Bank senkt Zins nicht

Ich habe einen „Kreditvertrag für Kontokorrentkredite“. Unter 2.
Konditionen findet sich folgender Text:

„Zinssatz derzeit 9,00% p.a. fur den in Anspruch genommenen
Kredit. Die Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren
berechtigt, den Zinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise
verpflichtet, den Zinssatz zu senken. Die Berechtigung und
Verpflichtung der Bank zur Zinsänderung orientiert sich an einer
Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am
17.10.2008 ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes,
der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der
Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des
Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im November 2008
(Monat/Jahr) und dann monatlich jeweils zum 30. überprüfen. Hat sich
zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25
Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei
Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung bzw. bei Ablauf der
Zinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins nach
billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Kosten ihrer
Refinanzierungsmittel anpassen. Dabei wird die Bank die
Zinsgestaltung berücksichtigen, die bei Vertragsabschluss bestanden
hat (Zinsanpassungsklausel). Die Zinsänderung wird mit Erklärung
gegenüber dem Kreditnehmer wirksam. Die Erklärung erfolgt binnen
eines Monats nach Überprüfung.“

M.E. wurde also am 17.10. also EURIBOR Dreimonat September 2008 in Höhe von 5,02 benutzt, für April liegt der bei 1,42. Entsprechend müßte der Dispo-Zins nun 9,00-5,02+1,42=5,40 betragen. Die Bank will aber nicht auf diesen Wert runter, bietet nur 7,00 an.

Habe ich richtig gerechnet?
Wenn nein: Was habe ich falsch gemacht?
Wenn ja: Wie setzte ich das gegenüber meiner Bank durch?
Ombutsmann? SoFin?

Vielen Dank!

Hi,

das Geheimis liegt hier:

„wird die Bank den Vertragszins nach
billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Kosten ihrer
Refinanzierungsmittel anpassen.“

Kennst Du die Kosten der Refinanzierungsmittel?
Nee, klar kennst Du die nicht. Da ist also schon mal die erste Unsicherheit, Diese Kosten haben sich ja auch verändert, sind also variabel.

Die Formulierung „nach billigem Ermessen“ aber ist auch eine Chance für Dich. Einer Sparkasse ist die schon im April um die Ohren geflogen, schau Dir mal den Link an.

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7743.htm

Da findest Du evtl. einen Ansatz.

Grüße

Uwe

Hi, der Link ist Klasse, vielen Dank!