Bank kündigt Konto wegen Pfändung

Bank kündigt Konto wegen Überziehung!

Erhielt heute Post von meiner Bank mit der Kündigung meines
Girokontos.
In dem schreiben heißt es wie folgt:

Sehr geehrter Herr …,
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kündigen
wir Ihnen auf Grund der unregulierten Pfändungen/ungenehmigten
Überziehung die Geschäftsverbindung zum
28.02.2011.
_Der genannte Saldo versteht sich ohne Zinsen und Gebüren
seit dem 01.10.2010. Wir machen bereits heute darauf
aufmerksam, dass wir mit Wirksamwerden der Kündigung den
vollständigen Ausgleich des Schuldensaldos erwarten. Bei
Nichteinhaltung unserer Terminstellung werden wir ohne
nochmalige Ankündigung die … Inkasso GmbH mit dem
Forderungseinzug beauftragen.

Für die Kündigung der Geschäftsbindung berechnen wir Ihnen
gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von
25,00Euro.

Wir weisen darauf hin, dass wir auf Grund der vorliegenden
Zahlungsrückstände/ ungenehmigten Überziehungen Daten zur
Forderung an die Schufa übermitteln, sofern die Forderung
nicht bis zum 28.02.2011 ausgeglichen wird.

Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass unabhängig von
der ausgesprochenen Kündigung unsere „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ weiterhin Ihre Gültigkeit behalten._

Was soll ich jetzt tun um weiterhin mein Konto haben zu
dürfen?

Da das Gespräch mit der Bank erfolglos (aus deiner Sicht) verlief, bleibt dir nur ein neues Geldhaus zu finden, unter Zuhilfenahme der Selbstverpflichtung zum „Konto für jedermann“ des ZKA.

Kann ich überhaupt noch ein P-Konto einrichten?

Gründsätzlich kann jedes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden, auch deins, solange es bestehen wird und das ist bis zum 28.02.2011.
Die Umwandlung ändert nichts an der Kündigung. Denn auch ein P-Konto dürfte gekündigt werden, genauso wie ein „Jedermannkonto“ auch wieder gekündigt werden kann und zwar egal von welcher Vertragspartei. Auch wenn die Hürde für eine bankenseitige Kündigung hoch liegt.

Anbei möcht ich noch erwähnen das ich bei dem Gläubiger durch
den es zur Pfändung kam bereits eine Ratenzahlung getroffen
habe .

Das ist schön. Aber hat nichts mit der Volksbank zu tun.
Der Kündigungsgrund ist die ungenehmigte Überziehung! Und hieran bist du selber Schuld. Natürlich hat es sich die Volksbank leicht gemacht, in dem sie dich haben überziehen lassen, denn das wollten sie ja, um dir kündigen zu können. Die Banken machen dies so, um sich von unliebsamen Kunden vertraglich korrekt und ehrenwert verabschieden zu können.

Soweit der Überziehungsbetrag von dir aufgebracht werden kann, solltest du schleunigst ausgleichen! Denn die Volksbank hat bereits angekündigt den Umstand der SCHUFA zu melden.

Nebenbei: Auch das beibringen des geforderten Betrages, ändert nichts mehr an der Kündigung! Aber, es dient dem Erhalt der Kreditwürdigkeit.

Es sei denn die SCHUFA ist eh voll mit solchen Sachen. Dennoch ist es ratsam, allein aus Kostengründen, wenigstens eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um Kosten für Inkasso usw. zu vermeiden. Die Bank wird dies geradezu bereitwilligst annehmen.
Außer, sie geht davon aus, dass das mit dem nächsten Gehaltseingang eh ausgeglichen sein wird. Reicht das geradeso, um auf Null zu kommen, heißt das, dass du im Januar keine Kohle hast, denn dazu müsstest du ja wieder überziehen, was jetzt nicht mehr geht! Auch kannst du keine Überweisungen tätigen, wie z.B. die Ratenzahlung an den Gläubiger, die Miete usw, den dazu müsstest du ja wieder überziehen! Das wars dann. Du bist Schachmatt gesetzt. Die Bank hat dich damit aufs Glatteis geführt und du bist selbstverschuldet eingebrochen.

Sollte das der Fall sein, dann heißt es dennoch sofort P-Konto beantragen und zwar nachweislich!!! Das Konto ist dann monatlich mit dem Pfändungsfreibtrag geschützt, also noch im Januar und im Februar, denn am 28.02.2011 ist ja bei dieser Bank schluss.

Vorher schon neues Konto suchen. Siehe ZKA. In manchen BL gibt es Kontrahierungszwang bei den Sparkassen. Es ist dann ein Guthabenskonto, welches natürlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden kann.

