Hallo, liebe Wissenden,
Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett…
Folgende fiktive Situation führte im Bekanntenkreis zu Diskussionen:
Ein Unternehmer liquidiert sein Unternehmen (keine Insolvenz!!!) und trifft bezüglich der Rückzahlung des Geschäftsdarlehens eine Kulanzregelung mit Bank A, über deren Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde, da ansonsten Kündigung der Vereinbarung.
Bei Bank B hat er ein Immo-Darlehen, daß er auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation nicht mehr bedienen kann. Die Immobilien werden von Bank B zu einem sehr niedrigen Preis veräußert - keine Zwangsversteigerung! - und es bleibt hier ebenfalls noch eine größere Kreditsumme stehen. Im Gegensatz zu Bank A zeigt sich Bank B zunächst nicht sehr kooperativ und ist erst recht spät bereit, eine Übergangsregelung zu treffen.
So weit, so gut.
Nun nehmen wir mal an, daß Bank B diese Übergangsregelung stillschweigend über anderthalb Jahre akzeptiert und sich erst dann wieder bei dem Unternehmen meldet, um eine endgültige Regelung zu treffen.
Jetzt erwartet Bank B jedoch vom Unternehmer, daß dieser die mit Bank A getroffene Regelung dahingehend ändern läßt, daß an Bank A nicht mehr soviel zurückgezahlt wird, stattdessen Bank B eine höhere Rückzahlung erhält. Bank B argumentiert mit dem Begriff „Gläubigergleichstellung“ und mit dem höheren Darlehensbetrag.
Nun die Frage:
Wenn keine Insolvenz vorliegt, sondern alle Vereinbarungen auf Grund der Eigeninitiative des Unternehmers getroffen wurden, könnte Bank B dann trotzdem mit dem „Quotenargument“ durchkommen bzw. vom Unternehmer verlangen, eine seit - sagen wir mal knapp vier Jahren - bestehende Regelung mit Bank A abändern zu lassen?
Wie sollte sich der Unternehmer am besten verhalten, um keine Nachteile zu haben?
Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Argumentation von Bank B?
Und was, wenn sich Bank A nicht auf eine Änderung einlassen möchte? Immerhin handelt es sich ja um eine seit längerem bestehende, schriftliche Regelung?
Hinweis: es wird davon ausgegangen, daß alle getroffenen Vereinbarungen vom Unternehmer bisher eingehalten wurden.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Marlene