Bank-Online-Angebot nicht für Minderjährige?

Liebe Mitglieder von werweisswas,

ich wollte meinen Kindern grad bei der Targo-Bank online ein Festgeld mit Sonderkondition anlegen, das es nur online gibt. Nach der Eingabe des Geburtsdatums meines minderjährigen Sohnes hat das Programm dies aber abgelehnt. Nun meine Frage: entspricht das geltenden Gesetzen (v.a. dem Gleichstellungsgesetz), daß ein Bankprodukt nur für Erwachsene angeboten wird und nicht für Kinder?

Danke, viele Grüße
Frank

Hallo,

Sohnes hat das Programm dies aber abgelehnt. Nun meine Frage:
entspricht das geltenden Gesetzen (v.a. dem
Gleichstellungsgesetz), daß ein Bankprodukt nur für Erwachsene
angeboten wird und nicht für Kinder?

ja, aber sicher doch: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html

Gruß
Christian

Hi,

das Problem, ist, dass Du aus Sicht des Computers angibst, dass Du die minderjährige Person bist und nicht der gesetzliche Vertreter der minderjährigen Person.
Der Computer sieht nur Antragsteller minderjährig, Vorgang angelehnt.
Ist ein Designfehler der Bank, dass man nicht angeben kann, dass man die Person selbst oder eben der gesetzliche Vertreter ist.

Wenn man dort anruft kann man das sicher klären.

MFG

Hallo Christian,

klar ist natürlich 107, sprich dass die gesetzlichen Vertreter einwilligen müssen, aber dass das Produkt nicht angeboten wird für Kinder, ist eher fraglich. Ich vermute auch, das IT-Design hat da nicht dran gedacht oder nicht dran denken dürfen.

Vielen Dank
Frank

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Hallo,

würde ich gar nicht mal so negativ sehen: Den ganzen Prozess so zu designen, dass man auch eine Anlage durch den gesetzlichen Vertreter berücksichtigen kann, kosten eine Stange zusätzliches Geld, was man durch das damit erzielbare zusätzliche Neukundengeschäft nicht wieder wird reinholen können. Also ist es wirtschaftlich vernünftig so eine Sonderlocke nicht zu berücksichtigen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

klar ist natürlich 107, sprich dass die gesetzlichen Vertreter
einwilligen müssen, aber dass das Produkt nicht angeboten wird
für Kinder, ist eher fraglich. Ich vermute auch, das IT-Design
hat da nicht dran gedacht oder nicht dran denken dürfen.

das Problem ist, daß nicht nur für die Eröffnung des Kontos, sondern für jeden Vorgang sichergestellt sein muß, daß ein gesetzlicher Vertreter ihn bestätigt: Erstanlage, Wiederanlage, Bestätigung AGB-Änderung usw.

Mal abgesehen davon, daß das online überhaupt nicht rechts- und revisionssicher abzubilden ist, ist damit ein erheblicher organisatorischer Aufwand verbunden, der schlichtweg zu viel Geld kostet.

Gruß
Christian

Danke für Eure vielen Antworten, aber die Frage war ja v.a., DARF die Bank einen Kunden- (Menschen-) Kreis ausschliessen aus dieser Produktbeantragung und damit dem Produkt (es ist ein reines Haben-Produkt, mit festem Zinsablauf zur Fälligkeit) oder verstösst Sie damit gegen ein Gesetz? Müsste sie, nach Hinweis des Verstosses, die Anwendung nicht öffnen?

Danke nochmals, viele Grüße
Frank

Danke für Eure vielen Antworten, aber die Frage war ja v.a.,
DARF die Bank einen Kunden- (Menschen-) Kreis ausschliessen
aus dieser Produktbeantragung und damit dem Produkt (es ist
ein reines Haben-Produkt, mit festem Zinsablauf zur
Fälligkeit) oder verstösst Sie damit gegen ein Gesetz?

Nein.

Müsste
sie, nach Hinweis des Verstosses, die Anwendung nicht öffnen?

Nein.

Der Link auf 107 BGB war doch schon die Antwort: ein Verstoß kann schon nicht vorliegen, weil der Gesetzgeber den Unterschied selber herstellt und die „Ungleichbehandlung“ Folge der gesetzlichen Vorgaben ist. Man redet ja auch nicht von Ungleichbehandlung, nur weil Kinder nicht in Pornokinos gelassen werden.

Gruß
Christian

Danke Christian für Ihre Mühe, es hilft mir langsam weiter. Allerdings habe ich den Vergleich mit etwas, was sicherlich z.B. dem Jugendschutz unterliegen muss (wie ein Pornokino), für mich auch schon durchdacht. M.E. hinkt der Vergleich zwischen einem mündelsicheren Anlageprodukt und einem Pornokino aber doch etwas, sodaß man unter dieser Überschrift ja alle Angelegenheiten der Gleichstellung schnell abarbeiten könnte. Mit der Festgeldanlage entsteht also keinerlei psychisches oder physisches oder anderes Risiko gegen das Kind, was man ja von einem Pornokino oder ähnlichen „Gefahren“ ja nicht behaupten kann.