Nebenbei: Es gilb Geldhäuser, die ihren Guthabenkontokunden Karten ausstellen, mit denen man Geld abheben/bezahlen kann. Auch damit könnte man bei einer unüberlegten Auszahlung/Bezahlung kurz in eine Überziehung rutschen, welche ja bei Guthabenkonten normalerweise gar nicht möglich sein sollten! Sieht dann der Mitarbeiter deines Geldhauses das aufblinken deines Kontostandes mit dem negativen Vorzeichen auf seinem Monitor, huscht für einen kurzen Augenblick ein Lächeln über sein Gesicht bevor er sich aufmacht dir einen Brief zu schreiben…

Sehr geehrter Kunde,
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kündigen wir Ihnen auf Grund der ungenehmigten Überziehung die Geschäftsverbindung zum…

Ein frohes und überziehungsloses neues Jahr.

Gerüchte und Mythen um das Jedermann-Konto
Hallo,

Da das Gespräch mit der Bank erfolglos (aus deiner Sicht)
verlief, bleibt dir nur ein neues Geldhaus zu finden, unter
Zuhilfenahme der Selbstverpflichtung zum „Konto für jedermann“
des ZKA.

die nützt generell nur wenig und in diesem Fall gar nichts. Die Selbstverpflichtung ist eine freiwillige und dazu noch eine des ZKA. Diese entfaltet für die einzelnen Instute keine rechtliche Bindung.

Dazu siehe auch: FAQ:3286

Hinzu kommt, daß im konkreten Fall eine Pfändung vorliegt und das ist schon gemäß der Selbstverpflichtung ein Grund, kein Konto zu eröffnen.

Die Umwandlung ändert nichts an der Kündigung. Denn auch ein
P-Konto dürfte gekündigt werden, genauso wie ein
„Jedermannkonto“ auch wieder gekündigt werden kann und zwar
egal von welcher Vertragspartei. Auch wenn die Hürde für eine
bankenseitige Kündigung hoch liegt.

Für eine Kündigung gibt es keine hohen Hürden. Genauer gesagt sogar gar keine, wenn auch das Kreditinstitut auf die „berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen wird“.

Das ist schön. Aber hat nichts mit der Volksbank zu tun.
Der Kündigungsgrund ist die ungenehmigte Überziehung! Und
hieran bist du selber Schuld. Natürlich hat es sich die
Volksbank leicht gemacht, in dem sie dich haben überziehen
lassen, denn das wollten sie ja, um dir kündigen zu können.
Die Banken machen dies so, um sich von unliebsamen Kunden
vertraglich korrekt und ehrenwert verabschieden zu können.

Was ist das denn für eine abstruse Theorie? Mal abgesehen davon, daß man für eine Kündigung keinen Grund braucht, ist die Häufung von Lastschriftrückaben genauso ein guter Anlaß wie eine Überziehung oder eine Pfändung. Genauer gesagt kann die Überziehung kein Anlaß sein, denn die hätte man ja auch verhindern können. Anlaß ist hier lediglich die Pfändung.

Vorher schon neues Konto suchen. Siehe ZKA. In manchen BL gibt
es Kontrahierungszwang bei den Sparkassen.

Der u.a. dann nicht greift, wenn bspw. Pfändungen vorliegen.

ja bei Guthabenkonten normalerweise gar nicht möglich sein
sollten! Sieht dann der Mitarbeiter deines Geldhauses das
aufblinken deines Kontostandes mit dem negativen Vorzeichen
auf seinem Monitor, huscht für einen kurzen Augenblick ein
Lächeln über sein Gesicht bevor er sich aufmacht dir einen
Brief zu schreiben…

Du hast vergessen, daß freitags in der Kantine von Kreditinstituten traditionsgemäß Ragout vom Säugling serviert wird, wozu der der gemeine Bankangestellte einen Schluck Jungfrauenblut zu trinken pflegt.

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Lieber Freund exc!
Du hast wohl einen schlechten Tag bei deiner Antwort gehabt? Sei etwas toleranter. Nicht jeder hat deinen Wissensstand! Darum fragt er/sie ja!! MfG

Hallo,

also ich fands eher einen guten Tage :wink:

Schliesslich hat er einfach nur mal so das richtig gestellt was hier immer wieder permanent an Blödsinn verbreitet wird. Und das relativ höflich.

