habe bei meiner bank zwei darlehn laufen
eines für ein haus und eines für eine eigentumswohnung.
das haus wurde jetzt verkauft…nun will die bank mir nur einen teil des kaufpreises auszahlen…
den rest will sie für das darlehn der wohnung verwenden.
nun meine frage darf sie das ?
Hallo klabauder,
wenn eine sogenannte „weite Sicherungszweckerklärung“ vereinbart ist (und das ist die Regel), dann haften die gewährten Sicherheiten für alle Kredite des Schuldners.
Wenn nun eine Sicherheit durch Verkauf weg fällt, kann die Bank für zum Beispiel die Freigabe einer Grundschuld Ersatz verlangen. Letztlich hängt es insbesondere vom Wert der verbleibenden Wohnung in Relation zum verbleibenden Darlehen ab, ob die Bank auf diesem Ersatz besteht. Da gibt es natürlich bei der Bewertung Ermessensspielräume. Mach Dir selbst mal Gedanken dazu. Den Wert einer Wohnung kann man relativ leicht ermitteln (üblicher qm Preis für Wohnungen in der Nähe - vielleicht sogar im gleichen Gebäude ermitteln x Größe Deiner Wohnung).
Wenn das verbleibende Darlehen 50% oder weniger des Wertes der Wohnung ausmacht, müssten die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners (Gesamtnettoschulden, monatliche Belastung gemessen am Gesamteinkommen) schon sehr schlecht ausfallen, um begründet ein Freigabeverlangen abzulehnen. Alles über 50% wird sehr von diesen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängen. Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners stimmen, gibt es auch Finanzierungen, die bis 90% und vereinzelt auch darüber hinaus gehen. Das sind die üblichen Grenzen der Bank, aber einen Freigabeanspruch gibt es nicht, solange man nicht von offensichtlicher Überbesicherung sprechen kann.
Also mal rechnen und dann mit der Bank sprechen wenn entweder das Verhältnis der verbleibenden Finanzierung unter 50% liegt und/oder die wirtschaftlichen Verhältnisse (Deine Gesamtschulden und Deine monatliche Belastung im Verhältnis zum Einkommen) gesunde Relationen aufweisen. Lehnt die Bank ab, dann könnte man bei unter 50% und guten Verhältnissen mit Anwalt die Übersicherung prüfen, bei mehr als 50% könnte man eine Ablösung durch eine andere Bank prüfen (Kosten vorzeitiger Kündigung kalkulieren oder vielleicht bis zur Kündigungsmöglichkeit = Zinsanpassung warten). Denn was gesunde wirtschaftliche Verhältnisse sind und bis zu welcher Grenze die Bank beleihen will, ist eben Ermessensspielraum solange die offensichtliche Übersicherung nicht gegeben ist.
Hoffe das hilft.
Viel Glück wünscht
ikarusfly