Eine Bank weigert sich, einem Kunden eine Jahressteuerbescheinigung für 2011 auszustellen, da die Erträge unter dem Freistellungsauftrag liegen.
Der Kunde aber benötigt die Bescheinigung, da er bei einer anderen Bank Erträge *über* dem Freistellungsauftrag erzielt hat. Deshalb schreibt er der Bank:
Laut BMF-Rundschreiben vom 24. November 2008 gilt: „Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs“.
Die Bank bleibt hart und weigert sich weiterhin. Auch nach einer weiteren Mahnung mit Setzen einer Frist.
Der Kunde möchte nun einen Rechtsanwalt beauftragen, die Bescheinigung anzufordern bzw. die Bank ggf. zu verklagen. Wer muss den Rechtsanwalt bezahlen? Der Kunde oder die Bank?
Vielen Dank im Voraus!