Bank / Nachverhandlung ?

Hallo, liebe Wissenden,

Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett…
Folgende fiktive Situation führte im Bekanntenkreis zu Diskussionen:

Ein Unternehmer liquidiert sein Unternehmen (keine Insolvenz!!!) und trifft bezüglich der Rückzahlung des Geschäftsdarlehens eine Kulanzregelung mit Bank A, über deren Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde, da ansonsten Kündigung der Vereinbarung.

Bei Bank B hat er ein Immo-Darlehen, daß er auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation nicht mehr bedienen kann. Die Immobilien werden von Bank B zu einem sehr niedrigen Preis veräußert - keine Zwangsversteigerung! - und es bleibt hier ebenfalls noch eine größere Kreditsumme stehen. Im Gegensatz zu Bank A zeigt sich Bank B zunächst nicht sehr kooperativ und ist erst recht spät bereit, eine Übergangsregelung zu treffen.

So weit, so gut.
Nun nehmen wir mal an, daß Bank B diese Übergangsregelung stillschweigend über anderthalb Jahre akzeptiert und sich erst dann wieder bei dem Unternehmen meldet, um eine endgültige Regelung zu treffen.

Jetzt erwartet Bank B jedoch vom Unternehmer, daß dieser die mit Bank A getroffene Regelung dahingehend ändern läßt, daß an Bank A nicht mehr soviel zurückgezahlt wird, stattdessen Bank B eine höhere Rückzahlung erhält. Bank B argumentiert mit dem Begriff „Gläubigergleichstellung“ und mit dem höheren Darlehensbetrag.

Nun die Frage:
Wenn keine Insolvenz vorliegt, sondern alle Vereinbarungen auf Grund der Eigeninitiative des Unternehmers getroffen wurden, könnte Bank B dann trotzdem mit dem „Quotenargument“ durchkommen bzw. vom Unternehmer verlangen, eine seit - sagen wir mal knapp vier Jahren - bestehende Regelung mit Bank A abändern zu lassen?

Wie sollte sich der Unternehmer am besten verhalten, um keine Nachteile zu haben?

Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Argumentation von Bank B?

Und was, wenn sich Bank A nicht auf eine Änderung einlassen möchte? Immerhin handelt es sich ja um eine seit längerem bestehende, schriftliche Regelung?

Hinweis: es wird davon ausgegangen, daß alle getroffenen Vereinbarungen vom Unternehmer bisher eingehalten wurden.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Marlene

Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Argumentation von
Bank B?

Hi,

nein, nicht konkret, aber Gleichbehandlungsgebot bei solchen Sachen werden i.d.R. aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitet. Es kann nicht sein, dass ein Gläubiger zu lasten des anderen begünstigt wird, insoweit hat der Schuldner alles im zur Verfügung stehende quotal auf seine Gläubiger aufzuteilen. Insoweit sollten bei solchen Vereinbarungen i.d.R. alle Gläubiger an einen Tisch, damit sich keiner Übergangen fühlt, wie hier die B.

Deren einzige Möglichkeit, nicht leerer als A auszugehen, besteht ja nun nur darin auf eine Gleichstellung (gütlich) zu drängen, was ich schonmal sehr löblich finde. Ansonsten führt eine Weigerung seitens des Schuldners in die Insolvenz, wenn B dann doch auf volle Befriedigung drängt. Da wäre aber scheinbar aber beiden Gläubigern nicht geholfen…

Mfg vom

showbee

Hi Showbee,

danke für Deine Antwort…

Ich sehe es ähnlich, jedoch kommt mir noch eine Frage dazu in den Sinn:

Was wäre, wenn Bank A sich querstellt und einer Abänderung nicht zustimmen würde? Ich meine, es liegt ja nun nicht unbedingt in der Hand des „armen Teufels“, der ja zahlungswillig ist - unterstellen wir ihm mal…

Also, wenn er nun an Bank A herantritt, die Sachlage erörtert und die Bank nun sagt „Nö, lassen wir uns nicht drauf ein, wir haben eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen!“

Was könnte dann seitens Bank B auf ihn zukommen? Oder soll er es sich dann einfach machen, Bank B informieren und die beiden sollen es dann untereinander austragen?

Viele Grüße
Marlene

Hallo,

Was könnte dann seitens Bank B auf ihn zukommen? Oder soll er
es sich dann einfach machen, Bank B informieren und die beiden
sollen es dann untereinander austragen?

es ist nicht davon auszugehen, daß die beiden Kreditinstitute die Nummer untereinander ausdiskutieren. Entweder setzt man sich zu dritt zusammen, oder der Kunde rennt wie ein Kasper zwischen den beiden Instituten hin und her und spielt stille Post.

