Hallo,
wenn ein Erbschein bei der Bank vorgelegt wurde und die Bank in angemessener Zeit nicht reagiert, welche Institution ist für Beschwerden zuständig?
Gruß
Andreas G.
Hallo,
wenn ein Erbschein bei der Bank vorgelegt wurde und die Bank in angemessener Zeit nicht reagiert, welche Institution ist für Beschwerden zuständig?
Gruß
Andreas G.
Hallo,
dafür gibt es die Bankenaufsicht.
https://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f…
Aber ich würde erst einen Brief an die Geschäftsleitung schreiben mit der Androhung weiterer Schritte.
oder ist etwa der Grund bekannt warum die Sache nicht bearbeitet wird?
Ich denke dass eine Pupsfiliale in Hintertupfingen länger benötigt und möglicheerweise alles an die zentrale Rechtsabteilung weitergeleitet wurde.
denn dann fände ich es unfair bei einer Schneeballschlacht eine Schneekanone einzusetzen.
MfG
S.
Danke, Brief an die Geschäftsleitung ist schon unterwegs. Ich wollte nur schon mal im Voraus wissen, was man so weiterhin machen kann ; )
Es handelt sich übrigens um eine große Bankfiliale der C*, zuständig soll aber deren zentrale Rechtsabteilung sein.
Gruß
Andreas
Hallo,
vielleicht hilft schon Hinterhertelefonieren.
Zuerst lokaler Sachbearbeiter, Namen erfassen, fehlt noch etwas, wer ist in der Rechtsabteilung zustaendig.
Dann in der Rechtsabteilung anrufen, fehlt noch was, kann ich meinerseits helfen.
Vermutlich wird sowieso das (woertlich) Konto des Erblassers nicht freigegeben, sondern ein neues Konto fuer den Erben eroeffnet, und Geldbetraege uebertragen.
Gruss Helmut