
öffentlichen Rechts benutzen. Solltet Ihr das irgendwo im
Preisverzeichnis stehen haben und ein Kunde reklamierts -
besser gleich zahlen, weil Ihr den Prozess verlieren würdet.

Ich wüßte zwar nicht, daß wir das Wort Gebühr verwenden, aber die Sache interessiert mich schon. Hast Du dazu was?

Gruß,
Christian

Beispiel
Hallo,

es gibt übrigens ein Beispiel, wo auch Privatkunden Mwst. bezahlen, weil dieser Posten nicht in der Aufstellung im Gesetz enthalten ist, und zwar die Vermietung von Schliessfächern.

Gruss Hans-Jürgen

Hi all… ne kurze Frage zu den Bankgebühren… enthalten die
denn auch MWst., und wenn ja, wie hoch ist der MWSt.-Satz?
Vielen Dank,
schöne Grüsse,
Euer Lucky

Hallo Lucky,

wenn ich es noch genau aus dem Kopf zusammenbringe: MWSt. zahlst Du nur beim Mieten von Schließfächern und beim Kauf von bestimmten Edelmetallen. Wenn Du´s genauer brauchst, dann sag noch mal Bescheid. Ich habe da ein schlaues Buch, in dem es detaillierter steht.

Gruß
Ralf

Gilt auch für den Wertpapierbereich…

Gruß ivo

Ich wüßte zwar nicht, daß wir das Wort Gebühr verwenden, aber
die Sache interessiert mich schon. Hast Du dazu was?

Hallo Christian,

ich hab das mal auf einer Schulung erfahren.

Hab jetzt natürlich gegoogelt um das zu finden:

http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw00832.html

Gruß Ivo