Bank löst Kredit nicht ab trotz Vorfälligkeits

Hallo,

Bank löst Kredit nicht ab trotz Vorfälligkeitsentschädigung :frowning:

Wir wurden vor einiger Zeit ziemlich heftig über den Tisch gezogen und haben nun 4 Kredite für zwei neue Eigentumswohnungen an der Backe.

Zuerst hatten wir einen 5- jährigen festgeschrieben Zins und einen variablen Zins. Als die Zinsen ständig stiegen und stiegen und wir kurz vorm absaufen waren, habe ich die Notbremse gezogen und den var. Vertrag auf 10 Jahre festschreiben lassen.

Nun konnten wir eine Auslandsimmobilie verkaufen und würden gerne einen Teil der Kredite sofort zurückzahlen. Aber die Bank weigert sich obwohl ich bereit bin eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Meine Hausbank hat das damals ohne Probleme gemacht aber diese hier mussten wir nehmen obwohl wir diese Bank/Banken eigentlich nicht wollten, ist aber ein kompliziertes Thema.

Anscheinend ist die Bank nicht verpflichtet die Kredite aufzulösen aber vielleicht gibt es ja doch schlagkräftige Argumente oder Hintertürchen um 1 oder 2 (Teil-) Kredite los zu werden…?

Ein Bekannter meinte, ich soll einfach nicht mehr zahlen und schon würde die Bank die ETW versteigern wollen aber bevor sie das darf, muss sie uns die Möglichkeit zur Rückzahlung geben und dann soll ich halt die Kohle auf den Tisch legen und schon hätte ich den Kredit los… Was meint ihr dazu oder habt ihr eine andere und evtl. bessere Idee…?

Danke für ein paar Tips.

wiwi

Hallo!

Es ist in der tat so, dass die Bank nicht verpflichtet ist gegen Vorfälligkeit eine Sondertilgung zuzulassen. Lediglich dann, wenn Du die Eigentumswohnungen, die Du finanziert hast verkaufen willst.
Von der Nichtzahlung von Darlehensraten würde ich allerdings abraten.
Ich keine Deine persönliche Situation nicht, ich gehe aber davon aus, dass Du beide Eigentumswohnungen nicht selbst bewohnst und somit wohl vermietet hast. Somit kannst Du die Darlehenszinsen ja steuerlich geltend machen. Unter Umständen könnte es sinnvoll für Dich sein, den Betrag den du jetzt zur Sondertilgung übrig hast noch vor Einführung der Abgeltungssteuer z.B. in Fonds anzulegen. Das könnte Dir letztendlich am Ende mehr bringen, als jetzt eine Sondertilgung zu machen.
Einfaches Beispiel! Du zahlst 5% Zinsen, nach abzug des Steuervorteils hast Du effektiv nur 3% Zinsen. Eine gescheite Anlage bringt Dir ggf. 4-6% und Du hast noch den Zinseszinseffekt. Somit würdest Du dadurch 1-3% verdienen. Ich würde Dir empfehlen da mal mit Deinem Steuerberater oder einem vertrauenswürdigen Anlageberater drüber zu sprechen. Diese Nachricht soll da keine Anlageberatung darstellen, sondern lediglich ein Denkanstoss!

Gruß
Christian

N´Abend!

die ETW bewohnen wir selber.
Natürlich nur eine und die andere die Mutter.

4 Kredite = 2 pro Whg. und alle Beteiligte haften für den anderen und die eine Whg. sichert die andere und umgekehrt. Geht einer hops, gehen alle hops… :frowning:

2.200 EUR im Monat waren ursprünglich nicht geplant und nun haben wir zwar Kapital aber können es nicht in die mtl. Zahlung einbringen.

Anlegen ist zwar z.Z. nicht schlecht aber irgendwo sehe ich es auch nicht ein, dass Vater Staat ca. 8.000 - 10.000 EUR (je nach Anlage) daran verdient und die Kohle auch noch verschwendet.
Lieber Schulden bezahlen als Zinsgewinne machen…!!

Grüßli

Also ne Patentlösung kann ich Dir leider insgesamt nicht geben. Wenn Du Rechtschutzversichert bist, würd ich mal einen Anwalt zu rate ziehen. Ich hab bisher noch nie von einem Fall wie Deinem gehört. Mich wundert das die Bank so handelt. Klar geht der Bank ein bisschen Geschäft verloren, aber sie haben einen Einmalertrag aus dem Vorfälligkeitsentgelt und einen zufriedenen Kunden. Unzufriedene Kunden wie Du es jetzt bist machen auch keine weiteren Geschäfte mit so einer Bank.

