Bank kündigt Konto wegen Überziehung!
Erhielt heute Post von meiner Bank mit der Kündigung meines
Girokontos.
In dem schreiben heißt es wie folgt:Sehr geehrter Herr …,
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kündigen
wir Ihnen auf Grund der unregulierten Pfändungen/ungenehmigten
Überziehung die Geschäftsverbindung zum 28.02.2011.
_Der genannte Saldo versteht sich ohne Zinsen und Gebüren
seit dem 01.10.2010. Wir machen bereits heute darauf
aufmerksam, dass wir mit Wirksamwerden der Kündigung den
vollständigen Ausgleich des Schuldensaldos erwarten. Bei
Nichteinhaltung unserer Terminstellung werden wir ohne
nochmalige Ankündigung die … Inkasso GmbH mit dem
Forderungseinzug beauftragen.Für die Kündigung der Geschäftsbindung berechnen wir Ihnen
gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von
25,00Euro.Wir weisen darauf hin, dass wir auf Grund der vorliegenden
Zahlungsrückstände/ ungenehmigten Überziehungen Daten zur
Forderung an die Schufa übermitteln, sofern die Forderung
nicht bis zum 28.02.2011 ausgeglichen wird.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass unabhängig von
der ausgesprochenen Kündigung unsere „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ weiterhin Ihre Gültigkeit behalten._Was soll ich jetzt tun um weiterhin mein Konto haben zu
dürfen?
Da das Gespräch mit der Bank erfolglos (aus deiner Sicht) verlief, bleibt dir nur ein neues Geldhaus zu finden, unter Zuhilfenahme der Selbstverpflichtung zum „Konto für jedermann“ des ZKA.
Kann ich überhaupt noch ein P-Konto einrichten?
Gründsätzlich kann jedes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden, auch deins, solange es bestehen wird und das ist bis zum 28.02.2011.
Die Umwandlung ändert nichts an der Kündigung. Denn auch ein P-Konto dürfte gekündigt werden, genauso wie ein „Jedermannkonto“ auch wieder gekündigt werden kann und zwar egal von welcher Vertragspartei. Auch wenn die Hürde für eine bankenseitige Kündigung hoch liegt.
Anbei möcht ich noch erwähnen das ich bei dem Gläubiger durch
den es zur Pfändung kam bereits eine Ratenzahlung getroffen
habe .
Das ist schön. Aber hat nichts mit der Volksbank zu tun.
Der Kündigungsgrund ist die ungenehmigte Überziehung! Und hieran bist du selber Schuld. Natürlich hat es sich die Volksbank leicht gemacht, in dem sie dich haben überziehen lassen, denn das wollten sie ja, um dir kündigen zu können. Die Banken machen dies so, um sich von unliebsamen Kunden vertraglich korrekt und ehrenwert verabschieden zu können.
Soweit der Überziehungsbetrag von dir aufgebracht werden kann, solltest du schleunigst ausgleichen! Denn die Volksbank hat bereits angekündigt den Umstand der SCHUFA zu melden.
Nebenbei: Auch das beibringen des geforderten Betrages, ändert nichts mehr an der Kündigung! Aber, es dient dem Erhalt der Kreditwürdigkeit.
Es sei denn die SCHUFA ist eh voll mit solchen Sachen. Dennoch ist es ratsam, allein aus Kostengründen, wenigstens eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um Kosten für Inkasso usw. zu vermeiden. Die Bank wird dies geradezu bereitwilligst annehmen.
Außer, sie geht davon aus, dass das mit dem nächsten Gehaltseingang eh ausgeglichen sein wird. Reicht das geradeso, um auf Null zu kommen, heißt das, dass du im Januar keine Kohle hast, denn dazu müsstest du ja wieder überziehen, was jetzt nicht mehr geht! Auch kannst du keine Überweisungen tätigen, wie z.B. die Ratenzahlung an den Gläubiger, die Miete usw, den dazu müsstest du ja wieder überziehen! Das wars dann. Du bist Schachmatt gesetzt. Die Bank hat dich damit aufs Glatteis geführt und du bist selbstverschuldet eingebrochen.
Sollte das der Fall sein, dann heißt es dennoch sofort P-Konto beantragen und zwar nachweislich!!! Das Konto ist dann monatlich mit dem Pfändungsfreibtrag geschützt, also noch im Januar und im Februar, denn am 28.02.2011 ist ja bei dieser Bank schluss.
Vorher schon neues Konto suchen. Siehe ZKA. In manchen BL gibt es Kontrahierungszwang bei den Sparkassen. Es ist dann ein Guthabenskonto, welches natürlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden kann.
Nebenbei: Es gilb Geldhäuser, die ihren Guthabenkontokunden Karten ausstellen, mit denen man Geld abheben/bezahlen kann. Auch damit könnte man bei einer unüberlegten Auszahlung/Bezahlung kurz in eine Überziehung rutschen, welche ja bei Guthabenkonten normalerweise gar nicht möglich sein sollten! Sieht dann der Mitarbeiter deines Geldhauses das aufblinken deines Kontostandes mit dem negativen Vorzeichen auf seinem Monitor, huscht für einen kurzen Augenblick ein Lächeln über sein Gesicht bevor er sich aufmacht dir einen Brief zu schreiben…
Sehr geehrter Kunde,
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kündigen wir Ihnen auf Grund der ungenehmigten Überziehung die Geschäftsverbindung zum…
Ein frohes und überziehungsloses neues Jahr.