Aber da den Bankern ja nachts die Eckzähne&Flügel wachsen wundert es nicht dass immer wieder irgendwie so was verbreitet wird…

Gruss highQ

Du hast wohl einen schlechten Tag bei deiner Antwort gehabt?
Sei etwas toleranter. Nicht jeder hat deinen Wissensstand!
Darum fragt er/sie ja!! MfG

Ich habe auf eine Antwort geantwortet und nicht auf eine Frage.

hab mich schon bei der postbank kundig gemacht. bei denen wäre es auch kein problem

mittlerweile bin ich der meinung das diese mich los werden wollen.
trotzdem suche ich das gespräch bei meiner beraterin.

nur was bedeutet ungenehmigten überziehung?habe einen dispo von 100€,
und weiter überzogen habe ich nie.

das ist wohl war. hat mich auch stutzig gemacht.
ich werd erstmal sehen was rauskommt.

habe ich bereits.

mittlerweile bin ich der meinung das diese mich los werden
wollen.

Ja.

trotzdem suche ich das gespräch bei meiner beraterin.

Natürlich.

nur was bedeutet ungenehmigten überziehung?habe einen dispo
von 100€, und weiter überzogen habe ich nie.

Das soll die Beraterin mal schön erklären.

Es könnte kurzfristig zu einer Überziehung über die genehmigten 100 EUR gekommen sein. Über 100 EUR ist hier ungenehmigte Überziehung. Innerhalb der 100 EUR ist es genehmigte Überziehung.

Gerüchte und Mythen, Märchen und Sagen

Hallo,

Hallo.

Da das Gespräch mit der Bank erfolglos (aus deiner Sicht)
verlief, bleibt dir nur ein neues Geldhaus zu finden, unter
Zuhilfenahme der Selbstverpflichtung zum „Konto für jedermann“
des ZKA.

die nützt generell nur wenig und in diesem Fall gar nichts.
Die Selbstverpflichtung ist eine freiwillige und dazu noch
eine des ZKA. Diese entfaltet für die einzelnen Instute keine
rechtliche Bindung.

Es ist zutreffend, dass es lediglich die ZKA-Empfehlung ist.
Das er einen Rechtsanspruch darauf hat, wurde mit dem Ausdruck „zu finden“ auch nicht ausgedrückt.

Hinzu kommt, daß im konkreten Fall eine Pfändung vorliegt und
das ist schon gemäß der Selbstverpflichtung ein Grund, kein
Konto zu eröffnen.

Das ist nicht zutreffend, denn gemäß der Selbstverpflichtung, stellt einen Ausschluß dar, wenn

  • der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. ä.
  • der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind
  • der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet
  • die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird
  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält
  • der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.

Im übrigen stellt die Pfändung keinen Kündigungsgrund dar. Selbtfreilich kann die Bank jederzeit kündigen, wie der Kunde auch jederzeit kündigen kann. Aber es ist unüblich und entspricht nicht üblichen Usancen.

Ein Arbeitgeber hat auch kein Recht einen Arbeitnehmer zu kündigen, wenn eine Pfändung vorliegt. Auch wenn dies während der Probezeit vorkommt in Deutschland. Aber die Kündigung ist dann sowieso zulässig.

Die Umwandlung ändert nichts an der Kündigung. Denn auch ein
P-Konto dürfte gekündigt werden, genauso wie ein
„Jedermannkonto“ auch wieder gekündigt werden kann und zwar
egal von welcher Vertragspartei. Auch wenn die Hürde für eine
bankenseitige Kündigung hoch liegt.

Für eine Kündigung gibt es keine hohen Hürden. Genauer gesagt
sogar gar keine, wenn auch das Kreditinstitut auf die
„berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen wird“.

Gemeint war hier die bankenseitige Ablehnung i.Z. mit der dann im Widerspruch stehenden Selbstverpflichtung. Ich bitte um Nachsicht.

Das ist schön. Aber hat nichts mit der Volksbank zu tun.
Der Kündigungsgrund ist die ungenehmigte Überziehung! Und
hieran bist du selber Schuld. Natürlich hat es sich die
Volksbank leicht gemacht, in dem sie dich haben überziehen
lassen, denn das wollten sie ja, um dir kündigen zu können.
Die Banken machen dies so, um sich von unliebsamen Kunden
vertraglich korrekt und ehrenwert verabschieden zu können.

Was ist das denn für eine abstruse Theorie?

Ist keine Theorie in Deutschland, ist Praxis.

Mal abgesehen
davon, daß man für eine Kündigung keinen Grund braucht, ist
die Häufung von Lastschriftrückaben genauso ein guter Anlaß
wie eine Überziehung oder eine Pfändung. Genauer gesagt kann
die Überziehung kein Anlaß sein, denn die hätte man ja auch
verhindern können. Anlaß ist hier lediglich die Pfändung.

