Der Bruder meiner verstorbenen Stiefmutter hat Ihre Bankvollmacht obwohl zwei erwachsene Söhne da sind.Ich bin mit erbberechtigt am Haus der Verstorbenen und nun meine Frage: habe ich das Recht auf Konteneinsicht? Über eine genaue Auskunft danke ich im Voraus.
Wichtig ist zu wissen, ob Sie Miterbin der Genannten oder nur Miteigentümerin sind. Bei letzterem wären Sie nicht legitimiert.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Sie haben mir damit sehr geholfen - herzlichen Dank !