Bank kredit rückzahlung

Guten Tag,Guten Tag,Guten Tag, eine Frage, wenn 2 Leute einen Kredit unterschreiben, wer muss den dann zurückzahlen? Mein Ex und ich haben beide unterschrieben. Da mein Ex weggezogen ist, holt sich die Bank das Geld bei mir, weil ich leichter greifbar bin. MUSS ich den jetzt alleine bezahlen? Kann ich das Geld bei ihm wiederholen? Wenn ja wie? Ist das richtig von der Bank das Geld bei mir zu holen. Ich hab nicht mehr bezahlt und dann hätt ich eine Lohnpfändung gehabt und er kommt einfach so davon. Gelten nicht beide Unterschriften gleich viel? Der Kredit wurde bei meiner Hausbank aufgenommen. Würde mich über baldige Nachrichten sehr freuen

Hallo,
die Bank kann sich tatsächlich praktisch aussuchen, an wen sie sich wendet. Das ist die sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung“, das heißt, beide Kreditnehmer stehen jeweils einzeln in vollem Umfang für den gesamten Kreditbetrag gerade.
Sie haben selbstverständlich dann einen Ausgleichsanspruch gegen Ihren „Ex“, den Sie aber selbst durchsetzen müssen; das hat mit der Bank direkt nichts zu tun. Wenn nichts anderes vereinbart ist, müsste Ihnen der andere Kreditnehmer also normalerweise 50 % der Summe erstatten. Sofern Sie noch in Kontakt mit Ihrem ehemaligen Partner stehen, können Sie evtl. versuchen, das mit ihm direkt zu klären. Andernfalls oder wenn es um eine größere Summe geht, rate ich Ihnen dringend, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Notfalls müssen Sie den Ihnen zustehenden Anteil einklagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!

Ja bis dahin war ich schon, er zahlt einfach nicht, ich habe ihm eine genaue Aufstellung geschrieben was er zahlen muss und es wird dann wohl auf eine Klage hinauslaufen. Ich kann mir aber keinen Anwalt leisten. Sonst hätt ich schon einen genommen und gefragt

Hallo Karin,
natürlich haften beide Partner gegenüber der Bank; die Bank ist nach meiner Kenntnis aber nicht verpflichtet von jedem die Hälfte des ausstehenden Betrages zu fordern. Insofern können zunächst Sie in Anspruch genommen werden, im internen Verhältnis zu Ihrem Partner diesen entsprechend belangen. Wenn es zu keiner erfolgreichen Einigung führt, können Sie selbst einen Mahnbescheid stellen, wenn auch nicht erfolgreich, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Hierbei müssen natürlich auch die Kosten des Anwaltes gegenüber der Höhe des in Rede stehenden Betrages und der Wahrscheinlichkeit des Erfolges der Klage abgewogen werden. Preiswerte Unterstützung habe ich selbst einmal unter www.fachanwalt-hotline. de erhalten.
Viel Erfolg, bei weiteren Fragen können Sie sich gerne noch einmal melden
H. J. Ricken

Hallo,

also, beide Unterschriften gelten gleich viel, ist allerdings ein Kreditnehmer nicht zahlungsfähig bzw. nicht auffindbar, dann haftet der zweite Kreditnehmer für den vollen Betrag.

Um sich das Geld für den gemeinsamen Kredit vom Ex-Partner wieder zu holen würde ich dazu einen rechtlichen Rat beim Rechtsanwalt bzw. bei der Hausbank einholen (die Hausbank hat in der Regel auch Juristen und kosten verursacht es dadurch auch nicht). Allerdings wird man dabei auch nicht um den Anwalt rundum kommen - zumindest hat man dann schon mal etwas mehr Ahnung davon.

Ich hoffe, ich konnte damit etwas weiterhelfen.

Gruß!

Martin

Hallo,
es ist wirklich so, dass sich die Bank das Geld bei Ihnen holen kann. Durch die beiden Unterschriften greift eine sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung“.
Ob Sie sich das Geld von Ihrem Ex zurückholen können, weis ich zwar nicht genau, ich meine aber schon(für das „wie“ am besten mal Rücksprache mit Rechtsanwalt halten)!
Ich hoffe die Antwort hilft Ihnen etwas weiter…
Gruß,
Sarah

Erkundigen Sie sich in diesem Fall am besten bei Ihren örtlichen Amtsgericht bezüglich Prozesskostenhilfe. Zu Details können Sie mal googlen, da finden Sie sicher Infos.