Viele Grüße
Frank

Hallo,

für mich auch schon durchdacht. M.E. hinkt der Vergleich
zwischen einem mündelsicheren Anlageprodukt und einem
Pornokino aber doch etwas, sodaß man unter dieser Überschrift
ja alle Angelegenheiten der Gleichstellung schnell abarbeiten
könnte. Mit der Festgeldanlage entsteht also keinerlei
psychisches oder physisches oder anderes Risiko gegen das
Kind, was man ja von einem Pornokino oder ähnlichen „Gefahren“
ja nicht behaupten kann.

der Gesetzgeber schützt mit §107 BGB Jugendliche davor, bestimmte Rechtsgeschäfte zu tätigen. Eine befristete Geldanlage beinhaltet (ganz im Gegensatz zur Annahme einer Bargeldschenkung) ganz sicherlich kein Geschäft, durch das der Jugendliche ausschließlich rechtliche Vorteile erlangt (so ist sein Geld bspw. über einen längeren Zeitraum gebunden, d.h. für ihn nicht verfügbar).

Die Bank ist also verpflichtet, organisatorisch sicherzustellen, daß Jugendliche derartige Geschäfte nicht ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten tätigen. Das läßt sich sicherlich irgendwie erreichen, ist aber mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Das wäre dann ein sachlicher Rechtfertigungsgrund gem. § 20 AGG.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

danke für den neuerlichen Tipp, Sie kennen sich wirklich gut aus. Der Hinweis hat mir das Thema wieder weiter abgerundet, ich verstehe Ihre Argumentation jetzt eher. Ich dachte immer, das AGG ist dazu da, um Benachteiligungen zu vermeiden, in diesem Fall verhindert es eine Gleichberechtigung aber eher, ich weiß also nicht, ob das vor Gericht so Bestand hätte.

Wir könnens dabei belassen, ändern wird ja auch eine Nachfrage nix bei der Targo-Bank und der IT-Anwendung. Dass der Aufwand sich auch nicht trägt, ist mir auch klar. Ich war ja nur neugierig, wie die Rechtslage ist.

Danke nochmal an Alle, die ihre Meinung kund getan haben, es war sehr interessant.

Viele Grüße
Frank

Hi,

noch ein Hinweis, nachdem Christian wie erwartet alles korrekt ausgeführt hat.

ich wollte meinen Kindern grad bei der Targo-Bank online ein Festgeld mit Sonderkondition anlegen, das es nur online gibt.

Da haben wir noch einen Haken den die Bank berücksichtigen muss. gemeinsames Sorgerecht, keine Handlung durch nur eine Person, was die Kontoeröffnung an geht.
Ja, mir ist klar, dass den ganzen Vertragskram dann auch beide unterscheireiben können. Und dass man natürlich auch alle invovlvierten Personen im Post-Identverfahren verifizieren… aber auch da gilt: Aufwand ist hoch.

Gruss HighQ

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danke für den Hinweis, klar ist der Aufwand hoch.

Der Vollständigkeit halber: ich hab dann heute mittag bei der Targo-Bank angerufen und einen Termin ausgemacht. Nebenbei erfragt, welche Unterlagen ich mitbringen muss, damits flott und vollständig erledigt ist. Aussage: „Personalausweise der Eltern und Geburtsurkunden“. Ich frage nach „reichen die Ausweise der Kinder?“ Antwort:„Nein, nur die Geburtsurkunden“

Jetzt saß ich 1,5 Stunden in der Targo-Bank und hab der immer verzweifelter werdenden Mitarbeiterin dabei zugesehen, in einem angeblich umständlichen System 2 Konten anzulegen. Nach 1,5 Stunden hab ich abgebrochen und fast alle Formulare in blanko mitgenommen, ich füll sie jetzt daheim teilweise manuell aus und sie gibt sie dann irgendwann ein. Während meiner Anwesenheit habe ich übrigens 3 Telefonate mit dem technischen Support und eines mit der Innenrevision mitverfolgen dürfen, weil auf einmal die Geburtsurkunden nimmer ausreichen, sondern die Mitarbeiterin eine Meldebestätigung der Kinder haben will (angeblich will das die Revision so; von Support habe ich inzwischen schriftlich per Mail, daß die Geburtsurkunden ausreichen).

Da ich bankmässig alles andere als unvorbelastet bin in meinem beruflichen Weg, erlaube ich mir die Aussage, daß dieser Produktverkauf sicher von der Vertriebssteuerung so nicht geplant und kalkuliert ist.

Ob ich die Unterlagen morgen wirklich wieder hinbringe und die Konten damit eröffne, weiß ich noch nicht, ich bin etwas verunsichert ob der Technik und der Kompetenz dieser Bank. Ich will hier übrigens Niemanden mies machen, nenne auch keine Namen oder Städte, aber das habe ich halt erlebt. Sicher gibt es auch excellente Verkäufer die die Technik auch noch beherrschen, ich hatte vielleicht nur kein Glück.

Danke aber nochmal für Eure Hilfe.

Frank

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