Bank macht Ärger wegen Konzeptänderung

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Haus gekauft. Um den Kredit zu bekommen, hatte ich ein Konzept vorgelegt, in dem ich das Haus in 5 abgeschlossene Wohneinheiten aufteile und 4 davon vermiete.
Nun habe ich den Kredit bekommen. Danach habe ich das Konzept geändert. Ich bewohne jetzt selbst einen großen Teil der Hauses und habe 2 abgeschlossene Wohneinheiten realisiert und diese vermietet.
In meinem Kreditvertrag steht, dass ich den Nachweis über den Umbau in 5 abgeschlossene Wohneinheiten erbringen muß.
Der Banker, der mir den Kredit gewährt hat, will nun unbedingt ins Haus, um zu sehen, ob ich 5 abgeschloseene Wohneinheiten hergestellt habe. Da ich finanziell kein Problem habe, den Kredit abzubezahlen, sollte es doch eigentlich genügen, dass die Bank ihre monatliche Rate bekommt, oder nicht? Kann die Bank mir jetzt Probleme machen?
Danke im Voraus.

Gruß

Jack

Hallo Jack,

so genau kann ich dir das nicht sagen weil ich es nicht weiss.

Normalerweise sind Verträge zu halten, also mal genau nachschauen was dort GENAU vereinbart wurde.
Ich denke mal das es der Bank egal ist solange sie ihr Geld bekommt.
Abgeschlossene Wohneinheiten haben sowohl den Vorteil das man sie getrennt vermieten kann als auch das man sie getrennt als Eigentumswohnungen verkaufen könnte wenn man mal Geld braucht, dazu müssen sie aber baurechtlich entsprechend gebaut sein sonst erhält man keine Teilungsurkunden.

Solange du von der Bank abhängig bist halte ich es prinzipiell immer für besser mit der Bank Klartext zu reden und keine Spielchen zu treiben oder auch nur einen solchen Eindruck zu erwecken, das kan in die Hose gehen schliesslich bist du deren Sklave.

Falls du das noch nicht gemerkt haben solltest dann lese dir mal GENAU deine Grundschuldurkunde durch!

Wenn du abgeschlossene Wohneinheiten gebaut hast aber mehrere davon selbst nutzt hat das ja nichts mit dem Bau abgeschlossener Einheiten zu tun sondern nur von deren Nutzung.

Normalerweise muss man mit dem Geld der Bank das bauen wofür man das Geld bekommen hat. Das wusste ich früher auch nicht denn ich habe auch anders gebaut als ich geplant hatte ohne mir einen Kopf darüber zu machen oder das nur in Erwägung zu ziehen.
Bei mir hat sich aber keiner dafür interessiert was ich tatsächlich gemacht habe,
kontrolliert hat das bei mir aber keiner der Bank.

Wenn du eine BAU-Konzeptänderung gemacht hast hättest du besser vor der Realisierung mit der Bank darüber sprechen sollen, wenn du nur die NUTZUNG geändert hast und das nicht vertraglich ausgeschlossen war sehe ich da erst mal keine prinzipiellen größeren Probleme.

Ich würde an deiner Stelle mal mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt für Bankrecht (nicht Baurecht!) gehen und mir eine Erstberatung geben lassen; u.U. sind die max. 250 Euro (Preis vorher am Telefon verhandelbar!) gut angelegt wenn der Anwalt ggf. auch eine Konflikt-Vermeidungs-Strategie darlegt.

Bankrechtsanwälte gibt es aber fast nur in Großstädten wie ich selbst festgestellt habe, ggf. Unterlagen zusenden und versuchen tel. die Angelegenheit zu besprechen wenn er zu weit weg ist.

Ansonsten brauchst du sowieso einen Fachanwalt für Bankrecht, optimal wäre einer der sich auch im Baurecht auskennt oder mit einen solchen Anwalt eine Gemeinschaftspraxis unterhält, da das Bankrecht sehr vielschichtig sein kann und nur gelegentlich was mit Baurecht zu tun hat.

Wünsche frohes Gelingen.

Gruß

Jürgen