Kann man von einer Bank oder einer Versicherung bei wechsel
oder Beendigung
Ich denke es geht um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder einem Vertretungsvertrag nach HGB 84.
eine Präzise Abrechnung von denen
erwarten oder sogar verlangen.
Besteht darauf ein Recht oder, muß man einfach mit
einem Endresultat wie, sagen wir mal:
„Sie bekommen noch 1000 €uro zurück, und tschüss.“
zufrieden sein ?
Das Zauberwort heisst „Buchauszug“ und steht jedem zu der in diesem Bereich vermittelt
klingt lustig aber das gibt es auch
Leider ist das bitterernst und du solltest sehr vorsichtig sein, insbesonder bei storniertem Geschäft auf das du keinen Zugriff mehr hast.
wer weiß über so etwas bescheid, mit bitte um Antwort, Danke.
Ich kann Dir ein Gespräch darüber anbieten, im Oktober 2008 habe ich gegen einen großen Versicherer beim OLG München einen Prozess gewonnen in dem es genau hier drum ging.
Ich bin ab dem 4.1. in meinem Büro zu erreichen, die Nummern findest Du auf meiner Visitenkarte.
Gruß
Killvaas