Gleichbehandlung der kreditgebenden Institute ist immer ein ganz wichtiges Thema und das natürlich erst recht, wenn die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers wenig Anlaß zur Begeisterung bietet.

Wenn Bank A nicht einwilligt, wird Bank B möglicherweise den Kreditvertrag kündigen und den ausstehenden Kreditbetrag zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen. Damit wird es dann wohl zur bisher vermiedenen Insolvenz kommen.

Soviel zur reinen Sachlage.

Nun ist natürlich völlig unklar, welche Interessenlagen die beteiligten Institute haben. Ist der Kredit bei Bank A schon völllig wertberichtigt (sozusagen abgeschrieben, obwohl der Begriff hier nicht so ganz stimmt), gibt es kein Interesse daran, die Problematik zu bereinigen. Vielmehr ist jeder Cent, der noch eingeht, ein glatter Gewinn, so daß man keinen Grund dazu hätte, irgendwelche Zugeständnisse zu machen.

Ist der Kredit allerdings noch nicht vollständig wertberichtigt, dann kann es sein, daß man zu Kompromissen bereit ist, weil eine Insolvenz des Kunden nur Nachteile mit sich bringen würde (Ausfall des Kredites). Über einen längeren Zeitraum etwas weniger Tilgung zu bekommen, wäre dann zu verschmerzen, Hauptsache, das Geld kommt überhaupt noch rein.

Aus diesem Grunde sind klärende Gespräche zu führen, zunächst zwischen Kunde und Bank A bzw. Bank B und dann erneut im großen Kreis. Nur so läßt sich ausloten, welche Bank - wenn überhaupt - zu welchen Zugeständnissen bereit ist.

Gruß,
Christian

P.S.
Das Thema Wertberichtigung ist überhaupt eine spannende Sache, die manchmal das scheinbar irrationale Verhalten eines Kreditinstitutes erklären kann. Ist die Forderung erst einmal wertberichtigt bzw. abgeschrieben, ist das Risiko formell aus den Büchern und es lebt sich völlig ungeniert. Kommt dann doch noch Geld, gut, wenn nicht, dann halt nicht.

Anders formuliert: Im Augenblick der vollständigen Wertberichtigung setzt eine weitgehende Gleichgültigkeit ein. Weitere Aktivitäten werden dann nur noch als Kosten gesehen, für die niemand mehr aufkommt. Aus diesem Grunde steht der staunende Kunde mitunter fassungslos vor einem Verhalten der Bank, das möglicherweise nicht wirklich dazu geeignet ist, dem Schuldner zu helfen und damit die Rückzahlung zu begünstigen.

Ob das Verhalten nun vernünftig ist, steht auf einem anderen Blatt. Vom organisatorischen Aufbau der meisten Kreditinstitute wird es jedoch begünstigt.

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Hallo Christian,

das ist genau der Punkt, an dem die Diskussion interessant wurde:wink:

Der Kreditnehmer läuft - ohne es zu wollen bzw. zu beabsichtigen - Gefahr, zum Spielball der Banken zu werden, sofern eine Seite etwas kooperationsunwilliger auftritt, richtig?

Hm… da braucht der Mensch eine gehörige Portion Diplomatie, Fingerspitzengefühl und rhethorisches Geschick, wenn ich das richtig einschätze… oder einen geschulten Vermittler zwischen den Fronten…

Herzlichen Dank für die Antwort

Viele Grüße
Marlene

Hallo Marlene,

das ist genau der Punkt, an dem die Diskussion interessant
wurde:wink:

Der Kreditnehmer läuft - ohne es zu wollen bzw. zu
beabsichtigen - Gefahr, zum Spielball der Banken zu werden,
sofern eine Seite etwas kooperationsunwilliger auftritt,
richtig?

naja, jeder drei Beteiligten verfolgt zunächst einmal seine eigenen Interessen. Es sollte daher versucht werden, diese Interessen auszutarieren bzw. - beste Lösung - zu erreichen, daß die Interessen gleichgerichtet sind. Wenn das gemeinsame Ziel lautet, daß man eine Insolvenz des Schuldners vermeiden will, dann ist ja schon viel gewonnen. Das Problem ist, daß die Ausgangslage nicht bekannt ist. Wenn Bank A schon in der Phase der Gleichgültigkeit ist, wird es ein bißchen knifflig.

