Guten Tag,Guten Tag, eine Frage, wenn 2 Leute einen Kredit unterschreiben, wer muss den dann zurückzahlen? Mein Ex und ich haben beide unterschrieben. Da mein Ex weggezogen ist, holt sich die Bank das Geld bei mir, weil ich leichter greifbar bin. MUSS ich den jetzt alleine bezahlen? Kann ich das Geld bei ihm wiederholen? Wenn ja wie? Ist das richtig von der Bank das Geld bei mir zu holen. Ich hab nicht mehr bezahlt und dann hätt ich eine Lohnpfändung gehabt und er kommt einfach so davon. Gelten nicht beide Unterschriften gleich viel? Der Kredit wurde bei meiner Hausbank aufgenommen. Würde mich über baldige Nachrichten sehr freuen
hallo karin,
im allgemeinen werden solche (gemeinsamen) unterschriften unter einem kreditvertrag „gesamtschuldnerisch“ abgegeben. heißt: wenn einer der schuldner ausfällt, muß der andere für ALLES haften und geradestehen.
natürlich muß die kreditgebende bank versuchen, daß ihr zustehende geld (darlehnsraten oder gesamtbetrag) bei allen darlehnsnehmern zu holen. nur: wenn einer von beiden nicht zahlt/nicht zahlen kann oder nicht greifbar ist, dann muß der andere „dran glauben“.
man kann sich dann den anteil über eine privatrechtliche klage gegen den zweiten schuldner wiederholen bzw. man kann es versuchen. nur: einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen.
sorry, eine „schönere“ antwort kann ich leider nicht geben.
viel glück + gruß, boris
Hallo, so schwer das für Dich ist: Die Bank kann und muß sich nicht mit Euren internen (Beziehungs-)Problemen auseinandersetzen. Sie handelt richtig. Ihr habt eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Bank übernommen und haftet somit gemeinsam als eine Einheit. Zahlt einer nicht, ist der andere voll dran. Die Bank betrachtet Euch als Einheit / Gemeinschaft. Wie Ihr das intern klärt und wie ihr das untereinander zwischen Euch beiden ausmacht ist Euer Bier. Du hast einen Ausgleichsanspruch gegen Deinen Mann, den Du ggfs. mittels Anwalt gelten machen kannst. Gegenüber der Bank ist die Gemeinschaft (und Du als ihr einzig verbliebener zahlungsfähiger Teil davon) zu 100% in der Schuld!
Hallo, die Antwort kann ich hierzu leider nicht ganz eindeutig geben. Wenn Sie beide den Kreditvertrag unterschrieben haben und damit beide Kreditnehmer sind ist typischerweise von einer gesamtschuldnerischen Haftung auszugehen. Das müssten Sie in Ihrem Kreditvertragstext noch einmal prüfen/nachlesen. In diesem Fall kann sich die Bank aussuchen, an wen sie sich wendet, um das Geld zu bekommen, da beide Kreditnehmer bis zur gesamten Höhen des Kreditbetrages voll haften.
Im Gegensatz dazu die selbstschuldnerische Haftung, die typischerweise in der Höhe begrenzt ist. Dann haftet man jeweils nur bis zu der angegebenen Höhe.
Im ersteren Fall, haben Sie ggf. einen privatrechtlichen Anspruch gegen Ihren Ex. Aber da müssten Sie besser noch mal einen Mann vom Fach, d.h. mit Rechtskenntnis fragen. Das rate ich Ihnen ohnehin dringend zur genaueren Prüfung und Beurteilung.
Hoffe das hilft schon ein wenig weiter.
Viele Grüße!
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ich kann nicht weiterhelfen