Das ist Ansichtssache, mehr nicht. Wissen tut das nur die Volksbank. Und die kann ja, wie wir jetzt wissen, sowieso jederzeit kündigen; sie braucht keinen Grund.

Vorher schon neues Konto suchen. Siehe ZKA. In manchen BL gibt
es Kontrahierungszwang bei den Sparkassen.

Der u.a. dann nicht greift, wenn bspw. Pfändungen vorliegen.

Den Passus zeigst du mal besser vor.
Er könnte, wenn es ihn gäbe, praktisch sowieso nicht greifen, da bei einer Pfändung der Drittschuldner (Bank) dem grläubiger bekannt sein müsste, welches im Zeitlauf einer Beantragung des Jedermannkontos, wie auch jeden anderen Kontos, gar nicht passen kann.

Dann müsste der Gläubiger die Bank selber sein und so dämlich kann auch der Schuldner nicht sein, dort sein Konto zu beantragen.

ja bei Guthabenkonten normalerweise gar nicht möglich sein
sollten! Sieht dann der Mitarbeiter deines Geldhauses das
aufblinken deines Kontostandes mit dem negativen Vorzeichen
auf seinem Monitor, huscht für einen kurzen Augenblick ein
Lächeln über sein Gesicht bevor er sich aufmacht dir einen
Brief zu schreiben…

Du hast vergessen, daß freitags in der Kantine von
Kreditinstituten traditionsgemäß Ragout vom Säugling serviert
wird, wozu der der gemeine Bankangestellte einen Schluck
Jungfrauenblut zu trinken pflegt.

Nein, es ist das Ragout von Schuldnern und das Blut, welches ihm sein Gierbanker vorher zur Ader gelassen hat.

Hm… ich glaube nicht dass die 100 Euro noch existiert haben nachdem die ganzen Pfändungen rein gekommen sind. Da ist der Dispo ganz schnell weg.

Hinzu kommt, daß im konkreten Fall eine Pfändung vorliegt und
das ist schon gemäß der Selbstverpflichtung ein Grund, kein
Konto zu eröffnen.

Das ist nicht zutreffend, denn gemäß der Selbstverpflichtung,
stellt einen Ausschluß dar, wenn

  • die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am
    bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das
    Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist
    oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird
  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die
    Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte
    erhält
  • der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält.

Das wären ja schon drei Gründe.

Im übrigen stellt die Pfändung keinen Kündigungsgrund dar.
Selbtfreilich kann die Bank jederzeit kündigen, wie der Kunde
auch jederzeit kündigen kann. Aber es ist unüblich und
entspricht nicht üblichen Usancen.

So so, die üblichen Usancen. Nur, weil Du nicht Kenntnis von jeder Kontokündigung hast, heißt das nicht, daß es keine gibt.

Das ist schön. Aber hat nichts mit der Volksbank zu tun.
Der Kündigungsgrund ist die ungenehmigte Überziehung! Und
hieran bist du selber Schuld. Natürlich hat es sich die
Volksbank leicht gemacht, in dem sie dich haben überziehen
lassen, denn das wollten sie ja, um dir kündigen zu können.
Die Banken machen dies so, um sich von unliebsamen Kunden
vertraglich korrekt und ehrenwert verabschieden zu können.

Was ist das denn für eine abstruse Theorie?

Ist keine Theorie in Deutschland, ist Praxis.

Gut, daß Du den Praktikern das sagst, damit die auch mal erfahren, was die Praxis ist.

Vorher schon neues Konto suchen. Siehe ZKA. In manchen BL gibt
es Kontrahierungszwang bei den Sparkassen.

Der u.a. dann nicht greift, wenn bspw. Pfändungen vorliegen.

Den Passus zeigst du mal besser vor.

Sparkassengesetz NRW § 5 Abs. 2.

Hm… ich glaube nicht dass die 100 Euro noch existiert haben
nachdem die ganzen Pfändungen rein gekommen sind. Da ist der
Dispo ganz schnell weg.

muss man den inhaber nicht darüber informieren?
und dann stellt sich mir die frage nach der „ungenehmigten überziehung“

Wenn die Geldhäuser und Zahlungsdienstleister, über die ja z.B. EC-Kartenzahlungen etc abgewickelt werden, die Transaktion abwickeln, ist das damit nicht eine genehmigte Überziehung? Denn bei solchen Transaktionen wird doch mit allen möglichen Stellen kommuniziert und geprüft, ob genügend Guthaben vorhanden etc
Ansonsten hätte besagte Transaktion doch gar nicht durchgeführt werden können und der Kunde hätte ne Meldung hierüber erhalten oder nicht?