Ja bis dahin war ich schon, er zahlt einfach nicht, ich habe
ihm eine genaue Aufstellung geschrieben was er zahlen muss und
es wird dann wohl auf eine Klage hinauslaufen. Ich kann mir
aber keinen Anwalt leisten. Sonst hätt ich schon einen
genommen und gefragt

Hallo,

in der Regel haften für die Verbindlichkeiten des Kredites diejenigen, die ihn auch unterschrieben haben, also in Ihrem Falle sie beide mit ihrem gesamten Vermögen.
Um sich zu vergewissern, würde ich allerdings noch in das Kleingedruckte des Vertrages schauen, da ein Kredit letztendlich auch nur ein individuell ausgestalteter Vertrag ist.

Der Bank ist es letztlich egal, von wem sie das Geld bekommt!
Mein Vorschlag ist, zunächst mit der Bank und anschließend mit Ihrem Ex zu reden, um zum einer gemeinsamen Lösung zu kommen
Sollte er definitiv haften und nicht zahlen wollen, bleibt ja noch der gerichtliche Weg!
Hat er allerdings nachweislich (!) kein Geld, dann werden Sie, solange Sie noch liquide sind, zahlen müssen.

Schönen Grüß aus Cloppenburg!

Hallo,

das ist ganz einfach. Die Bank kann sich bei zwei Kreditnehmern aussuchen, von wem sie die Kohle zurückfordert.

Das Verhältnis der beiden Kreditnehmer untereinander wird dadurch nicht berührt. Wenn einer mehr zurück zahlen musste als er bekommen hat, hat er dem anderen gegenüber einen Ausgleichsanspruch, aber die Bank ist da raus.

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

entschuldigen Sie die späte Antwort. Es ist richtig, dass die Bank bei zwei Kreditnehmern immer schaut, wer am einfachsten zu erreichen ist. Der Bank ist aber egal, von wem sie das Geld bekommt. Wären Sie zum Beispiel nicht mehr Zahlungsfähig, dann würde die Bank den anderen Kreditnehmer aufsuchen. Dadurch ist es der Bank auch egal, ob beide 50% gezahlt haben oder einer mehr oder alles. Sie haben jetzt natürlich privatrechtlich die Möglichkeit, das Geld von Ihrem Ex einzuklagen. Damit hat die Bank aber nichts zu tun, diese hat 2 Kreditnehmer genommen um ihren Kredit besser abzusichern.

MFG
Nefario

Guten Tag Frau Klier,
wegen Abwesenheit komme ich leider erst heute dazu Ihnen zu antworten und sicher haben Sie die für Sie schlechten Nachrichten bereits gelesen.
Ihre Unterschriften sind für die Bank jeweils gleich viel wert - Sie haften sog. Gesamtschuldnerisch. Ergo: Der Bank ist es egal wer bezahlt, sie hält sich an den zweiten, wenn der erste ausfällt…
Sie können sich das Geld nur von Ihrem Mann wieder holen. Friedlich oder auf dem Rechtsweg. Einen anderen Weg gibt es leider nicht.
Beste Grüße
Andreas Burgheim!

Hallo Frau Klier,

hier haben Sie leider wenig Chancen. Sie haften gesamtschuldnerisch, d.h.jeder bis zu Höhe des Kredites. Die Bank kann allerdings max. den Kreditbetrag verlangen, also nicht zweimal.

Sie können jedoch per Mahnbescheid (im Buchhandel erhältlich)von Ihrem EX die hälftige Rate verlangen. Im Streitfall geht die Sache vor Gericht, dann wird sicher aber auch die Frage danach gestellt, was mit dem Darlehen finanziert wurde und wer evt. einen Vorteil aus dem Darlehen hatte.

Sicherheiten kann die Bank nur dann verwerten, wenn sie eine fällige Forderung (gekündigter Kredit) hat. dies betrifft auch die Gehaltsabtretung.