Bank löst Kredit nicht ab trotz Vorfälligkeits

Hallo,

zunächst einmal besteht eini Kreditvertrag, der zu erfüllen ist. Diesem Kreditvertrag sind Laufzeit, Kündigungsrechte und Sondertilgungen zu entnehmen. Zusätzlich gibt es noch Kündigungrechte nach §§ 314, 489 und 490 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/490.html

Daraus leitet sich u.a. der Anspruch ab, den Kredit bei Verkauf der finanzierten Immobilie ablösen zu können, der inzwischen aber ohnehin in die Kreditverträge aufgenommen wurde.

Auch wenn das Motiv für die Weigerung des Kreditinsitutes, einer vorzeitigen Ablösung zuzustimmen, an sich uninteressant ist, möchte ich dazu noch ein paar Worte verlieren. Raten setzen sich aus Zins und Tilgung zusammen. Ertragswirksam sind nur die Zinsen aber das macht die Tilgungen noch lange nicht uninteressant. Sie stellen einen stetigen Liquiditätszufluß dar.

Bei den Kreditinstituten gibt es sog. Kundenkalkulationen, in denen die Profitabiltät der Kundenbeziehung abgebildet wird, die wiederum für den Kundenbetreuer nicht ganz uninteressant ist (Zielerreichung, Bonuszahlungen etc.). Die vorzeitige Rückführung eines Kredites läuft in der Regel an der Kundenkalkulation vorbei, so daß dem Kundenbetreuer die Erträge verloren gehen.

Auch aus Banksicht ist die vorzeitige Rückführung an sich erst einmal unerfreulich, weil einerseits stetige Einnahmen verloren gehen und andererseits das Kreditportfolio kleiner wird. Auch wenn das Geld natürlich wieder neu verliehen werden kann, ist das Institut im Zweifel auf Wachstum aus.

Nun kann man natürlich zu recht darauf verweisen, daß es wohl auf den eigenen und vergleichsweise kleinen Kredit nicht ankommen kann. Auch das ist richtig, aber in vielen Häusern gilt nun einmal generell die Parole, vorzeitige Rückführungen abzulehnen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Darlehen den einzigen Geschäftsansatz darstellt. Man hat in diesem Fall keinen Grund, den Kunden mit der Ablehnung nicht zu brüskieren. Das ist dann einer der Nachteile, wenn man sich den Kreditgeber rein nach den Kreditkonditionen aussucht.

Es gibt aber immer jemanden, der die eigenen geschäftspolitischen Entscheidungen aussetzen kann: die Geschäftsleitung. Es empfiehlt sich also, sich mit seinem Anliegen schriftlich an diese zu wenden.

In dem Brief sollte man sein Anliegen sachlich und neutral darstellen. Es kann helfen, mit einem Vorfälligkeitentschädigungsrechner zu überprüfen, ob das KI nicht sogar einen Zinsgewinn macht und dieses dann im Brief zu erwähnen. Vermeiden sollte man hingegen die Ankündigung, sich irgendwo beschweren zu wollen sowie abfällige Bemerkungen über unflexibles Verhalten oder die Drohung, den Fall publik zu machen oder im Kollegen-, Bekannten- und Freundeskreis zu verbreiten.

Gruß
Christian