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Hallo,

Bank löst Kredit nicht ab trotz Vorfälligkeitsentschädigung

-(

Wahrscheinlich, weil du gar keine Vorfälligkeitsentschädig zahlen müßtes, da die Zinsen jetzt niedriger sind …
Da gibt es bei Stiftungwarentest eine Exceltabelle, die das berechnet.

Zahlt deine Mutter Miete an dich?
Falls nein, dann kann sie ab sofort ja Miete zahlen, warum Geld verschenken, schließlich hast Du die Kosten. Selbstredend kannst Du ja monatlich deine Mutter mit einem Taschengeld aushelfen.

Naja und nicht zahlen um dann Rausgeklagt zu werden,
1.) sehr Riskant
2.) Danach bekommst Du kein Kredit mehr (wg. SCHUFA)

Also musste Du wahrscheinlich abwarten bis das 5Jahres Darlhen abläuft und du dann mit einen Schlag tilgst.

Hallo,

zunächst einmal besteht eini Kreditvertrag, der zu erfüllen ist. Diesem Kreditvertrag sind Laufzeit, Kündigungsrechte und Sondertilgungen zu entnehmen. Zusätzlich gibt es noch Kündigungrechte nach §§ 314, 489 und 490 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/490.html

Daraus leitet sich u.a. der Anspruch ab, den Kredit bei Verkauf der finanzierten Immobilie ablösen zu können, der inzwischen aber ohnehin in die Kreditverträge aufgenommen wurde.

Auch wenn das Motiv für die Weigerung des Kreditinsitutes, einer vorzeitigen Ablösung zuzustimmen, an sich uninteressant ist, möchte ich dazu noch ein paar Worte verlieren. Raten setzen sich aus Zins und Tilgung zusammen. Ertragswirksam sind nur die Zinsen aber das macht die Tilgungen noch lange nicht uninteressant. Sie stellen einen stetigen Liquiditätszufluß dar.

Bei den Kreditinstituten gibt es sog. Kundenkalkulationen, in denen die Profitabiltät der Kundenbeziehung abgebildet wird, die wiederum für den Kundenbetreuer nicht ganz uninteressant ist (Zielerreichung, Bonuszahlungen etc.). Die vorzeitige Rückführung eines Kredites läuft in der Regel an der Kundenkalkulation vorbei, so daß dem Kundenbetreuer die Erträge verloren gehen.

Auch aus Banksicht ist die vorzeitige Rückführung an sich erst einmal unerfreulich, weil einerseits stetige Einnahmen verloren gehen und andererseits das Kreditportfolio kleiner wird. Auch wenn das Geld natürlich wieder neu verliehen werden kann, ist das Institut im Zweifel auf Wachstum aus.

Nun kann man natürlich zu recht darauf verweisen, daß es wohl auf den eigenen und vergleichsweise kleinen Kredit nicht ankommen kann. Auch das ist richtig, aber in vielen Häusern gilt nun einmal generell die Parole, vorzeitige Rückführungen abzulehnen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Darlehen den einzigen Geschäftsansatz darstellt. Man hat in diesem Fall keinen Grund, den Kunden mit der Ablehnung nicht zu brüskieren. Das ist dann einer der Nachteile, wenn man sich den Kreditgeber rein nach den Kreditkonditionen aussucht.

Es gibt aber immer jemanden, der die eigenen geschäftspolitischen Entscheidungen aussetzen kann: die Geschäftsleitung. Es empfiehlt sich also, sich mit seinem Anliegen schriftlich an diese zu wenden.

In dem Brief sollte man sein Anliegen sachlich und neutral darstellen. Es kann helfen, mit einem Vorfälligkeitentschädigungsrechner zu überprüfen, ob das KI nicht sogar einen Zinsgewinn macht und dieses dann im Brief zu erwähnen. Vermeiden sollte man hingegen die Ankündigung, sich irgendwo beschweren zu wollen sowie abfällige Bemerkungen über unflexibles Verhalten oder die Drohung, den Fall publik zu machen oder im Kollegen-, Bekannten- und Freundeskreis zu verbreiten.

Gruß
Christian

Gruß
Christian

Danke für die für mich wissenserweiternde Ausührung!

Und du hast recht, KOntakt aufnehmen, gut zureden und auf Einsicht hoffen. Schließlich will man ja auch in Zukunft gute Geschäfte machen :wink: