Bank nimmt sicherheiten in anspruch

hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig. falls nicht bitte in das richtig
forum verschieben.
es ergibt sich folgender sachverhalt:
ein geschäftsmann hinterlegt bei einer bank privatgeld in höhe von summe x. diese summe x dient zur absicherung seines geschäftlichen kontokorrents. ein jahr später ist der kontokorrent sehr ausgereizt. das festgelegte privatgeld läuft aus. der geschäftsmann hat der bank zugesagt, den kontokorrent in kürze runterzufahren. er hat sich in der vergangenheit an alle abmachungen gehalten. nun gibt es durch eine verkettung ungünstiger umstände eine kontopfändung. daraufhin zieht die bank ohne vorankündigung das festangelegte privatgeld (welches natürlich frisch verfügbar ist, da es nur für ein jahr angelegt war) ein und schreibt es dem geschäftskonto gut. darf die bank das?
vielen dank für die antworten.
grüße, a.

Das kommt darauf an was im Pfändungsvertrag vereinbart wurde. War das Geschäftskonto als Verrechnungskonto angegeben dann hätten sie die Festgeldanlaghe nach Auslauf eh darauf überwiesen.

das verrechnungskonto des pfändungsbetrages ist das privatkonto des
geschäftsmannes…

ein geschäftsmann hinterlegt bei einer bank privatgeld in höhe
von summe x. diese summe x dient zur absicherung seines
geschäftlichen kontokorrents.

O.K., das Festgeld ist Sicherheit für den Kontokorrent- Kredit.

daraufhin zieht die bank ohne vorankündigung das festangelegte
privatgeld (welches natürlich frisch verfügbar ist, da es nur für
ein jahr angelegt war) ein und schreibt es dem geschäftskonto gut. : darf die bank das? vielen dank für die antworten.

Was verstehst Du an dem Begriff „Sicherheit“ nicht?

Anders ausgedrückt: Was für einen Wert hätte eine „Sicherheit“ für den Kontokorrent- Kredit, wenn sie im Ernstfall nicht eingelöst werden kann?

Versuche doch mal, nachzudenken.

Du kannst Dir absolut sicher sein, daß vertraglich vereinbart ist, daß Dein Privatvermögen (oder mindestens die eine Sicherheit) für den Kontokorrent- Kredit haftet.

entschuldigung, habe mich falsch ausgedrückt:

die bank hat die sicherheit OHNE vorankündigung gezogen.
darauf bezog sich die fragestellung, ob die bank dieses darf.

im übrigen kann man antworten auch netter formulieren @erdbeerzunge

trotzdem danke an alle für die antworten.

gruß, a.

wichtige Details für eine richtige Antwort
Hallo austral1a,

also ich verstehe die Frage nicht ganz. Was ist genau warum gepfändet worden?

Gruß

ikarusfly

Hallo,

ungünstiger umstände eine kontopfändung. daraufhin zieht die
bank ohne vorankündigung das festangelegte privatgeld (welches
natürlich frisch verfügbar ist, da es nur für ein jahr
angelegt war) ein und schreibt es dem geschäftskonto gut. darf
die bank das?

kommt auf die Verträge an, aber ich habe noch nie angekündigt, bevor ich Mithaftende in Anspruch genommen habe. Da wurde immer gleich umgebucht.

Warum sollte man auch eine Inanspruchnahme ankündigen? Der Kunde sollte doch wissen, was unterschrieben hat.

Gruß
Christian

Hallo austral1a,

da die Antwort auf meine Frage bisher nicht vorliegt und ich reisebedingt die nächsten Tage nicht erreichbar sein werde, biete ich an, die notwendigen Informationen auf meine mailbox zu senden. Die Antwort kann dann allerdings noch etwas dauern.

So hat die Antwort keinen Sinn. Fragen:

  • Wessen Konto wurde gepfändet (Geschäftskonto oder Privatkonto/Festgeldkonto)

  • Rechtsform der Firma (GmbH oder Einzelfirma etc?)

  • Gab es Anlass den Kontokorrentkredit zu kündigen (Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ständige Überziehungen, Pfändung) bzw wurde der Kredit ordnungsgemäß gekündigt?

  • wie war die Laufzeit des Kredites (feste Befristung bis wann? oder „bis auf weiteres“ bzw „bis auf Widerruf“?)

  • ich nehme an übliche AGB wurde vereinbart?

  • Wenn keine Einzelfirma, gibt es Bürgschaft/Garantie dieser Privatperson für diesen Kredit?

  • Ist die Privatperson alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer?

  • Wurde eine übliche Verpfändungserklärung unterzeichnet? Datum VOR der Pfändung?

  • Gab es eine AUSDRÜCKLICHE Vereinbarung (wäre ungewöhnlich), dass keinerlei Pfändungen vorkommen dürfen (je nachdem beim Kreditnehmer bzw Sicherungsgeber)?

Das solls fürs erste gewesen sein. Bei einer separaten GmbH und nachrangiger Pfändung des Festgeldes halte ich eine Verwertung ohne Kündigung bzw ohne Kündigungsgrund unter Umständen für abenteuerlich.

Gruß

ikarusfly