Bank kündigt Konto wegen Pfändung

Erhielt heute Post von meiner Bank mit der Kündigung meines Girokontos.
In dem schreiben heißt es wie folgt:

Sehr geehrter Herr …,
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kündigen wir Ihnen auf Grund der unregulierten Pfändungen/ungenehmigten Überziehung die Geschäftsverbindung zum
28.02.2011.
_Der genannte Saldo versteht sich ohne Zinsen und Gebüren seit dem 01.10.2010. Wir machen bereits heute darauf aufmerksam, dass wir mit Wirksamwerden der Kündigung den vollständigen Ausgleich des Schuldensaldos erwarten. Bei Nichteinhaltung unserer Terminstellung werden wir ohne nochmalige Ankündigung die … Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug beauftragen.

Für die Kündigung der Geschäftsbindung berechnen wir Ihnen gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von 25,00Euro.

Wir weisen darauf hin, dass wir auf Grund der vorliegenden Zahlungsrückstände/ ungenehmigten Überziehungen Daten zur Forderung an die Schufa übermitteln, sofern die Forderung nicht bis zum 28.02.2011 ausgeglichen wird.

Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass unabhängig von der ausgesprochenen Kündigung unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ weiterhin Ihre Gültigkeit behalten._

Was soll ich jetzt tun um weiterhin mein Konto haben zu dürfen?Kann ich überhaupt noch ein P-Konto einrichten?
Anbei möcht ich noch erwähnen das ich bei dem Gläubiger durch den es zur Pfändung kam bereits eine Ratenzahlung getroffen habe .

Kann ich überhaupt noch ein P-Konto einrichten?

Die Schwäbische Bank nimmt jeden (google mal nach Global MasterCard Premium; MasterCard mit Kontofunktion; geht auch als P- Konto zu führen).

Und manche Sparkassen müssen Dir (in der Theorie) ein Konto einrichten. In der Praxis mußt Du dieses eventuelle Recht aber oft einklagen.

eigentlich will ich mein jetziges konto so behalten wie es ist.nur das ich eben in p-konto umwandeln möchte

Bei welcher Bank ist denn das Konto jetzt?
Bitte nicht den Sitz der Bank angeben, nur „Volksbank“ oder „Kreissparkasse“! (nicht das hier jemand auf dumme Ideen kommt…)

Bestehen weitere negative SCHUFA-Einträge (abgesehen von der Pfändung)?

Greetz
Sheldrick

bin bei der volksbank
und leider bestehen auch negative schufaeinträge.

Soweit ich weiß ist die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto kostenfrei.

„Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.“ (§ 850k RegE-ZPO)

Hilft das weiter?

Greetz
Sheldrick

soweit war ich bereits informiert, nur weiß ich eben nicht ob es auch machbar is trotz das mir die bank nun schon gekündigt hat

Also laut Gesetz „jederzeit“ also ja. Die Bank wird sich vermutlich ein bisschen quer stellen. Vielleicht hilft es, den Gesetzestext mit zum Gespräch zu nehmen.
Die werden natürlich einiges versuchen, um „ungeliebte“ Kunden loszuwerden…

Gab es nach dem Schreiben schon ein Gespräch mit der Bank?

Greetz

gespräch werde ich morgen machen.

Dann drücke ich Dir mal die Daumen.

Halt uns bitte auf dem laufenden!

Greetz
Sheldrick

werde morgen gleich bericht erstatten was dabei rauskam.

es is ja auch nich das thema mein dispo zu kündigen und das ganze in ein p-konto umzustelln, da mein dispo sich auf 100€ beläuft

es is ja auch nich das thema mein dispo zu kündigen und das
ganze in ein p-konto umzustelln, da mein dispo sich auf 100€
beläuft

Es geht vermutlich auch nicht „nur“ um 100 Euro. Vermutlich hat sich eine dauerhafte Überziehung aufgebaut. Wäre interessant zu wissen, warum genau die Bank die Geschäftsverbindung kündigen will.

Hallo,

Für die Kündigung der Geschäftsbindung berechnen wir Ihnen
gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von
25,00Euro.

eine derartige Gebühr dürfte unzulässig sein, weil das Kreditinstitut in seinem eigenen Interesse handelt.

Gruß
Christian

wie schon gesagt unregulierten Pfändungen und ungenehmigten überziehungen

Wäre interessant zu wissen, warum genau die Bank die
Geschäftsverbindung kündigen will.

Die Bank will nicht kündigen, sie hat gekündigt.
Ein nicht bestehendes Konto kann nicht als P- Konto geführt werden. Versteht noch jemand den Unterschied zwischen „will“ und „hat“ nicht?

Das Gespräch mit der Bank muß als erstes Ziel die Rücknahme der Kündigung haben.

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ich werd sehen was morgen für moglichkeiten eventuell noch gegeben sind, und ob sie die kündigung noch zurücknehmen.

Hi

Also laut Gesetz „jederzeit“ also ja.

Bist Du Dir da wirklich sicher, daß der Gesetztext so ausgelegt werden kann?
Das Konto wurde von der Bank ja schon gekündigt, ich denke eher, daß es da für den UP jetzt schon etwas zu spät ist, noch mit diesem Gesetzestext zu winken, aber die deutschen Gesetze sind oft sonderbar.

Gruß
Edith

meine bank teilte mir heute mit das diese eigentlich nichts mehr machen könn.die kündigung ist ausgesprochen.
soll mich am montag trotzdem mal mit meiner beraterin in verbindung setzen.

Aus meiner Sicht klar zu spät, da die Kündigung bereits ausgesprochen ist und die Bank wohl auch diese kaum zurücknehmen wird.

Da ist es wie Erdbeerzunge sagt… schau dich besser gleich nach einer neuen Bank um.

Gruss highQ

meine bank teilte mir heute mit das diese eigentlich nichts
mehr machen könn.die kündigung ist ausgesprochen.

Übersetzt heißt das: Die Bank will Dich loswerden.
Denn die Bank könnte natürlich die Kündigung noch stornieren.

soll mich am montag trotzdem mal mit meiner beraterin in verbindung setzen.

Das kann ich nur empfehlen. Und wie schon geschrieben: Die Schwäbische Bank gibt jedem ein einfaches Konto.