Bank + Gehaltseingang doppelt + Wertstellung

Wir haben diesen Monat das Gehalt meines Mannes doppelt bekommen. Einmal steht auf dem Online-Auszug: 1.10. und dann steht da am 4.10. noch mal dasselbe mit dem Zusatz Werstellung 1.10.

Hat die Firma das jetzt doppelt überwiesen (die sagen nein) oder hat es die Bank gemacht?
Wie lange hat die Bank das Recht, das Geld zurückzubuchen im letzteren Falle?

Vlt haben wir ja Glück und die merken es nicht?

Wer den Fehler gemacht hat, ist so nicht festzustellen. Wie lange die Bank den Fehler korrigieren darf, ist normalerweise in den AGBs festgehalten. Ich würde erwarten, dass die Bank demnächst eine Korrekturbuchung macht. Sollte eine solche Buchung nicht kommen, sollte man das ehrlicherweise aktiv klären.

hallo!

wenn ihr das geld zweimal auf demselben auszug ausgewiesen bekommen habt, dann ist es auch zweimal verbucht (=gutgeschrieben) worden. die wertstellung besagt nichts über die buchung, sondern nur, ab welchem datum das geld für die zinsberechnung „gutgeschrieben“ oder „abgebucht“ wurde. zwischen buchungsdatum und wertstellung können durchaus mehrere tage liegen.

i.a. merkt die bank das recht schnell, wenn es ein technischer fehler seitens der bank war. dann kann sie das geld jederzeit, auch noch wochen oder monate später, wieder abbuchen (=stornieren).
wenn der arbeitgeber den fehler gemacht hat, merkt die bank i.a. nichts davon - solange, bis sie darauf aufmerksam gemacht wird.

vorsicht: das geld gehört euch nachweislich nicht, insofern macht ihr euch strafbar, wenn über das geld verfügt wird (betrug, bereicherung, unterschlagung) - das sind straftatbestände, die empfindlich geahndet werden! ganz abgesehen davon, daß auch der job weg sein dürfte, wenn der arbeitgeber merkt, daß ihr ihn besch… hättet.

ich würde ganz schnell mit dem arbeitgeber und der bank kontakt aufnehmen und das melden - das kommt in beiden fällen gut an und zeugt von ehrlichkeit und vertrauen!

saludos, borito

Hallo Aurora,

am wahrscheinlichsten scheint mir eine doppelte Überweisung des Arbeitgebers(auch wenn der es vielleicht noch gar nicht bemerkt hat).
Es kann aber auch zum Beispiel eine doppelte Ausführung eines Datensatzes(zum Beispiel Datenträger mit allen Gehältern der Firma)sein.

Aber egal wodurch die doppelte Buchung zustande kam, müsst ihr das der Bank anzeigen! Tut ihr es nicht, ist das strafbar(ich glaube das fällt unter ungerechtfertigte Bereicherung oder so…)

Wie lange die Bank Zeit hat das einfach so zurückzubuchen, weiß ich nicht, aber auf jeden Fall werden sie oder der Arbeitgeber sich das Geld wiederholen. Zur Not per Gericht oder ähnlichem. Vor allem geht es ja bei einer Gehaltszahlung auch nicht nur um 5 Euro.

Gruß,
Kitty

Eigentlich ist der Sachverhalt nicht vorstellbar.
Wie sieht denn der Auszug der Bank aus dem Kontoauszugsdrucker aus? Evtl. ist die Software für den eigenen Kontoauszug am Home PC falsch eingestellt. Druck des Abrufdatums und Wertstellungsdatum differieren fast immer.
Ist die doppelte Gehaltsbuchung denn auch im Saldo enthalten?

Hallo,

das Stornorecht der Bank besteht bis zum nächsten Rechnungsabschluss, der in der Regel zum Quartalsende, also nächstmalig zum 31.12.2010 erfolgt. Bis dahin ist ein Storno ohne weiteres möglich und wird ggf. auch erfolgen.
Aber auch danach wird sich die Bank das Geld zurückholen und ist damit auch völlig im Recht: Das Geld steht Ihnen ja nicht zu, der Anspruch der Bank besteht aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB. Dieser kann und wird notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Ich möchte Ihnen nicht die Freude nehmen, aber die Fehlbuchung - woher auch immer sie stammt - wird sicherlich bemerkt werden. Irgendwo fehlt ja das Geld, und es vermehrt sich leider nicht von selbst…

Ja im Saldo zweimal als Plus enthalten.
Einmal normal und einmal mit dem Zusatz Wertstellung zum 4.10.

Naja im Monopoly heisst es ja auch: Bankirrtum zu deinen Gunsten, ziehe 4000 DM ein oder so
Könnte ja vllt doch sein, dass die es nicht merken? Naja ich warte mal einfach ab

Hallo,

Zwei Buchungen sind zwei Buchungen. Wertstellung sind dabei egal. Fehler der Bank glaube ich eher nicht. Arbeitgeber und Bank haben kein Recht noch, Rückbuchungen vorzunehmen. Zivilrechtlicher Anspruch des Arbeitgebers gegen Euch gibt es natürlich. Evtl. liegt aber tatsächlich der Fehler doch im Buchhhaltungsbüro des Arbeitgebers (zieml. sicher:wink:)

Gruß
Pascal

Wenn die Buchung zwei mal auf Ihrem Auszug zu sehen ist, wurde sie definitiv zwei mal gutgeschrieben.

