Urteil (Österreich):
Ein Kontoinhaber haftet nicht für missbräuchliche Behebungen von seinem Konto, wenn die Bankomatkarte gestohlen wird und der Dieb innerhalb von 15 Minuten nach dem Diebstahl unter Verwendung des richtigen PIN-Codes Geld behebt.
Das hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS) in einem vom VKI angestrengten Verfahren festgestellt.
http://help.orf.at/?story=4512
11.04.2006
Gruß
J.
