Erhielt heute Post von meiner Bank mit der Kündigung meines Girokontos.
In dem schreiben heißt es wie folgt:
Sehr geehrter Herr …,
entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kündigen wir Ihnen auf Grund der unregulierten Pfändungen/ungenehmigten Überziehung die Geschäftsverbindung zum28.02.2011.
_Der genannte Saldo versteht sich ohne Zinsen und Gebüren seit dem 01.10.2010. Wir machen bereits heute darauf aufmerksam, dass wir mit Wirksamwerden der Kündigung den vollständigen Ausgleich des Schuldensaldos erwarten. Bei Nichteinhaltung unserer Terminstellung werden wir ohne nochmalige Ankündigung die … Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug beauftragen.
Für die Kündigung der Geschäftsbindung berechnen wir Ihnen gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von 25,00Euro.
Wir weisen darauf hin, dass wir auf Grund der vorliegenden Zahlungsrückstände/ ungenehmigten Überziehungen Daten zur Forderung an die Schufa übermitteln, sofern die Forderung nicht bis zum 28.02.2011 ausgeglichen wird.
Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass unabhängig von der ausgesprochenen Kündigung unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ weiterhin Ihre Gültigkeit behalten._
Was soll ich jetzt tun um weiterhin mein Konto haben zu dürfen?Kann ich überhaupt noch ein P-Konto einrichten?
Anbei möcht ich noch erwähnen das ich bei dem Gläubiger durch den es zur Pfändung kam bereits eine Ratenzahlung getroffen habe .
Bei welcher Bank ist denn das Konto jetzt?
Bitte nicht den Sitz der Bank angeben, nur „Volksbank“ oder „Kreissparkasse“! (nicht das hier jemand auf dumme Ideen kommt…)
Bestehen weitere negative SCHUFA-Einträge (abgesehen von der Pfändung)?
Soweit ich weiß ist die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto kostenfrei.
„Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.“ (§ 850k RegE-ZPO)
Also laut Gesetz „jederzeit“ also ja. Die Bank wird sich vermutlich ein bisschen quer stellen. Vielleicht hilft es, den Gesetzestext mit zum Gespräch zu nehmen.
Die werden natürlich einiges versuchen, um „ungeliebte“ Kunden loszuwerden…
Gab es nach dem Schreiben schon ein Gespräch mit der Bank?
es is ja auch nich das thema mein dispo zu kündigen und das
ganze in ein p-konto umzustelln, da mein dispo sich auf 100€
beläuft
Es geht vermutlich auch nicht „nur“ um 100 Euro. Vermutlich hat sich eine dauerhafte Überziehung aufgebaut. Wäre interessant zu wissen, warum genau die Bank die Geschäftsverbindung kündigen will.
Wäre interessant zu wissen, warum genau die Bank die
Geschäftsverbindung kündigen will.
Die Bank will nicht kündigen, sie hat gekündigt.
Ein nicht bestehendes Konto kann nicht als P- Konto geführt werden. Versteht noch jemand den Unterschied zwischen „will“ und „hat“ nicht?
Das Gespräch mit der Bank muß als erstes Ziel die Rücknahme der Kündigung haben.
Bist Du Dir da wirklich sicher, daß der Gesetztext so ausgelegt werden kann?
Das Konto wurde von der Bank ja schon gekündigt, ich denke eher, daß es da für den UP jetzt schon etwas zu spät ist, noch mit diesem Gesetzestext zu winken, aber die deutschen Gesetze sind oft sonderbar.
meine bank teilte mir heute mit das diese eigentlich nichts mehr machen könn.die kündigung ist ausgesprochen.
soll mich am montag trotzdem mal mit meiner beraterin in verbindung setzen.