Am 04.10. wurde nochmals die Gutschrift avisiert, welche mit Wertstellung zurückdatiert wurde.

Dies sieht mir eher nach einem Bankfehler aus, da es untypisch ist, dass Buchungen zurückvalutiert werden.

Deswegen würde ich empfehlen, sich einfach mal mit der Bank in Verbindung zu setzen bzw. die Bank meldet sich irgendwann sowieso von alleine.

Wenn es ein Fehler des Arbeitgebers war, kann der Betrag nicht einfach wieder zurückgeholt werden (gem. Überweisungsgesetz) Sie müssen ihn dann zurücküberweisen.
Wenn es ein Fehler der Bank ist könnte es sein, dass diese einfach eine Stornobuchung macht. Dies ist aber nach dem Rechnungsabschluss (quartalsweise) nicht mehr problemlos möglich.

Hallo,
ist ein seltsamer Vorgang. Ich tippe ja doch eher auf einen Fehler bei der Firma, diese kann das Geld nur zurück holen mit Ihrem Einverständnis, d.h. wenn IHnen der Zugang des Geldes bekannt geworden ist (KOntoauszug gezogen). Ein Fehler der Bank kann schon vorkommen, wenn auch recht selten, z.b. das alle Buchungen an einem Tag, bsp. Daueraufträge, doppelt gebucht worden (müsste dann nicht nur SIe betreffen). Dann wird die Bank das mit einem Storno korrigieren, hierfür gibt es keinen Zeitrahmen (kann auch 4 wochen dauern - höhere Gewalt). Ob so oder so, SIe können sich wahrscheinlich nicht lange am Geld erfreuen.
MfG
F. Schubert

Naja die Firma sagt die hätten nur einmal überwiesen also die Buchhaltung.
An dem Tag waren aber noch mehr Buchungen. Die waren nicht doppelt. Also die erste sozusagen am 1.10. gebucht und dann noch mal eine da steht 1.10. Werstelltung 4.10.

Wenn die Buchung zwei mal auf Ihrem Auszug zu sehen ist, wurde
sie definitiv zwei mal gutgeschrieben.

Am 04.10. wurde nochmals die Gutschrift avisiert, welche mit
Wertstellung zurückdatiert wurde.

Dies sieht mir eher nach einem Bankfehler aus, da es untypisch
ist, dass Buchungen zurückvalutiert werden.

Nein es stand so drauf: 1.10. und dann der Text. Dann 1.10. viel weiter oben noch mal und dann mit dem Nachtrag Wertstellung 4.10.

Es hat sich schon erledigt, die haben es schon wieder zurückgebucht. SCHADE!

Es hat sich schon erledigt, die haben es schon wieder zurückgebucht. SCHADE!.

Wir haben diesen Monat das Gehalt meines Mannes doppelt
bekommen. Einmal steht auf dem Online-Auszug: 1.10. und dann
steht da am 4.10. noch mal dasselbe mit dem Zusatz Werstellung
1.10.

Hat die Firma das jetzt doppelt überwiesen (die sagen nein)

Hallo,
das klingt wirklich merkwürdig. Haben beide Buchungen die gleiche Wertstellung? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass im Computer der Bank ein Fehler vorliegt. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass dies nicht auffällt halte ich für sehr gering. Das wird bestimmt automatisch wieder korrigiert.
Viele Grüße
Sandra

oder hat es die Bank gemacht?
Wie lange hat die Bank das Recht, das Geld zurückzubuchen im
letzteren Falle?

Vlt haben wir ja Glück und die merken es nicht?

Hallo Sandra,

ja war wohl Fehler der Bank. Die haben es leider schon korrigiert :wink: Trotzdem danke!

LG

Hallo,
das klingt wirklich merkwürdig. Haben beide Buchungen die
gleiche Wertstellung? Ich könnte mir höchstens vorstellen,
dass im Computer der Bank ein Fehler vorliegt. Aber die
Wahrscheinlichkeit, dass dies nicht auffällt halte ich für
sehr gering. Das wird bestimmt automatisch wieder korrigiert.
Viele Grüße
Sandra

oder hat es die Bank gemacht?
Wie lange hat die Bank das Recht, das Geld zurückzubuchen im
letzteren Falle?

Vlt haben wir ja Glück und die merken es nicht?

Das mit dem Glück funktioniert nicht! Sie müssen auf jeden Fall das Geld zurückzahlen, sonst ist es ungerechtfertigte Bereicherung - auch wenn es ein Fehler des Auftraggebers sein sollte. Vergleichen Sie aber mal die Kontosalden, dann sehen Sie, ob tatsächlich doppelt überwiesen wurde oder ob es nur eine Wertstellungsberichtigung ist.
Ich hoffe, ich habe Ihnen geholfen.
L.

Hallo!
Sollte es sich hierbei wirklich um einen Buchungsfehler der Bank handeln, so wird es dieser früher oder später auffallen. Eine Rückbuchung ist jederzeit möglich.
Gruß
Kerstin