Hm… da braucht der Mensch eine gehörige Portion Diplomatie,
Fingerspitzengefühl und rhethorisches Geschick, wenn ich das
richtig einschätze… oder einen geschulten Vermittler zwischen
den Fronten…

Es kann durchaus hilfreich sein, eine dritte Person hinzuzuziehen, die bspw. die Sprache der Banken spricht und versteht sowie die Abläufe in den Kreditinstituten kennt. Je nachdem, wie groß das Kreditvolumen ist, kann dies jemand von der Schuldnerberatung, ein "Feld-, Wald- und Wiesenanwalt oder ein auf Insolvenzberatung spezialisierter Anwalt bzw. Berater sein. Ein (ehemaliger) Bankmensch aus dem privaten oder beruflichen Umfeld kann auch eine gute Hilfe sein.

Gruß,
Christian

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Hallo Christian,

gut, jeder vertritt zunächst seine eigenen Interessen, wobei wir mal unterstellen wollen, daß der Schuldner sehr kooperativ ist und sich fair verhalten will.

Nun gehen wir weiter davon aus, daß - wie bereits erwähnt - die Vereinbarung mit Bank A bereits seit über drei Jahren existiert, wohingegen Bank B erst jetzt zu einer endgültigen Regelung bereit ist.

In diesem Falle stelle ich es mir etwas schwierig vor, Bank A klarzumachen, daß man nun bitte schön auch die Interessen von Bank B zu berücksichtigen habe, die sich lange Zeit sehr unkooperativ zeigte.

Unterstellen wir jetzt weiterhin, daß der bei Bank A noch zu tilgende Betrag schon auch einen für die Bank nicht uninteressanten Betrag darstellt, dann könnte Bank A eventuell mit Einschränkungen zustimmen…

Was, wenn die Banken - bzw. die Ansprechpartner - nicht am gleichen Ort ansässig sind? Also z.B. Bank A in München und Bank B in Hamburg. Dann ist das ja nicht so einfach mit dem „an einem Tisch setzen“, sondern man telefoniert hin und her… okay, Telefonkonferenz wäre noch eine Möglichkeit heutzutage…

Du siehst, unser Diskussionsszenario war schon ziemlich ausgefeilt, fast wie ein Planspiel:wink:

Ich meine, wir gehen hier von einem bereits seit langem bestehenden Vertrag mit Bank A aus, der - sagen wir mal - noch eine Laufzeit von drei Jahren hat, anschließend wird neu verhandelt.

Ein Vorschlag, der in der Runde aufkam, war folgender:
Bank B mitteilen, daß die Vereinbarung mit Bank A noch bis zum soundsovielten Gültigkeit hat und dann neu aufgesetzt werden muß. Bis zu diesem Zeitpunkt eine auch für Bank B akzeptable Regelung finden, um dann eine Gleichstellung in Angriff zu nehmen.

Ist so etwas zu naiv / einfach gedacht?

Viele Grüße
Marlene

Guten abend,

Ein Vorschlag, der in der Runde aufkam, war folgender:
Bank B mitteilen, daß die Vereinbarung mit Bank A noch bis zum
soundsovielten Gültigkeit hat und dann neu aufgesetzt werden
muß. Bis zu diesem Zeitpunkt eine auch für Bank B akzeptable
Regelung finden, um dann eine Gleichstellung in Angriff zu
nehmen.

Ist so etwas zu naiv / einfach gedacht?

das ist eine denkbare Konstellation, allerdings halte ich es für fraglich, ob sich Bank B auf einen Zeithorizont von drei Jahren mit der Ungleichbehandlung einverstanden erklärt, insbesondere dann, wenn nicht absehbar ist, daß der Schuldner über diesen Zeitraum bzw. auch darüber hinaus in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Es kommt hier also sehr auf die Einzelheiten an. Dabei können auch die absurdesten Nebensächlichkeiten eine Rolle spielen, ob sich bspw. Bank A und B grün sind oder ob die vielleicht gerade eine andere gemeinsame Baustelle haben, bei der sich die eine oder andere Bank im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung querstellt.

Generell läßt sich Deine Frage jedenfalls nicht beantworten. Ein Versuch kostet jedoch nichts - außer u.U. ein paar Nerven.

Gruß,
Christian

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Hallo Christian,

herzlichen Dank für den interessanten Austausch:wink:

Schade, daß Du in unserer „Planspiel“-Runde nicht anwesend warst… es wäre noch anregender diskutiert worden…

Gruß
Marlene